Beschränkung oder Versagung des Unterhalts

  • Ich bin Amerikaner, lebe in Amerika und habe ein gemeinsames Kind mit einer in Deutschland lebenden Kolumbianerin. Das Kind ist acht Jahre alt und wohnt in München mit der Mutter. Als das Kind erzeugt wurde, haben wir nicht zusammen gewohnt. Wir waren nur ein paar und waren nie verheiratet.


    Vor ein paar Jahren hat die Mutter mit einem deutschen Mann verheirtat. Hat das eine Wirkung auf meine Unterhaltspflicht? Im Gesetz 1579 steht folgendes: Wenn "der Berechtigte in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt," könnte das ein Grund für die "Beschränkung oder Versagung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit." Verstehe ich das richtig?


    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!


    https://dejure.org/gesetze/BGB/1579.html

  • Hallo Thomson,


    Der Kindesunterhalt ist Geld des Kindes.Das Kind, nicht die Mutter hat den Anspruch,


    Verhältnisse der Eltern, ob sie verheiratet waren oder zusammen wohnten usw. sindt egal.


    Im BGB/1579 handelt es sich um Trennungs-/bzw. nachehelichen Unterhalt.( nicht um Kindesunterhalt).


    lg
    edy

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