brauche Rat bzgl. Kindesunterhalt

  • So, hallo zusammen..


    Ich weiß, einige werden hier wohl einen Shit-Storm lostreten.. Aber vielleicht bekomme ich doch konstruktive Antworten..


    Meine Tochter (12 Jahre) lebt seit zwei Jahren beim Vater. Die Hintergründe wären jetzt zu viel hier zu schreiben..
    Aus meiner Sicht, hat mein Ex-Mann unsere Tochter so "beeinflusst" damit er mich fertig machen kann..
    Naja..


    Laut Gericht bin ich zum Unterhalt von 355,- € verpflichtet worden, wobei mein Ex ein Einkommen von 2100,- € Netto hat und ich 1460,- €..
    Meine Anwältin hat mich leider sehr im Regen stehen lassen mit der Begründung hinterher, wäre halt so.. ???


    Da eine Zeit lang die Unterhaltsvorschusskasse gezahlt hat, hat sich leider ein Rückstand aufgebaut.
    Nun bekomme ich eine Lohnpfändung, wo mir jetzt noch 909,- € von Gehalt bleiben..
    Laut Gericht, kann man mir nicht helfen, Beratungshilfe für einen Anwalt bekomme ich auch nicht. Sorry, aber von jetzt noch 900 €, wie soll ich einen Anwalt bezahlen?
    Nach Abzug von meinen Lebenshaltungskosten und die Fahrkosten zur Arbeit, bleiben mir 150,- € zum Leben..


    Nach meiner Frage, ob es vom Gericht gewollt ist, somit jemanden in die Arbeitslosigkeit zu treiben (ich bekäme 930,- € ALG I) bekam ich nur ein "wenn Sie es so sehen"..


    Nun zu meinen Fragen..


    Gibt es irgendwie noch die Möglichkeit, diesen Pfändungsfreibetrag hoch zu setzen?
    Wie kann es sein, dass in meinem Freundeskreis, alle weniger Unterhalt zahlen müssen? Wird nicht auch das Einkommen von meinem Ex berücksichtigt?
    Versteht mich bitte nicht falsch.. ich zahle für meine Tochter Unterhalt, aber.. ich lebe am Existensminimum und er lebt in Saus und Braus? Er hat ja unsere Tochter genau so "gewollt" wie ich. Ich verstehe das alles nicht..

  • Hi,


    es ist eigentlich relativ einfach. Derjenige, bei dem das Kind nicht wohnt, der muss Unterhalt zahlen. Warum das Kind da oder dort wohnt, das ist einerlei. Auch, was der Betreuende verdient. Der eine leistet Unterhalt durch Barzahlungen, der andere durch den Betreuungsaufwand.


    So, jetzt zum aktuellen Problem. Offensichtlich hast du länger nicht bezahlt. Sonst wäre die Unterhaltsvorschusskasse nicht eingesprungen. Und, du hast gegen die Bescheide nicht Widerspruch eingelegt. Dies bedeutet, dass wir zwei Baustellen haben. Den laufenden Unterhalt für das Kind, und dann eben noch den titulierten Rücksahlungsanspruch des Staates. Beides muss bedient werden. Vorrangig ist der Unterhalt für das Kind, ganz klar. Aber, der Staat hat natürlich auch seine Ansprüche. Warum sollen die Steuerzahler den Unterhalt für dein Kind zahlen?


    Jetzt ist zu rechnen. Der Betrag, den du genannt hast, der gibt einen Hinweis darauf, dass du mit jemanden zusammen lebst? Denn dadurch reduziert sich der Pfändungsfreibetrag, wenn es um Kindesunterhalt oder aber um Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber dem Staat geht.


    Herzlichst


    TK