Unterhaltsberechnung / Selbstständigkeit

  • Hallo,


    ich bin Martin und stolzer Vater von 2 tollen Kindern. Für ein Kind muss ich Unterhalt zahlen, da ich mit der Frau nie zusammen war und Sie mir damals ein Kind aufgebrummt hat. Die Frage wie alles entstanden ist und wer Schuld hat, sollte hier nicht die Frage sein. Ich bin auf jeden Fall keiner der weggelaufen ist und habe mich nun seit 10 Jahren immer gekümmert und gezahlt. Die Kinder können natürlich für das ganze nichts und sind immer die Leidtragenen.


    So nun zu meinem Fall. Ich erhoffe mir, dass mir jemand ein paar Tipps geben kann, wie ich mich zu verhalten habe und was rechtens ist.


    Hier ein paar Eckdaten :


    - Ich bin mit meiner Frau verheiratet und wir haben ein 1,5 Jahre altes Kind und leben in einem 75m² großemm Haus zusammen.
    - Meine " nicht ehrliche " Tochter ist nun 10 Jahre alt und lebt bei ihrer Mutter
    - Die Mutter hat es sich damals einfach gemacht und sich eine Beistandschaft geholt mit der ich mich nun immer auseinandersetzen muss wenn es um Unterhaltszahlungen und private Änderungen geht
    - Ich habe nun fast 8 Jahre 110% MIndestunterhalt gezahlt und war immer in einem festen Angestellten verhältnis. Immer gleiches Gehalt, war da noch Single
    - Dann wurde ich krank und innerhalb meiner Krankheit hat meine Arbeitsstelle meinen Standort geschlossen und ich wurde dann gekündigt.
    -Ich habe dann 1 Jahr vom Krankengeld gelebt und als ich wieder einigermaßen gesund war musste ich mich erstmal beim Arbeitsamt für ALG1 melden. Das ALG1 läuft im Mai 2017 aus, dann muss ich mich selber tragen.
    - Ich bin nun verheiratet und wir haben ein Kind, was 1,5 Jahre alt ist. Meine Frau arbeitet nicht und ich bin ihr dann gegenüber unterhaltspflichtig


    1. Ich habe der Beistandschaft nach den vorigen genannten Änderungen mitgeteilt, dass ich keine 110% mehr zahlen kann, da ich meine Familie komplett von meinem Arbeitslosengeld 1 ( 1740 € ) ernähren muss.


    - Das wurde soweit erstmal anerkannt aber das ganze ohne Änderung des Titels, der nachwievor auf 110% geschrieben ist. Ich musste alle Daten für eine Neuberechnung vorlegen und auch nachweisen, dass ich meiner Frau gegenüber Unterhaltspflichtig bin. Das ganze läuft nun schon seit Monaten, ich habe da beim Amt eine richtig unangenehme Frau erwischt, die ihren Job mehr als ernst nimmt und alles versucht mich doch noch auf 105% zu setzen. Zudem macht die Frau großen Druck und möchte jedes mal wissen wie sehr ich mich um einen Job kümmere und was ich nun vorhabe. Das ist auch ok, aber grundsätzlich auch sehr unangenehm, dass mich gedrängt fühle und mir gerne selber aussuchen möchte, was ich mache.


    2. ( Hier wird es nun für mich sehr interessant )


    - In Bezug auf meiner phychischen Erkrankung, dass ich in meinen alten Job nicht direkt zurück kann und dieser mich unter der gleichen Stellenbeschreibung langristig krank machen würde, habe ich mich für eine Selbständigkeit entschieden.
    -Ich habe was kaufmännisches gelernt und hatte schon länger eine Geschäftsidee die ich gerne umsetzen wollte.
    - Ich werde mich nun am 1.12. selbstständig melden. Ich werde mich alleine eintragen lassen ohne meine Frau.


