Berechnungsbeispiel KU + TU

  • Hallo zusammen,


    ich beschäftige mich gegenwärtig mit der Berechnung des Kindes- und Trennungsunterhaltes, welches ich meiner Ehefrau innerhalb des Trennungsjahres zahlen werde.


    Eckdaten


    Unbereinigtes Nettoeinkommen MANN: 2900€
    Unbereinigtes Nettoeinkommen FRAU: 775€
    Kinder: 2 (7 + 5 Jahre)
    Lebensmittelpunkt der Kinder: Mutter


    Berechnung Kindesunterhalt (MANN)


    Laut Düsseldorfer Tabelle (2016) und einem Nettoeinkommen von 2701-3101€ ergibt sich


    für Kind 1 (7 Jahre): 461€
    für Kind 2 (5 Jahre): 402€


    461€ + 402€ = 863€


    Bei zwei Kindern und einem staatl. Kindergeld von 380€, wird die hälfte vom errechnetem Kindesunterhalt abgezogen:


    863€ - 190€ = 673€


    Der zu zahlende Kindesunterhalt beträgt somit 673€.


    Berechnung bereinigtes Nettoeinkommen (MANN)

    Abzug berufsbedingter Aufwendungen in Höhe von 5%

    2900€ * 95% = 2755€


    Abzug Kindesunterhalt


    2755€ - 673€ = 2082€


    Berechnung bereinigtes Nettoeinkommen (FRAU)

    Abzug berufsbedingter Aufwendungen in Höhe von 5%

    775€ * 95% = 736,25€



    Berechnung Trennungsunterhalt


    Unterhalt MANN: 2082€ * 3/7 = 892,29€
    Unterhalt FRAU: 736,25€ * 3/7 = 315,54€


    Daraus ergibt sich ein zu zahlender Trennungsunterhalt des Mannes an die Frau in Höhe von 576,75€.



    Gesamtzahlungen KU + TU


    673€ + 576,75€ = 1249,75€




    FRAGE 1: Sind die obigen Berechnungen korrekt?
    FRAGE 2: In der Ehe wurde eine Küche angeschafft, welche mit 138€ im Monat seit 2 Jahren getilgt wird. Kann bei der Berechnung der Unterhälter der Kredit in Höhe von 138€ vom eigentlichen Nettoeinkommen abgezogen werden, da als Rechnungsgrundlage die letzten 12 Monate des Nettoeinkommens bewertet werden. Im Prinzip stand die letzten 12 Monate nur ein Einkommen von 2762€ zur Verfügung.
    FRAGE 3: Die besagte Küche behält die Frau, da ich ausziehen werde. Sie wird die Küche somit weiterhin abbezahlen. Kann Sie die Kreditsumme in Höhe von 138€ bei ihrem Nettoeinkommen gegenrechnen, so dass ich letztendlich mehr Trennungsunterhalt zahlen muss?



    Vielen Dank

  • Hallo mrfd,


    deine Berechnung ist m.E. ok.


    Die Berechnung geht meist nach dem Halteilungsverfahren.


    Nur: Trennungsunterhalt wird bis zur rechtskräftigen Scheidung gezahlt ( nicht nur im Trennungsjahr).


    Nach einem Jahr muss die EX ihre Einkommensmöglichkeiten steigern (wenn sie kann).


    Bedenke das nach dem Jahr der Trennung die Steuerklassen geändert werden müssen.


    lg
    edy

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    z.B. "Hallo"
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  • Hallo edy.


    Vielen Dank für die prompte Antwort.


    Was mir gerade noch einfällt: Wird beim Bereinigen des Einkommens für den Mann das volle Kindesunterhalt abgezogen (863€), oder das bereits durch die Hälfte des Kindergeldes gekürzte (673€)?


    Wie schaut es mit Krediten während der letzten 12 Monate aus? Kann ich diese vom monatlichem Nettogehalt abziehen?


    Darf die Frau Kredite, welche sie aus der Ehe übernimmt (siehe Küche), bei der Bereinigung Ihres Einkommens mit angeben, obwohl ich die Küche in Zukunft nicht mehr verwenden werde?


    LG

  • Hallo mrfd.


    Zur Berechnung des TU wird der Zahlbetrag des KG genommen.


    Kredite die eheprägend sind ( also während der Ehe gemeinsam aufgenommen wurden) können bereinigend angesetzt werden.


    Es kommt immer darauf an wie es ein Familiengericht sieht, und dem entsprechend urteilt-


    lg
    edy

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