Muss die Mutter Unterhalt zahlen?

  • Hallo,
    Ich bin seit 23 Jahren geschieden und der gemeinsame Sohn ist von seiner Mutter ausgezogen zum Studium.
    Da seine Mutter nichts arbeitet bezahle ich den ganzen Unterhalt.
    Ich hätte dazu einige Fragen.
    Muss sie nicht auch ihren Beitrag Leisten?
    Könnte bei ihr nicht ein fiktives Einkommen angerechnet werden? (gelernte Krankenschwester)
    3.Oder gibt es für sie einen Vorschuss vom Jugendamt?
    Ich hoffe ihr habt eine Idee für mich.
    Danke
    Gruß Hans1

  • Hallo mein Lieber,


    leider kann ich dir wohl keine erfreuliche Nachricht übersenden. Das Kind ist nicht mehr priviligiert. Dies bedeutet, dass es keine erhöhte Erwerbsobliegenheit für die Elternteile mehr gibt. Es ist also nur zu verteilen, was da ist.


    Was mich an dem Fall stutzig macht. Ihr seid seit 23 Jahren getrennt. Was hat denn der Sprößling bisher gemacht? Abi macht man ja so etwa mit 18. Was ist das für eine Lücke? Und, hat er es mal mit BaföG versucht? Ein paar Infos mehr wären schon sehr hilfreich.


    Herzlichst


    TK

  • Erstmal Danke TK


    Er war bis 18 auf der Realschule danach auf der Fachoberschule.


    Danach hat er 1 Semester Rechtsanwalt Studiert und seit Februar Studiert er Politik und Geschichte.


    Gruß Hans1

  • Hallo,


    er bekommt 226€ Bafög und 319€ von mir + Kindergeld.


    Die benötigten in Bayreuth keinen Notenschnitt für das Herbstsemester 2015.


    Gruß Hans1

  • Hans,


    es geht nicht um den Notenschnitt, sondern darum, dass er kein Vollabitur hat, sondern nur ein Fachabitur. Das langt nicht für das Studium der Rechtswissenschaften an einer Universität. Aber abgesehen davon. Mit 18 mittlere Reife, das ist ja schon zwei Jahre zu spät, aber seis drum. Bis zum Fachabi sind es dann noch zwei Jahre, dann war der Bursche mit 20 mit der Schule fertig. Und dann? Die Lücke ist immer noch da.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK


    Da ist leider keine Lücke.


    Schulbeginn erst mit 7


    Grund und Realschule bis 18 (11 Jahre)


    Fachabitur bis 21 ( 3 Jahre )


    1 Semester Jura 22 ( 1 Jahr)


    Studium Politik und Geschichte 23



    ...Rente mit 70


    Tja da werde ich wohl nicht bezahlen können gg


    Gruß Hans

  • Hi,


    das stimmt immer noch nicht. Fachabi macht man nach 2 Jahren, also da auch noch eine Ehrenrunde. Und ein Semester ist 3 Monate lang. Da hättest du zumindest bis zum "Neustart" an der Hochschule gar nichts zahlen müssen. Ich halte den Unterhaltsanspruch des Sohnes für grenzwertig. Aber, ob es sich da mit Prozessrisiko lohnt, gegen vorzugehen, ich würde es nicht tun.


    Aber, wir rechnen mal, einverstanden? Hast Du noch andere Unterhaltsverpflichtungen? Wie viel verdienst Du? Nimm dein Jahres-Netto incl. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Steuerüückzahlung (also die letzten 12 Monate) und dividiere diesen Betrag durch 12. Bist du verheiratet, arbeitet deine Frau? Wer hat den genannten Betrag ausgerechnet?


    Wundert dich das mit der Arbeit bis 70? Ich war etwa im Alter deines Sohnes, als ich mit Vollabitur und Studium fertig war. Mit Staatsexamen. Wenn man jedoch frühestens mit 30 anfängt zu arbeiten, wie es wohl bei dem Sohn sein wird, dann muss man halt auch länger arbeiten, eigentlich logisch, oder?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    Und ein Semester ist 3 Monate lang.


    Aus Wikipedia:
    Ein Semester (lat.: semestris ‚sechsmonatig, halbjährig‘ von sex ‚sechs‘ und mensis ‚monat‘[1]) ist eine seit dem 15. Jahrhundert gebräuchliche Bezeichnung für ein Studienhalbjahr an Universitäten bzw. Hochschulen oder Volkshochschulen (VHS).


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Edy, die tatsächliche Vorlesungszeit beträgt 3 Monate im Sommer, im Winter etwas mehr. Man gibt sein Studium also wesentlich vor Semesterende auf. Beispiel: Sommersemester beginnt offiziell am 1. April , der Veranstaltungsbetrieb traditionell am 15. des Monats. Häufig mit einer Einführungswoche für die Erstsemester, so dass der Lehrbetrieb so um den 22. des Monats aufgenommen wird. Das kann etwas variieren. Am 15. Juli ist dann Schluss. Häufig schon eher, damit die Klausuren ungestört geschrieben werden können, wegen der Schlußprüfungen u.s.w. Offizielles Semesterende ist nach den Semesterferien am 30. September, ohne dass ein Studi in den Monaten davor die Hochschule von innen gesehen hat, die meisten Lehrenden auch nicht. Am 1. Okt. beginnt dann offiziell wieder das Semester, um den 15. die Einführungsveranstaltungen, etwa eine Woche später der Lehrbetrieb. Ab Februar dann wieder Pause u.s.w.


    Was meinst du, woher der Begriff "Semesterferien" kommt? Also war der Bursche weder ein Jahr im ersten Semester noch ein halbes Jahr an der Uni.


    Herzlichst


    T'K