    2.1. An diesem Punkt habe ich nun schon gelesen, dass es mir Probleme in Haus bringen kann wenn ich mal nicht zahlen kann. Nehmen wir mal an, ich erwirtschafte nächstes Jahr im Juni 2017 nicht genug Geld um Unterhalt zahlen zu können. Ich habe gelesen, dass es dann heißen kann und ich belegen muss, warum ich keinen normalen Job angenommen habe und ich mich selbstständig gemacht habe! Ist das so? Also ist es so hart, dass ich grundsätzlich gar nicht mehr frei bin das zu tun was ich möchte und ich dann Probleme bekomme wenn ich mit meiner Unternehmung in einem Monat nicht genügend verdiene? Wird mir das dann tantsächlich einfach als Rückstand angerechnet beim Amt? Kann ich das nicht in meinem Fall so rechtens belegen, dass ich mich auch wegen meines Kranheitsbildes selbstständig gemacht habe? Wie ernst muss ich das nun sehen? Habe ich nun wirklich ein Problem wenn ich nicht genügend erwirtschaften kann?


    2.2. Zuschuss vom ALG1 . Ich habe für meine Slebstständigkeit einen Zuschuss beantragt ( 6 Monate 300€ ) um meine Unternehmung aufzubauen. Nun habe ich auch gelesen, dass diese 300€ einfach mit in die Unterhaltsrechnung mit einfließen??? Ist es an dieser Stelle auch wirklich so hart, dass mir sogar ein Zuschuss der lediglich der Selbstständigkeit dient, mit berechnet wird und ich davon dann sozusagen auch noch was abgeben muss??


    Ich weiss nun nicht so richtig wie ich meine Daten kommunizieren muss/sollte. Die Briefe von der Frau der Beistandschaft sind immer voller Forderungen und Angaben wo ich dann nicht weiss wie ich mich da verhalten kann/muss. Da ich die ganzen Gesetze nicht gelernt habe weiss ich mich platt gesagt einfach nicht gegen einiges zu wehren. Ich erhoffe mir hier einige Tipps wie ich am besten vorgehen sollte.


    Hier ein paar Fragen die ich mir nicht selbst beantworten kann.


    - Meine Frau arbeitet nicht. Wieviel Unterhalt kommt ihr zugute, also welchen Betrag kann ich da abziehen?
    - Kann die Frau von der Beistandschaft die Konto von mir und von meiner Frau prüfen lassen bzw. fordern, dass ich jede einzelne Überweisung mitteilen muss?
    - Muss ich in der Selbstständigkeit nun jeden Monat meinen Gewinn berechnen und daran wird der Unterhalt berechnet, oder wird das ganz normal nach einem Jahr zum Steuerausgleich gemacht, wenn man den tatsächlichen Gewinn sieht. Oder andersrum, welche Zahlen muss ich da vorlegen, von wo rechnen die und was kann ich mir abziehen?
    - Welche Belastungen an Fixkosten darf ich mir abziehen, also was muss da anerkannt werden? Ich weiss, das meine Kredite die ich mal hatte und auch andere monatliche Kosten nicht abgezogen werden durften. Also wie hoch ist mein Selbsterhalt innerhalb meiner Familie und was kann ich alles abziehen?


    Ich hoffe, dass es verständlich geschrieben ist und jemand sich hier meldet und mich etwas aufklären kann. Ich würde mich sehr freuen.


    Grüße
    Martin

  • Hi,


    es ist etwas schwierig, hier wesentliche Angaben aus dem Ganzen herauszufiltern. Deshalb ein paar grundsätzliche Ausführungen, und dann kannst Du vielleicht auf den Punkt genau fragen. Einverstanden?


    Schmink dir ab, dass das Jugendamt im Rahmen der Beistandsschaft irgend etwas für dich tut. Es ist Interessenvertreter (also Quasi Anwalt des Kindes). Und solange ein Titel in der Welt ist, kann aus diesem auch vollstreckt werden, einerlei, ob sich die Einkommensverhältnisse geändert haben oder nicht. Auch die Rückstände sind vollstreckbar.


    Es wäre also neu zu rechnen. Allerdings ist zu bedenken, dass in der Rangfolge der Unterhaltsberechtigten zunächst die Kinder dran kommen, erst dann die Kindselternteile/Ehepartner. Die Tatsache, dass die Ehefrau zu Hause ist, muss also keinen Einfluß auf die Höhe des zu zahlenden Kindesunterhalt haben. Allenfalls als "Zählfaktor." Anders ausgedrückt, der zur Verfügung stehende Betrag wird nicht zwingend durch 3 geteilt, nur weil drei Personen von deinem Gehalt leben. Es bleibt erst einmal bei zwei. Und - der Selbstbehalt kann bis auf 850 € runter reduziert werden, um den Verpflichtungen nachzukommen.


