Hallo zusammen,
mein kind hat vor 2 jahren das abitur bestanden. Statt ein studium oder eine anerkannte Ausbildung anzufangen hat es eine "Ausbildung" zum tierheilpraktiker über 2 jahre absolviert und auch bestanden. Nun wurde ein Studium in komplett anderer Fachrichtung begonnen und ich werde aufgefordert unterhalt zu zahlen.
Allerdings bin ich der Meinung der Unterhaltsspruch sei verwirkt, da 2 jahre keine Ausbildung/kein Studium begonnen wurde. Beziehungsweise, sollte der tierheilpraktiker als ausbildung gelten, besteht mMn kein Anspruch auf Unterhalt, da die erste Ausbildung ja damm abgeschlossen wäre und das studium im anderen Fach begonnen wurde.
Bin ich da auf dem Holzweg? Ich wollte damals unbedingt dass eine Ausbildung oder ein Studium begonnen wird um zügig fertig zu sein und einen lückenlosen Lebenslauf zu behalten.
vielen Dank für euren Rat!
Gruß