Hallo!
Ich freue mich sehr, diese Seite gefunden zu haben! Und gleich vorweg: es geht nicht darum, sich vor Zahlungen zu drücken, sondern nur evtl über einen überschaubaren Zeitraum anzupassen, falls dies möglich ist!
Mein Mann zahlt kontinuierlich für seine 2 Kinder an seine 2 Ex-Freundinnen (15 und 4) Unterhalt. Für beide Kinder liegt eine Titulierung vor. Nun bekommen wir im Dezember ein gemeinsames Kind (wir sind verheiratet). Vorgesehen ist, dass wir das Elterngeldplus beantragen werden, wobei ich die ersten 22 Monate Elterngeld beanspruchen werde und mein Mann anschließend 4 Monate. Auch wollten wir aufgrund der familiären Situation (mein Mann arbeitet und wohnt während der Woche 120km entfernt), dass mein Mann bis zum dritten Geburtstag unseres Kindes noch in Elternzeit zuhause bleibt!
Ich habe hier im Netz gelesen, dass das neue Elterngeld bzw die neue Elternzeit gerade für die Väter entwickelt wurde, damit auch sie mehr Zeut mit dem Kind verbringen können. Laut eines Urteils (von 08/2015?) soll das unterhaltsrelevante Einkommen demnach angepasst werden. Falls dies jedoch nicht der Fall sein sollte, müssten wir bereits früh genug Geld für diese Zeit zurücklegen!
Hat hier jemand Erfahrung? Wahrscheinlich wird uns wieder einmal der Gang zum Anwalt nicht erspart bleiben
Vielen lieben Dank für Eure Informationen!
Liebe Grüße
Andrea