    Es ist also in der Tat völlig neu zu rechnen, das kann ein Anwalt, dann ist gegebenenfalls auf Abänderung des Titels zu klagen. Der Anwalt weiss auch, wann welche Beträge bei Selbständigen in Anrechnung zu bringen sind. Aber, solange nicht mindestens eine Einnahmen/Überschußrechnung, besser eine GUV vorliegt, wird erst einmal alles angerechnet, was eingeht.


    Noch zwei private Anmerkungen: das große Kind wird ja kaum durch eine Jungfrauenzeugung zustande gekommen sein, davon gabs nach meiner Kenntnis nur eine vor etwa 2016 Jahren. Und wenn du schon den ganzen Tag zu Hause bist, warum geht dann die Ehefrau nicht arbeiten? Du würdest weiter dein ALG I bekommen, ganz ohne Probs. Wieso wird immer als selbstverständlich angesehen, dass die Frau zu Hause bleiben muss? Ich versteh es nicht und werde es auch nie verstehen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo.


    Eine "lange" Geschichte.


    Einige Anmerkungen:


    Bei solchen "komplexen" Themen ist ein Anwalt angesagt(sollte aber ein guter sein).


    Beim Jugendamt wirst du nicht weiter kommen.


    Bei einer selbständigen Arbeit ist es allerdings sehr schwierig eine "Vernünftige" Berechnung zu bekommen. Es sei denn die "Zahlen" sind immer fast identisch! Die "Gegenseite" versteht da kein "Spaß". Ein Bekannter von mir wurde damals fertig gemacht, macht nun was anderes.


    Eine Abänderung eines Titels wird auch immer schwieriger bis aussichtslos(meine Erfahrung).


    Grüße


  • Hier wurde wohl was missverstanden!! Ich bin nicht den ganzen Tag Zuhause, ich arbeite nur von Zuhause! Meine Frau kümmert sich mit mir zusammen um das Kind. Es ist erst 1 jahr alt und aktuell sehr auf die Mutter fixiert. Also wieso stellst Du hier was in Raum, dass es selbstverständlich ist, dass die Frau Zuhause ist?? Davon war hier nie die Rede. Sie hilft mir bei unserer Arbeit. Auch die Anmerkung mit der Jungfrauenzeugung verstehe ich nicht. Die privaten Anmerkungen sind etwas daneben!!


    Die Rangfolge ist mit bewusst, aber ich bin meiner Frau wenn Sie kein Einkommen hat trotzdem unterhaltspflichtig gegenüber, das dürfen die nicht ganz aucßer acht lasse, und wenn es am Ende ein Anwalt durchsetzen muss! Mir ist auch klar, dass das Jundendamt für mich nichts tut. Die Äußerungen der Beistandschaft sind teilweise ziemlich unmoralisch und ohne Herz. Die kennen auch die ganze Geschichte nicht und das interessiert Sie auch nicht. Ja, Sie gehen da einfach vor wie ein Anwalt egal was fair ist.


    Nunja, ich werde mich mal beim Anwalt erkundigen.


    Gruss


  • Weisst Du ob man sich den auf meiner Seite auch Hilfe holen kann, sodass ich den Anwalt nicht alleine tragen muss? Die Frau hat es da einfach, ich darf meinen Anwalt ohne Versicherung teuer bezahlen, das Verhältnis stimmt mal wieder nicht.


    Die Änderung des Titel für aussichtslos zu erklären würde ich nicht sagen, wenn nur Geld für 100% zur Verfügung steht und nachgewiesen ist, müssen die das ändern, denn sonst wäre das auch unrechtens und das sollte ich dann auch anzeigen dürfen.


