Einen schönen guten Tag,
ich und meine Mutter haben gerade aus reinem Interesse das Thema ob mein Erzeuger mir Unterhaltspflichtig gewesen wäre oder im Nachhinein ist.
Zur Situation: mein Erzeuger war britischer Soldat stationiert in Deutschland von mindestens '89 bis '96 und somit auch wohnhaft. Meine Mutter heiratete ihn Mitte '92 und somit kurz vor meiner Geburt. Die Scheidung war durch im Jahr '95. Im Jahr '99 ging er mit der Armee zurück nach England und seitdem war der Kontakt sporadisch. Unterhaltszahlungen gingen in seltenen Abständen ein. Circa sieben mal nach der Trennung. Danach kam kein Cent mehr. Mein Ziehvater hat mich nie adoptiert, aber erzogen und geliebt. Er war in meinem Leben seit ich fünf war. Also nun bis heute 19 Jahre. Mein Stiefvater heiratete meine Mutter '98.
Zu meiner Situation:
Ich bin seit ich 18 bin bei der Bundeswehr. Dementsprechend voll verdienend.
Uns geht es, rein in der Theorie darum, was uns zugestanden hätte und im Nachhinein sogar noch würde.
Wir haben nicht vor ihn in irgendeiner Weise auszunehmen, aber es wäre durchaus interessant zu wissen was rechtlich los wäre.
Mit freundlichen Grüßen,
Alex