Hinweis zum Abzweigungsantrag

  • Das volljährige Kind kann einen Abzweigungsantrag stellen, damit das Kindergeld gar nicht erst an die Eltern sondern direkt an das Kind selbst ausgezahlt wird. Das vereinfacht das Verfahren und die Eltern müssen nicht dem Kind hinterherrennen, wenn überzahlt worden ist, z.B. weil das Kindergeld zu Unrecht ausgezahlt wurde und Eltern das nicht wissen konnten. Dabei muss allerdings beachtet werden, dass der abgezweigte Betrag der Höhe nach nicht dem Kindergeld entspricht, sondern der insgesamt an die Eltern ausgezahlte Kindergeldbetrag durch die Anzahl der Kinder dividiert wird. Wenn also das älteste Kind (Anspruch 190€) von fünf einen Abzweigungsantrag stellt, bekommt es 1018€/5=203,60€, also 13,60€ mehr, die Eltern entsprechend weniger.