    " Ein bekannter wurde fertig gemacht " ?? MAn man man, also da bekommt man ein Kind aufgebrummt und darf später nicht mal mehr über sein Leben entscheiden was man machen möchte? Nunja, ich lasse mich sicher nicht fertig machen. Mir stellt sich lediglich die Frage wie berechnet wird.
    Anzumerken ist auch, dass ich ja 100% zahlen kann und das auch möchte solange es möglich ist. Ich wollte nur mal abwiegen ob ich mir sicherheitshalber einen Anwalt zur Unterstützung holen sollte, da ich nichts alle Rechtstexte kenne und mich im Briefverkeht mit der Beistandschaft nicht weiss, wie ich das richtig aufsetzen muss/kann.

  • Hi,


    man bekommt kein Kind aufgebrummt, dem ging ja was voraus. Das war mein Hinweis auf die Jungfrauenzeugung. Und die Kindsmutter hat es auch nicht einfacher als du. Die muss ihren Anwalt auch bezahlen. Also, was sollen die allgemeinen Unmutsäußerungen?


    Fakt ist, dass dein Selbstbehalt abgesenkt werden kann, ich hatte drauf hingewiesen. Und wenn ihr Beide so viel zu tun habt, dass eine Arbeit außerhalb unmöglich ist, dann muss das Geschäft doch richtig brummen. Wo ist also das Problem? Und eine GUV sollte jeder Selbständige erstellen können. Wirklich jeder.


    Herzlichst


    TK


  • Kennst Du meine Geschichte??? Man sollte vorsichtig sein mit solchen Äußerungen. Ja, man kann durchaus ein Kind aufgebrummt bekommen. Wenn ich Dir meine Geschichte erzählen würde, dann würdest Du Deine Äußerungen ganz schnell zurücknehmen. Das ist auch nicht besonders professionell sich mit privaten Meinungen hier so aufzustellen und sehr gefährlich wenn man nicht weiss was passiert ist. Nein, die Mutter muss nicht zahlen. Sie hat sich damals einfach die Beistandschaft geholt und zahlt dafür nicht, vielleicht einen minimalen Betrag der nicht höher als eine Versicherung ist. Ich weiss das, weil mir das meine Anwältin auf Nachfrage mitgeteilt hat und die Kindesmutter auch!!!


    Deine Argumente sind ziemlich flach... Auch wenn beide viel zu tun haben heisst es nicht gleich, dass viel Geld dabei rum kommt. Wie Du sicherlich schonmal gehört hast, soll es Menschen geben, die sehr viel für Ihr Geld arbeiten müssen und trotzdem gerade mal so über die Runden kommen. Verstehst Du das oder hakt da was bei Dir? Sowas einfach so in den Raum zu stellen ist für mich auch sinnfrei. Ja Mensch, eine GUV ist nicht das Problem, aber auch gut, dass Du Deinen persönlichen Standpunkt nochmal festhälst, dass es " wirklich jeder" können muss :). Danke, dass Du das nochmal betont hast :) Das Problem was denke nicht nur ich habe ist, wenn man die ganzen Regelungen und Gesetzte nicht kennt, muss man sich informieren oder sich einen Anwalt nehmen. Da geht es nicht darum ob man eine GUV kann oder nicht! Natürlich informiert man sich zuerst um abzuschätzen ob da wirklich ein Anwalt ran muss. Nunja, wenn hier nur solche Leute wie Du solche Äußerungen von sich geben ist wohl klar für mich was zu tun ist.


    Sorry, bei aller liebe. Deine Art und Weise finde ich daneben. Ich war schon in einigesn Foren udn niemand hat sich derartige Äußerungen erlaubt. Das sind genau die Äußerungen von Unwissenden, die einen nur den Puls unnötig nach oben treiben. Das hat nicht besonders viel Niveau!

  • Auf Anfragen in Foren zum Unterhalt, die einen schwierigen Sachverhalt erkennen lassen, kann ich guten Gewissens nur dann Tipps gegen, wenn ich meine, die bisherigen Angaben genügen mir zu einer Gesamtbetrachtung! Aktuell habe ich zunächst einmal nur Anmerkungen, Klärungsbedarf und einige Fragen. Mit Sicherheit werde ich nach Klärung/Beantwortung weitere Fragen stellen (müssen). OK?


    ANMERKUNGEN:


    Ob nun "aufgebrummt" (wie auch immer) oder nicht ist doch völlig Wurscht. Der rechtliche Vater (Vaterschaftstest bzw. -feststellung erfolgt?) ist unterhaltspflichtig, zumindest bis zur Volljährigkeit des Kindes trifft ihn die sog. gesteigerte Erwerbsobliegenheit.


