Hallo,
ich bin getrennt. Wir haben den Trennungsunterhalt beim Anwalt geregelt. Jetzt steht der Termin an zum Ehegattenunterhalt nach Scheidung, da wir einen Scheidungsvorvertrag machen wollen.
Wir haben 2 Kinder (5 Jahre und 1,5 Jahre). Der Kleine soll mit 3 Jahren in den Kindergarten gehen. Ich bin beruflich sehr flexibel und kann mir 2 Nachmittag die Woche zur Kinderbetreuung freihalten. Die Scheidung wird erst ca. mit dem 3. Geburtstag des kleinen Bubs vollzogen zu diesem Zeitpunkt wäre die Große dann gerade in der Schule.
Jetzt meine Frage:
Der Anwalt meinte, dass ich schon länger als bis zum 3. Jahr Lebensjahr des Bubs für den Unterhalt meiner Frau aufkommen müsste. Das sehe ich nicht so. Wenn der Kleine im Kindergarten ist, kann meine Frau eigentlich 5 Vormittage + die 2 Nachmittage (an denen ich die Kinder nehmen könnte) arbeiten gehen, d.h. 2 ganze Tage und noch 3 Vormittage. Den Unterhalt für die Kinder bekommt meine Frau ja auch!
Dann müsste ich doch eigentlich nicht mehr unterhaltspflichtig sein. Vor allem haben wir 2 Opas und 1 Oma am Ort, die die Große auch mal aus der Schule holen könnten bzw. den Kleinen aus dem Kindergarten.
Wie seht ihr das? Das Gesetzt gibt ja keine exakte Regelung vor.