Rechte als Kind - Niemals finanzielle Unterstützung vom Vater erhalten

  • Liebe Forenmitglieder,


    mich beschäftigt nun schon eine ganze Weile die Problematik mit meinem Vater, der meine Mutter und mich niemals finanziell unterstützt hat. Ich bin inzwischen 33 Jahre alt und meine Mutter hat mich alleine aufgezogen. In meiner Geburtsurkunde taucht der Name meines Vaters nicht auf, weil meine Mutter dies nicht gewünscht hat - sie hatten sich vor meiner Geburt bereits getrennt (verheiratet waren sie nie). Da meine Mutter eine sehr starke Frau ist, hat sie damals eine finanzielle Unterstützung seitens meines Vaters abgelehnt und alles alleine gestemmt. Ich habe meinen Vater erst kennengelernt, als ich 26 Jahre alt war, und habe ihn als ziemlichen Egoisten wahrgenommen, der sich überhaupt nicht für mich und meinen Werdegang interessiert. Seine einzige Sorge war bei einigen Treffen, dass ich Ansprüche geltend machen würde. Auch wenn meine Mutter damals keine finanzielle Unterstützung wollte - meiner Meinung nach hätte er sie trotzdem unterstützen müssen, denn diese Unterstützung hätte ihr sehr geholfen. Mein Vater war hingegen scheinbar ganz zufrieden damit, keine finanziellen Leistungen erbringen zu müssen und signalisiert kein größeres Interesse an meiner Person. Einige Jahre lang haben wir uns ab und zu - teils im Beisein meiner Mutter - getroffen, diese Treffen waren regelmäßig sehr oberflächlich. Meine Mutter erhofft sich im Stillen immer eine Aussprache seinerseits und wünscht sich eine Unterstützung für mich seinerseits, von daher ist sie regelmäßig sehr enttäuscht von ihm, wenn nach wie vor nichts in diese Richtung kommt. Da er aber nach wie vor einzig und allein nur an sich denkt und ich sein Verhalten sehr abstoßend finde, möchte ich mich darüber informieren, welche Rechte mir als sein Kind heutzutage zustehen. Dass er mein Vater ist, daran besteht kein Zweifel, dies kann jederzeit nachgewiesen werden. Da ich, was meine Rechte in dieser Hinsicht angeht, noch grün hinter den Ohren bin, hoffe ich, dass ihr mir hier helfen könnt.

  • Hi,


    ich vermag keinen Anspruch von dir zu erkennen. Letztlich hat die Mutter alles verbaselt. Zahlen muss der juristische Vater, der er nicht war. Und die Mutter hat ja jedwede Unterstützung abgelehnt. Abgesehen davon verjähren Unterhaltsansprüche nach 3 Jahren.


    Hier dem Vater Egoismus vorzuwerfen, ich weiss nicht so recht. Es war doch die Mutter, die irgendwelche Kontakte zum Vater verhindert hat, indem sie ihm seine Vaterrechte vorenthielt. Er hatte nie eine Chance, eine Beziehung aufzubauen. Wie soll das jetzt plötzlich geschehen? Ich fürchte, der Zug ist abgefahren, Dank des Egoismus der Mutter. Es gibt so was wie Unwiederbringlichkeit. Die ist bei Euch da. Ich meine, du kannst noch die Vaterschaft feststellen lassen, schau mal in § 1600 d BGB. Ob diese Feststellung noch Folgen hat? Eventuell die finanzielle Versorgung des Vaters im Alter und du würdest gegebenfalls Erben. Ob da jetzt war verjährt ist, das müsste ich nachschauen. Kann ich so nicht beantworten.


    LG


    TK

  • Hallo, vielen Dank schon einmal für deine Antwort. Vielleicht sollte ich noch dazu sagen, dass mein Vater damals und bis heute mit einer anderen Frau verheiratet ist.

  • Hi,


    das spielt juristisch keine Rolle. Du bist 33 Jahre alt. Damals waren die Rechte der Väter noch schwächer, als sie heute sind. Wenn die Mutter seinerzeit nicht wollte, dann hatte ein Vater, einerlei ob er wollte oder nicht, keine Chancen. Und nach meiner Erfahrung müssen auch Eltern/Kind zueinander finden, Gefühle müssen sich entwickeln. Die Chance hattet ihr beide leider nie.


    LG


    TK

  • Guten Morgen,


    meint ihr, es ist eine gute Idee, sich für das Erbe zu positionieren, wenn es aussichtsreich ist? Oder überwiegen die Pflichten meinerseits?


    Hätte es sonst noch Vorteile, sich als leibliches Kind ins Spiel zu bringen?


    Besten Dank

  • Hi,


    da wir nicht wissen, wie der Vater finanziell dasteht, können wir auch nicht sagen, was vorteilhaft ist. Sorry, meine Kristallkugel, die mir beim Wahrsagen hilft, hab ich gerade an @edy verliehen. Pflegeheimkosten sind hoch. Ob Du selbst so viel verdienst, dass du zahlen müsstest, keine Ahnung. Beerdigungen sind auch nicht so ganz preiswert.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    Sorry, meine Kristallkugel, die mir beim Wahrsagen hilft, hab ich gerade an edy verliehen.


    Und ich habe sie gerade zur Reparatur gebracht, da nicht mehr tolerierbare Fehlerquote.


    @Ramona,geht es dir eigentlich um Rache?


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Guten Morgen,


    es geht nicht um Rache, sondern um finanzielle Unterstützung für mich und für meine Mutter. Mein Vater ist wohl ziemlich wohlhabend, genau weiß ich es aber nicht. Er ist nach wie vor mit einer anderen Frau verheiratet und hat noch ein eigenes Kind. Dieses Kind wird doch sicherlich für die Hauptkosten einer Alterspflege aufkommen müssen?

  • Ramona,


    es gibt keine Kinder erster und zweiter Klasse. Und erklär uns doch mal endlich, für was jetzt nach all den Jahren Unterstützung kommen soll? Abgesehen von dem Ende der Unterstützung nach der Ausbildung, für das Kind, dem Ende der Unterstützung einer Mutter drei Jahre nach der Geburt. Rückwirkend geht es sowieso nicht. Akkzeptier doch mal endlich, dass die Mutter einen Weg gewählt hat, der Vater den mitgegangen ist. Es ist die Entscheidung der Mutter gewesen. Und nur der Mutter.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo


    die Unterhaltsansprüche müssten längsten verloren sein, wie ja bereits oben gesagt. Wegen Erbschaft müsste der Nachweis da sein, dass Du sein Kind bist und das geht vermutlich nur über einen DNA-Test, wenn er sich nicht zu der Vaterschaft bekennt. Dazu kann man ihn allerdings verpflichten, soviel ich weiß. Selbst wenn er dich enterbt, steht Dir nach wie vor dennoch die Hälfte Deines Erbteils zu. Das könnte von Interesse sein, wenn er wohlhabend ist. Ausschlagen kannst Du das Erbe ja dann immer noch, wenn stattdessen nur Schulden auftauchen.

  • Hallo,


    wie hoch ist die Beteiligung der Kinder an der Pflege der Eltern? M.W. sind die Selbstbehalte da recht hoch, zum anderen sind ja auch andere Kinder da, unter denen die Unterstützung aufgeteilt werden muss.