    Es entspricht der Gesetzeslage, dass KM1 eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragen kann und ihr für die gesamte Dauer der Beistandschaft keine Kosten entstehen. Der Steuerzahler hat das abzudecken.
    Eine Beistandschaft als Gegner zu haben ist in den weitaus überwiegenden Fällen wesentlich besser als einen Anwalt als Gegner. Beistandschaften bellen nur, wirklich beißen können sie mangels guter Zähne nicht. Anwälte bellen auch, beißen aber auch richtig, Beißen gelingt ihnen jedoch nur, wenn sie auf einen unvorbereiteten Gegner treffen. Gut vorbereitete Gegner können auch Anwaltsbisse abwehren, denn sie wissen, welche Pflichten und - vor allem - welche Rechte sie haben. Gut vorbereitete Gegner können sogar beißen, dann heißt es Wunden lecken im Jugendamt. :D


    KLÄRUNGSBEDARF:


    - Dann wurde ich krank und innerhalb meiner Krankheit hat meine Arbeitsstelle meinen Standort geschlossen und ich wurde dann gekündigt.
    -Ich habe dann 1 Jahr vom Krankengeld gelebt und als ich wieder einigermaßen gesund war musste ich mich erstmal beim Arbeitsamt für ALG1 melden. Das ALG1 läuft im Mai 2017 aus, dann muss ich mich selber tragen.

    Ich bin nicht den ganzen Tag Zuhause, ich arbeite nur von Zuhause!

    Jetzt schon arbeiten von zu Hause? Oder ist damit die Selbständigkeit ab 1.12. gemeint? Irgendwie klingen die beiden Aussagen widerspüchlich...



    1. Ich habe der Beistandschaft nach den vorigen genannten Änderungen mitgeteilt, dass ich keine 110% mehr zahlen kann, da ich meine Familie komplett von meinem Arbeitslosengeld 1 ( 1740 € ) ernähren muss.


    - Das wurde soweit erstmal anerkannt aber das ganze ohne Änderung des Titels, der nachwievor auf 110% geschrieben ist.

    Wie ist das zu verstehen? Hat die Beiständin schriftlich einen - wie auch immer formulierten - Verzicht von (110% auf 105%) erklärt?



    FRAGEN:


    1. Bei gesteigerter Erwerbsobliegenheit müssen auch Berwerbungsbemühungen nachgewiesen werden (sehr strenge Anforderungen). Sind nach Kündigung bzw. nach Ablauf des Bezugs von Krankengelde entsprechende Bewerbungsbemühungen erfolgt? Übrigens hilft die "Flucht in die Selbständigkeit" nur dann, wenn die behauptete Erkrankung bei weiterer Ausübung des bisherigen Berufs nachgeweisen werden kann.


    2. Das Haus mit der Wohnfläche von 75qm, wird dafür Miete gezahlt oder steht es im Eigentum (abbezahlt oder Höhe der monatlichen Darlehen?)?


    3. Wieviel Elterngeld bezieht KM2?


    4. Liegen über eine Erwerbstätigkeit - insbesondere über die Höhe der Einkünfte - der KM1 irgendwelche Informationen vor?


  • Die Mutter von meinem "unehrlichem Kind" arbeitet und verdient ganz gutes Geld soweit ich weiss. Sie lebt mit Ihrem Freund zusammen in einer Wohnung. Sie sind nicht verheiratet aber leben zusammen und teilen sich alle Kosten. Denen steht ausreichend Geld zur Verfügung.


    Ich habe die Antworten zwischen die Zeilen geschriegen und fett gedruckt. Danke für Deine Antwort.

  • Um dir da wirklich weiterhelfen zu können, rate ich dir wirklich einen Anwalt dahinzuzuziehen. Denn deine Situation ist etwas kompliziert und nicht so einfach zu klären. Bei deiner Wirtschaftlichen lage sollte es aber durchaus möglich sein den Titel vorrübergehend abzuändern. Allerdings muss dafür ein Anwalt auch alle Fakten kennen um dir wirklich weiterhelfen zu können. Das ist wirklich schwer sowas in einem Forum zu klären.

