Unterhaltspflichtiger Vater bekommt weiteres Kind- wie viel Unterhalt in Elternzeit

  • Hallo!
    Ich freue mich sehr, diese Seite gefunden zu haben! Und gleich vorweg: es geht nicht darum, sich vor Zahlungen zu drücken, sondern nur evtl über einen überschaubaren Zeitraum anzupassen, falls dies möglich ist!
    Mein Mann zahlt kontinuierlich für seine 2 Kinder an seine 2 Ex-Freundinnen (15 und 4) Unterhalt. Für beide Kinder liegt eine Titulierung vor. Nun bekommen wir im Dezember ein gemeinsames Kind (wir sind verheiratet). Vorgesehen ist, dass wir das Elterngeldplus beantragen werden, wobei ich die ersten 22 Monate Elterngeld beanspruchen werde und mein Mann anschließend 4 Monate. Auch wollten wir aufgrund der familiären Situation (mein Mann arbeitet und wohnt während der Woche 120km entfernt), dass mein Mann bis zum dritten Geburtstag unseres Kindes noch in Elternzeit zuhause bleibt!
    Ich habe hier im Netz gelesen, dass das neue Elterngeld bzw die neue Elternzeit gerade für die Väter entwickelt wurde, damit auch sie mehr Zeut mit dem Kind verbringen können. Laut eines Urteils (von 08/2015?) soll das unterhaltsrelevante Einkommen demnach angepasst werden. Falls dies jedoch nicht der Fall sein sollte, müssten wir bereits früh genug Geld für diese Zeit zurücklegen!
    Hat hier jemand Erfahrung? Wahrscheinlich wird uns wieder einmal der Gang zum Anwalt nicht erspart bleiben :-(


    Vielen lieben Dank für Eure Informationen!
    Liebe Grüße
    Andrea

  • Hallo Andrea,


    wie hoch ist das Nettoeinkommen deines Mannes?


    lg
    edy

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    z.B. "Hallo"
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  • Hallo Edy!
    Zuerst einmal herzlichen Dank, dass du dich auf meinen Beitrag meldest :-)
    Also mein Mann verdient in etwa 2500€ netto. Bei Elterngeldplus-Bezug sind es dann um die 700€ schätze ich. Er verdient aufgrund Schichtzuschlägen sehr gut. Leider wird dies ja bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt. Das größte Problem wären noch die Monate die er unentgeltlich zuhause bleiben würde, bis das Kind 3 Jahre ist.
    Auch muss er noch einen Hauskredit (700€ monatlich) welcher schon vor der Geburt des 2. Kindes bestand und sogar mit der ersten Partnerin (Mutter des ersten Kindes) aufgenommen wurde, abbezahlt werden. Auch dieser wird ja bei der Unterhaltsberechnung nocht berücksichtigt.
    Wir wollen einfach nicht in fianzielle Schwierigkeiten aufgrund unseres gemeinsamen Wunschkindes kommen und daher wollen daher früh genug planen ;-)
    vielen lieben Dank!!!
    Liebe Grüße Andrea
    P.S?: Leider wurde ich nicht in meinem Email Postfach von deiner Nachricht informiert :-(

  • Hallo Andrea,


    Bestehende Titel sind immer zu bedienen oder sie müssen abgeändert werden.


    In eurem Fall sehe ich keine Möglichkeit den Unterhalt zu reduzierenn auch nicht bei Elterngeldbezug.


    Die Elternzeit ginge sonst zu Lasten der anderen Kinder.


    P.S?: Leider wurde ich nicht in meinem Email Postfach von deiner Nachricht informiert


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    lg
    edy

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  • Hallo Edy!
    Vielen lieben Dank ;-)
    Unser Anwalt und auch der JA Mitarbeiter hat gesagt, dass der Titel bei einem weiteren Kind sowiesi geändert werden muss, da mein Mann in eine niedrigere Stufe der Düsseldorfer Tabelle eingestuft wird.
    Bei einer Schwangerenberatung, bei der wir eigentlich waren, um hinter das Elterngeldplus blicken zu können, meinte die Sozialpädagogin, dass es seit der letzten Elternzeitänderung wohl schon gehen würde, dass der Vater in der Elternzeit seine Eingruppierung in die Düsseldorfer Tabelle seinem neuen "Gehalt" anpassen könnte. In diesem Fall kann es höchstens dazu kommen, dass das JA einen Unterhaltsvorschuss gewährt, welchen mein Mann dann anschließend begleichen müsste.
    Ich habe im Netz Folgendes gefunden
    http://t.haz.de/Hannover/Aus-d…erkaempft-sich-Elternzeit
    und das neue Elterngeldgesetz soll eigentlich die Väter stärken, sich auch um die Kinder kümmern zu können.
    Das wird wohl noch spannend. Wird aber letztendlich nichts daran ändern, dass auch mein Mann in Elternzeit gehen wird ;-)
    einen schönen Sonntag wünscht
    Andrea

  • Hallo Andrea,


    Interessanter Artikel. Richterliche Entscheidungen im Familienrecht sind meist Einzelfallentscheidungen.


    Das macht eure "Planung" natürlich schwierig. Euer Anwalt kenn evtl. "seine Richter" und deren Entscheidungen.


    lg
    edy

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  • Hi,


    lauca, es ist immer kritisch, einen Zeitungsartikel einem Gesetz gleichzustellen. Natürlich soll das Gesetz die Rechte der Väter stärken, aber doch nicht zu Lasten der älteren Kinder. In diesen Fällen wird immer sehr genau auf die Lebensumstände der Kinder geguckt, sind sie gefährdet u.s.w. Und all das ergibt sich aus einer Zeitungsmitteilung nicht. Das kann man nur nach Aktenkenntnis abschätzen. Nur eines ganz klar: grenzenlose Selbstverwirklichung, weil man sich seinen Kindertraum erfüllen will, zu Lasten der älteren Kinder, das funktioniert gar nicht.


    Herzlichst


    TK

  • Herzlichen Dank für eure Antworten :-)
    Das ist natürlich klar, dass es letztendlich immer eine Einzelfallentscheidung sein wird! Auch ist es selbstverständlich nicht in unserem Interesse, dass die größeren Kinder währemd unserer Elternzeit in Not geraten! Das würden sie definitv nicht! Ich bin selber Mutter von zwei Kindern und bekomme von meinem Ex Unterhalt (freiwillig weniger, als mir zustehen würde, da mein Ex auch noch leben muss ;-))
    uns würde es auch nur für diesen überschaubaren Zeitraum von einem knappen Jahr gehen und gegebenenfalls den Betrag anschließend wieder ausgleichen! Wenn wir uns vor Zahlungen drücken wollten, würden wir sowoeso ein andrres Elternzeitmodell anstreben: mein Mann zuhause und ich
    arbeiten (mein Mann arbeitet 120km entfernt und wohnt auch während der Woche dort und ich bin Lehrerin) - wäre für uns optimal! Machen wir aber nocht. Auch hätte mein Mann schon hier eine Arbeit suchen können, was zur Folge hätte, dass er knapp 1000€ weniger verdienen würde. Auch dies würde den Kindern schaden. Also, es istuns schon wichtig, klar zu stellen, dass wir niemandem schaden wollen, sondern lediglich dieses eine Jahr finanziell überbrücken können.
    In 3 Wochen haben wir nun einen Termin bei unserem Anwalt. Bin sehr gespannt.
    lieben Dank noch einmal, für eure Einschätzungen ;-)
    liebe Grüße Andrea