Hallo,
ist die Unterhaltspflicht eigentlich für den Zeitraum erfüllt, in der die Unterhaltsvorschusskasse statt des -pflichten zahlt, auch wenn es dem Betrage nach erheblich weniger oder auch gar nichts ist, oder können die Fehlbeträge später noch vom Unterhaltspflichtigen für die Zeit nachgefordert werden?
Danke für Eure Info im Voraus!