Hallo!
Ich habe schon viel in diesem Forum und auf anderen Seiten im Internet gelesen, trotzdem habe ich noch ein paar offene Fragen.
Mein Sohn wird demnächst 18. Er lebt bei seiner Mutter und geht noch zur Schule. Bisher wurde die Höhe des Unterhalts vom Jugendamt ermittelt und ich habe das Geld dann an das Jugendamt überwiesen. Ab seinem 18. Geburtstag ist das Jugendamt nicht mehr zuständig und ich muss das Geld an meinen Sohn direkt überweisen. Richtig?
Nun zu meinen Fragen:
1. Da ich nicht sehr viel verdiene und der Selbstbehalt sowie die Fahrtkosten zur Arbeit berücksichtigt wurden, habe ich bisher immer 200 Euro an das Jugendamt überwiesen. Ist es in Ordung wenn ich auch weiterhin diesen Betrag überweise? (Nur jetzt an meinen Sohn) Ich weiß, dass die Mutter jetzt auch Barunterhaltspflichtig ist, aber sie arbeitet nur teilzeit (obwohl sie keine weiteren Kinder hat). Ich möchte keine teuren Anwaltskosten für eine Unterhaltsberechnung zahlen bei der das Ergebnis sowieso auf den gleichen Betrag hinausläuft.
2. Schon öfter habe ich gehört, dass ein sogenannter Titel existiert, den man verlangen sollte. :confused: Da die Unterhaltszahlung bei mir immer über das Jugendamt gelaufen ist, sollte ein solcher Titel auch in meinem Fall existieren, aber ich habe so ein Papier nicht. Wer hat diesen Titel und muss ich dahingegehend wirklich etwas unternehmen oder ist das mit dem 18. Geburtstag sowieso erledigt?
3. Muss ich rechtlich noch irgendwas wichtiges unternehmen? Oder kann ich die ganze Angelegenheit problemlos unbürokratisch mit der Umstellung der Überweisung erledigen?
Zusätzliche Info: Zur Mutter meines Sohnes habe ich sei über 10 Jahren überhaupt keinen Kontakt mehr. Meinen Sohn treffe ich seit einigen Jahren regelmäßig und wir verstehen uns zum Glück gut.
Schon im Vorraus bedanke ich mich für eure sicherlich hilfreichen Ratschläge.;)