Trennungsjahr

  • Hallo, ich lebe ab November genau ein Jahr von meinem Mann getrennt und möchte die Scheidungspapiere nun einreichen. Ich suche zunächst einen Anwalt. Gibt es da Unterschiede oder ist es egal, welchen Scheidungsanwalt ich betraue?
    Eine weitere Frage beschäftigt mich noch: Wir haben ein Haus, leben gemeinsam darin, also getrennt. Ich schlafe seit eben fast genau einem Jahr in unserem eigentlichen Gästezimmer, in dem ein Bett vorhanden ist. Habe es mir auch mit meinen üblichen Gegenständen eingerichtet. Küche und Badezimmer, auch Kühlschrank etc haben wir in dieser Zeit allerdings weiter geteilt (ich habe meine Lebensmittel für mich selbst eingekauft). Allerdings haben wir für unseren Sohn (16, lebt noch knapp 1 Jahr auch im Haus) beide eingekauft - also meinen Einkauf habe ich in den Kühlschrank und in die Schränke gelegt und er kann sich davon natürlich nehmen, was er möchte. Mein Mann allerdings nicht. Das ahben wir unter uns so geklärt. Wir haben ein recht freundschaftliches Verhältnis, aber das war es dann auch schon. In den kommenden Monaten verkaufen wir hoffentlich das Haus und dann wohnen wir auch getrennt. Nun frage ich mich allerdings, ob vor dem Gesetz es ausreicht, wie wir leben, also dass das als Trennungsjahr gilt. Ich habe nun die Befürchtung, dass wir zu nahe miteinander leben, dass die Kühlschrankteilung zu nahe ist und all das. Bitte sagt mir, dass meine Befürchtung unbegründet ist und wir uns endlich scheiden lassen können.
    Achund: Wie beweise ich das Trennungsjahr?
    LG

  • Hallo, FrauvonWelt,


    erst einmal ein herzliches Willkommen bei uns. Endlich mal eine vernünftige Scheidung. Prima, wie ihr das gelöst habt, ein ganz dickes Kompliment. Ja, das reicht für die Trennung aus. Ihr habt zwei Wirtschaftseinheiten, getrennt lebend bedeutet nicht, dass man zwei Wohnungen haben muss. Das ist ja auch so völlig sinnvoll, denn zwei Haushalte sind nun mal teurer als ein Haushalt.


    Du kannst jeden Anwalt nehmen, es muss auch kein Fachanwalt für Familienrecht sein. Der beste familienrechtliche Anwalt, den ich kenne (hat auch meine Scheidung durchgezogen), war kein Fachanwalt, weil ihm einfach die Zeit für den erforderlichen Kurs fehlte. Ihr müsst ein gutes Vertrauensverhältnis haben, er sollte die Sitten und Gebräuche an "seinem" Familiengericht kennen, und nicht hunderte Kilometer weit weg wohnen. Er sollte ein gut organisiertes Büro haben, und schon im ersten Schnuppergespräch die Kostenfrage in etwa klären.


    Das wären so meine Vorstellungen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo FrauVonWelt,


    Wenn beide scheidungswillig sind ist es wie von dir beschrieben kein Problem.


    Ich würde allerdings einen Fachanwalt für Familienrecht empfehlen ( kostet das gleiche wie ein Nicht-Fachanwalt).


    Sollten während der Scheidungsphase doch Probleme enstehen, bist du m.E. bei einem Fachanwalt besser


    aufgehoben.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo timekeeper, hallo edy. Zunächst einmal danke für eure Antworten. Ich bin erst einmal seeeehr beruhigt, dass ich mir um die Sachlage Trennungsjahr ja/nein keine Sorgen machen muss. Es ist schon eine merkwürdige Situation, wenn man weiß, dass der Tag beim Anwalt kommt. Sonst war er so weit weg und nun ist er nahe, ein komisches Gefühl. So endgültig.


