Unterhaltspflicht nach reduziertem Einkommen

  • Huhu Leute,


    Ich erhoffe mir hier etwas Klarheit, weil ich zu meiner Frage garnicht so leicht eine Antwort gefunden habe.


    Ich bin noch bis Sommer 2017 angestellt bei vollem Gehalt, ca 2300€ netto, ab Juli 2017 erlischt das Dienstverhältnis und mein Einkommen reduziert sich auf ca 1100€netto.
    Was passiert dann mit meiner weiterhin bestehenden Unterhaltspflicht gegenüber meiner 5 jährigen Tochter?
    Soweit ich verstanden habe bin ich dann ja sehr nah an der selbstbehaltgrenze. Zahle ich alles bis da und den Rest erhält meine Ex Freundin nicht?


    Danke für die Aufklärung im voraus.

  • Moin.


    Dann brauchst Du vermutlich einen neuen Titel. So lange der alte Titel besteht, musst Du den vollständig bedienen, egal, wie. Anderenfalls droht Dir möglicherweise eine Klage der Gegenseite.


    Also lass Dein neues Gehalt überprüfen und einen neuen Titel ausstellen. Lass Dir den alten zurückgeben.

  • Hi,


    so einfach geht das nicht. Die vollstreckbare Ausfertigung hat das Elternteil, bei dem das Kind lebt. Einer Klage der Gegenseite bedarf es nicht, es existiert ja ein Titel. Ob das neue Gehalt zu einer Reduzierung des Unterhalts führt, das können wir hier nicht abschätzen. Es stimmt die Fachleute einschließlich der Gerichte eigentlich immer sehr nachdenklich, wenn sich das Gehalt genau auf den geschützten Bereich einpendelt. Da wird eventuell mit fiktivem Gehalt gearbeitet. Oder aber es kommt auch eine Herabsetzung des Selbstbehaltes in Betracht. Kann ich hier nicht abschätzen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Fipsi,


    Du musst schon nachweisen, keinen Job zu finden der es ermöglicht weiterhin den alten Unterhalt zu zahlen.


    Evtl. wirst du verpflichtet einen Zweitjob auszuüben.


    Abfindungen vom alten Job gehen in die Berechnung mit ein usw.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Vielleicht hast du Anspruch auf ALG2? Solltest du prüfen lassen! Leider werden viele Unterhaltspflichtige zum Amt gedrängt.
    Unterhaltsurkunden kannst du abziehen von deinem Einlommen.


    Unterhaltsabänderungen gibt es nur auf dem "Papier". Sehe ich mittlerweile als sinnlos ein.


    Oder schreibe 6-9 Monate 30-40 Bewerbungen monatlich und erreiche mind. 5 Vorstellungsgespräche im Monat ! > Hat mir ein Anwalt einmal mitgeteilt. Dann kann man es versuchen den Titel zu ändern.


    Warum reduziert sich dein Einkommen? Die Gegenseite wird dich "ausquetschen" bei dem "Thema".


    Grüße