Nachehelicher Unterhalt

  • Guten Tag,


    meine Versicherung mit einer Basisrente, kann nur als Rente später ausbezahlt werden, laut meiner Police.
    Dafür ist sie steuerlich absetzbar. Muss ich denn zur Berechnung des nachehelichen Unterhaltes, diese Versicherung
    auch berücksichtigen, oder nicht?
    Wenn nicht dann wäre meine monatliche nacheheliche Unterhaltszahlung geringer.


    Grüße Peter

  • Hallo Peter,


    Für den nachehelichen Unterhalt wird dein "verfügbares Einkommen" als Grundlage genommen ( die Versicherung ist ja noch nicht verfügbar).


    Wird die Versicherung später monatlich als Rente ausgezahlt, geht der in der Ehezeit erworbene Anteil in den Versorgungsausgleich.


    lg
    edy

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