    Danke für das Kompliment, aber es klingt schon sehr traurig, dass es endlich mal eine vernünftige Scheidung ist. Ich bin auch noch etwas skeptisch. Eigentlich sehe ich für uns keinerlei Probleme, aber man hört ja doch von anderen immer sehr viele Zwickmühlen. Irgendwie denke ich, dass viele Menschen während der Scheidungsphase vermehrt streiten, weil es eben alle machen und weil es irgendwie dazu gehört. Ich hoffe, dass uns das nicht passieren wird. Bisher bin ich, zumindest in dieser Sache, sehr optimistisch.


    Danke auch für den Tipp, einen Fachanwalt zu nehmen, falls es doch ernster wird. Sicher ist sicher. Ich habe gelesen, dass, wenn sich beide Partner einig sind, man auch nur einen Scheidungsanwalt nehmen kann, um Kosten zu sparen. Ist das richtig? Wenn ich bspw den Anwalt nehmen würde, dann müsste mein Mann auf eine anwaltliche Prüfung verzichten und die Papiere unterschreiben, richtig? Oder könnte der Anwalt für beide Parteien quasi neutral arbeiten? Wie funktioniert das?

  • Hi,


    ja, das geht. Allerdings muss man wissen, dass ein Anwalt immer nur eine Seite vertreten kann. Alles andere ist Parteiverrat und kann gewaltig Ärger einbringen. Also, du mandatierst einen Anwalt. Der stellt dann den Antrag bei Gericht. Der Ehemann kann keinen Antrag stellen. Er kann nur schreiben, dass er zustimmt, und das wars. Der Ehemann muss auch keine Papiere unterzeichnen, was soll das denn sein?


    Herzlichst


    TK

  • Mit Papiere unterzeichnen meine ich, dass er schriftlich der zustimmt. Aha, also ist es dann tatsächlich so, dass eine Partei von uns auf den eigenen Anwalt verzichten kann, wenn wir uns beide einig sind. Bisher sieht es so aus, dass mein Mann auf eine eigene Anwaltsprüfung verzichtet und wir dann eine ordentliche Scheidung haben, schnell und unkompliziert. Du meine Güte, wie verrückt das doch klingt. Wenn ich einen Anwalt konsultiere, kann mein Mann ihm Fragen stellen? Also neutrale Fragen zum Ablauf etc oder fiele das auch schon unter " für die andere Partei arbeiten"?


    Was würdet ihr mir raten, wenn mein Mann sich entscheidet, doch selbst den Anwalt konsultieren zu wollen und ich könnte verzichten. Wäre das ratsam oder ist das ein zu hohes Risiko? (Das ist momentan eine reine "was wäre, wenn"-Frage).

  • Hi,


    ich sag es mal ganz plump. Wenn für einen selbst alles klar ist, dann braucht man keinen Anwalt. Dann aber bitte nicht hinterher beschweren, wenn dann doch noch was hoch kommt. Ich rate immer und ausnahmslos, dass man nicht zusammen zum Anwalt geht. Derjenige, der auf den eigenen Anwalt vor Gericht verzichtet, der sollte wenigstens eine Grundberatung bei einem Anwalt in Anspruch nehmen. Dann weiss er, was ihn erwartet, und dann kann er abschätzen. Diese Erstberatung kostet etwa 200 €. Meine Güte, die Hochzeit kann nicht teuer genug sein .....und hier, wo es eventuell um die wirtschaftliche Zukunft (Altersversorgung) bis hin zum Tod geht, da sind diese zwei Tankfüllungen für ein Auto nicht drinne ?


    Herzlichst


    TK

  • Ja da hast du natürlich recht. Ich würde mir auch einen Anwalt nehmen, wie gesagt, sicher ist sicher. Sollte ich meinem Mann dazu raten, eine Grundberatung in Anspruch zu nehmen? Irgendwie erschiene mir das fair. Allerdings könnte der Anwalt ihm auch Flusen in den Kopf setzen und wir fangen an zu streiten. Ich möchte, dass es so harmonisch bleibt wie es imm Moment ist. Vielleicht werde ich ihm das dann doch nicht raten. Immerhin ist er ein eigenständiger Mensch und muss in Zukunft für sich alleine sorgen.