Hallo zusammen,
ich beschäftige mich gegenwärtig mit der Berechnung des Kindes- und Trennungsunterhaltes, welches ich meiner Ehefrau innerhalb des Trennungsjahres zahlen werde.
Eckdaten
Unbereinigtes Nettoeinkommen MANN: 2900€
Unbereinigtes Nettoeinkommen FRAU: 775€
Kinder: 2 (7 + 5 Jahre)
Lebensmittelpunkt der Kinder: Mutter
Berechnung Kindesunterhalt (MANN)
Laut Düsseldorfer Tabelle (2016) und einem Nettoeinkommen von 2701-3101€ ergibt sich
für Kind 1 (7 Jahre): 461€
für Kind 2 (5 Jahre): 402€
461€ + 402€ = 863€
Bei zwei Kindern und einem staatl. Kindergeld von 380€, wird die hälfte vom errechnetem Kindesunterhalt abgezogen:
863€ - 190€ = 673€
Der zu zahlende Kindesunterhalt beträgt somit 673€.
Berechnung bereinigtes Nettoeinkommen (MANN)
Abzug berufsbedingter Aufwendungen in Höhe von 5%
2900€ * 95% = 2755€
Abzug Kindesunterhalt
2755€ - 673€ = 2082€
Berechnung bereinigtes Nettoeinkommen (FRAU)
Abzug berufsbedingter Aufwendungen in Höhe von 5%
775€ * 95% = 736,25€
Berechnung Trennungsunterhalt
Unterhalt MANN: 2082€ * 3/7 = 892,29€
Unterhalt FRAU: 736,25€ * 3/7 = 315,54€
Daraus ergibt sich ein zu zahlender Trennungsunterhalt des Mannes an die Frau in Höhe von 576,75€.
Gesamtzahlungen KU + TU
673€ + 576,75€ = 1249,75€
FRAGE 1: Sind die obigen Berechnungen korrekt?
FRAGE 2: In der Ehe wurde eine Küche angeschafft, welche mit 138€ im Monat seit 2 Jahren getilgt wird. Kann bei der Berechnung der Unterhälter der Kredit in Höhe von 138€ vom eigentlichen Nettoeinkommen abgezogen werden, da als Rechnungsgrundlage die letzten 12 Monate des Nettoeinkommens bewertet werden. Im Prinzip stand die letzten 12 Monate nur ein Einkommen von 2762€ zur Verfügung.
FRAGE 3: Die besagte Küche behält die Frau, da ich ausziehen werde. Sie wird die Küche somit weiterhin abbezahlen. Kann Sie die Kreditsumme in Höhe von 138€ bei ihrem Nettoeinkommen gegenrechnen, so dass ich letztendlich mehr Trennungsunterhalt zahlen muss?
Vielen Dank