  • "unehrlichem Kind"


    Können wir das da oben und auch "aufgebrummt" mal völlig weglassen? :evil:


    Nachdem ich meine Änderungen mitgeteilt habe, habe ich direkt weniger gezahlt und zwar nur noch 100%. Es sind aber immernoch 110% betitelt. Die Frau von der Beistandschaft hat dann mit der Mutter kommuniziert und sie gefragt ob sie da was gegen unternehmen soll. Die Mutter hat "zum Glück" nein gesagt und war damit einverstanden, dass ich nur noch 100% zahle.


    Den Titel hat die Frau aber bis jetzt nicht geändert, da der Schriftverkehr sich sehr lange zieht und sie immer wieder mehr Daten haben wollte und meinen Steuerausgleich abwarten wollte.


    Ist klar, dass sie den Titel nicht auf 100% reduziert, freiwillig wird sie max. einen Vollstreckungsverzicht bis auf 100% erklären. Aber woher weist du, dass Mutter und Beistand sich mit den 100% begnügen? Hast du dazu irgendetwas Schriftliches vom Jugendamt? Wie lautet es genau? Das könnte man evtl. als Vollstreckungsverzicht auslegen.


    Sie hat somit einen persönlichen "Anwalt" umsonst gestellt bekommen.


    Du selbst kannst sogar einen richtigen Anwalt "umsonst" bekommen, über die Beratungshilfe bzw. über die Verfahrenskostenhilfe. Es müssen halt nur die Voraussetzungen passen! Reden wir später noch drüber.


    " Flucht in die Selbstständigkeit " ist es nicht, sondern war immer schonmal im Kopf und nun ist die beste Möglichkeit das umzusetzen.


    Gegen die Selbständigkeit spricht nur etwas, wenn du mit den daraus erzielten Einkünften den Mindestunterhalt nicht mehr zahlen kannst. Gesteigerte Erwerbsobliegenheit lässt grüßen. :rolleyes:


    Die Mutter von meinem Kind arbeitet und verdient ganz gutes Geld soweit ich weiss.


    Wieviel? Ab - grob geschätzten - 2.000 bis 2.300 bereinigtem Einkommen wird es spannend. Dann kann dich das Gericht nicht mehr auf den notwendigen Selbstbehalt verweisen (derzeit 1.080 beim erwerbstätigen bzw. 880 beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen). Dann musst du nur noch das an Unterhalt zahlen, was über dem angemessenen Selbstbehalt liegt. Wurde mir so vom BGH gezwitschert (Urteil vom 04.05.2011 - XII ZR 70/09 , Leitsatz d)).


    Zitat

    Auch der betreuende Elternteil i. S. von § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB kann ein anderer leistungsfähiger Ver-wandter i. S. von § 1603 Abs. 2 Satz 3 BGB sein. Dem barunterhaltspflichtigen Elternteil kann der angemes-sene Selbstbehalt belassen bleiben, wenn der Kindesunterhalt von dem betreuenden Elternteil unter Wahrung dessen angemessenen Selbstbehalts gezahlt werden kann und ohne seine Beteiligung an der Barun-terhaltspflicht ein erhebliches finanzielles Ungleichgewicht zwischen den Eltern entstünde (im Anschluss an das Senatsurteil vom 31. Oktober 2007 - XII ZR 112/05 - FamRZ 2008, 137).


    Um dir da wirklich weiterhelfen zu können, rate ich dir wirklich einen Anwalt dahinzuzuziehen. Denn deine Situation ist etwas kompliziert und nicht so einfach zu klären. Bei deiner Wirtschaftlichen lage sollte es aber durchaus möglich sein den Titel vorrübergehend abzuändern. Allerdings muss dafür ein Anwalt auch alle Fakten kennen um dir wirklich weiterhelfen zu können. Das ist wirklich schwer sowas in einem Forum zu klären.


    Vermutlich wird er einen Anwalt benötigen. Aber das schließt ja nicht aus, sich in Foren auszutauschen. Alle Tätigkeiten des eigenen Anwalts sollte man eigentlich immer parallel in geeigneten Foren "überprüfen" lassen. ;)