Unterhalt volljähriges Kind

  • Hallo zusammen,


    mein kind hat vor 2 jahren das abitur bestanden. Statt ein studium oder eine anerkannte Ausbildung anzufangen hat es eine "Ausbildung" zum tierheilpraktiker über 2 jahre absolviert und auch bestanden. Nun wurde ein Studium in komplett anderer Fachrichtung begonnen und ich werde aufgefordert unterhalt zu zahlen.


    Allerdings bin ich der Meinung der Unterhaltsspruch sei verwirkt, da 2 jahre keine Ausbildung/kein Studium begonnen wurde. Beziehungsweise, sollte der tierheilpraktiker als ausbildung gelten, besteht mMn kein Anspruch auf Unterhalt, da die erste Ausbildung ja damm abgeschlossen wäre und das studium im anderen Fach begonnen wurde.


    Bin ich da auf dem Holzweg? Ich wollte damals unbedingt dass eine Ausbildung oder ein Studium begonnen wird um zügig fertig zu sein und einen lückenlosen Lebenslauf zu behalten.


    vielen Dank für euren Rat!


    Gruß

  • Hi,


    "Ausbildung" bedeutet nicht zwingend, dass es ein staatlich anerkannter Beruf sein muss und bedeutet vor allen Dingen nicht, dass ein anerkannter Abschluß da sein muss. Hier haben wir eine Ausbildung, die abgeschlossen ist. Damit sind die Eltern m.E. aus der Verpflichtung raus. Allerdings bedeutet Zügigkeit nicht unbedingt, dass die berufliche Orientierung nicht mal gewechselt werden kann. Normalerweise sagt die Rechtsprechung, auch im l Fall eines Studiums kann während der ersten zwei Semester mal gewechselt werden. Es gibt da aber auch abweichende Meinungen. Das OLG Stuttgart hat vor ca. 10 Jahren beispielsweise entschieden, dass die Eltern einen Wechsel nach 4 Semestern und die Studienaufnahme im völlig neuen Fach auch finanzieren müsste.


    Wie sieht es denn mit BaföG aus? Das ist auf jeden Fall vorrangig zu beantragen. Wo ist die Mutter in dem Szenario?


    LG


    TK

  • Hallo, danke für die zügige Antwort.


    Bafög wurde abgelehnt da sowohl die Mutter als auch ich zu viel verdienen. Die Mutter ist ebenfalls unterhaltspflichtig, wir leben geschieden, besagtes Kind bei der Mutter und ein anderes Kind(Ausbildung abgeschlossen) bei mir.
    Es geht auch nicht darum, dass ich nicht zahlen möchte, nur finde ich es eine Unverschämtheit seinen Eltern an den kopf zu werfen was einem zusteht,statt mal um Hilfe zu bitten und möchte so mal etwas den wind aus den segeln nehmen und an den verstand appellieren. Nur fürchte ich, dass espassieren kann,dass ich dann bald Post vom Anwalt bekomme mit Forderungen und möchte daherabgesichert sein bzw die Rechtslage einigermaßen kennen...


    aer wenn auch soeine Ausbildung als abgeschlossene Ausbildung zählt, müsste ich ja sowieso aus der Verpflichtung sein und ich kann doch noch eine beiderseitig einvernehmliche Lösung anstreben...


    Gruß

  • Hi, ich teile deine Verärgerung.


    Du hast gesehen, dass ich ganz vorsichtig geantwortet habe. Und abgeschlossene Ausbildung - ich neige da eher zu der Formulierung "beendete Ausbildung." Ich würde es wohl drauf ankommen lassen. Vielleicht eine Subvention davon abhängig machen, dass nach jedem Semester alle Scheine vorgelegt werden, dass der Studienplan vorher zur Verfügung gestellt wird. Also, ganz enge Korsettstangen, das wäre mein Konzept.


    Gernzenlose Selbstverwirklichung auf Kosten der Eltern, so unter dem Motto "die haben doch Geld, und das müssen sie zwangsweise mit mir teilen", das läuft mit Sicherheit nicht.


    Was sagt denn die Mutter dazu?


    Herzlichst


    TK

  • Grüß dich,


    ja so was in die Richtung hatte ich mir auch vorgestellt.


    Die Mutter bezieht da recht wenig Stellung und lebt mit Ähnlichen Verhaltensweisen....möglichst bequem durchs Leben gehen, egal auf wessen Kosten.


    Schönen Gruß