Kindesunterhaltberechnung bei Umzug von einem Kind

  • Folgende Situation:
    nach Trennung zieht 17 jähriger Sohn zur Mutter und 8 jährige Tochter zum Vater.
    Vater ( 2500 netto ) zahlt 450 Euro Unterhalt für den Sohn, die Mutter für die Tochter nichts da Sie nur 450 Euro verdient.
    Nun wird der Trennungsunterhalt eingeklagt.
    Was ist mit dem Unterhalt für die Tochter? Die Mutter kann ja nichts zahlen und der
    Unterhalt für den Sohn wird vom Nettoeinkommen des Vaters abgezogen.
    Also 2500 Euro - 450 Euro = 2050 Euro. Davon 2/3 Trennungsunterhalt.

  • Hallo Harry,


    Dein Nettoeinkommen muss noch bereinigt werden,
    gehe dann von einem relevanten Nettoeinkomen von ca.2300€ aus.


    Bei 2300€ steht der Mutter für den 17 Jährigen ein Kindesunterhalt von 400€ zu.


    Da du außerdem noch für die Tochter aufkommst kannst du vom verbleibenden Einkommen


    noch mals 347€ abziehen.


    Damit verbleibt ein Betrag zur Berrechnung des TU von 1553€.


    Dein Selbstbehalt der Ex gegenüber beträgt 1200€


    Also max. Betrag für TU = 353€


    lg
    edy

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  • Hallo,
    Verstehe ich das richtig: Ich muss auch den Unterhalt für meine Tochter bezahlen obwohl sie bei mir gemeldet ist bzw. wohnt?

  • Guten Morgen Edy,
    hab gehofft, dass du rechnest. Ich sehe hier noch ein Problem. Zwar muss die Frau im ersten Trennungsjahr ihre Tätigkeit nicht ausweiten. Sie hat den Anspruch gegenüber dem Mann. Auf der anderen Seite besteht aber der Anspruch des Kindes. Um diesen zu befriedigen, muss die Frau alles tun, um das Kind ausreichend versorgen zu können. Da klafft also was.


    Die Frage ist, wie man taktisch damit umgeht. Wenn man sich in allem einig ist, dann würde ich die einvernehmliche Scheidung nach nur einem Jahr der Trennung nicht riskieren und weitere Baustellen anlegen. Denn die Kids sind in einem Alter, in welchem auch die Frau voll für sich selbst sorgen kann. Also, zügige Scheidung ist für den Mann das Günstigste. Meiner Meinung nach.


    Und wenn das große Kind 18 wird, wird ja auf jeden Fall neu gerechnet. Dann ist, sofern die Konstellation wie jetzt ist, auf jeden Fall das ganze Kindergeld und nicht nur das hälftige in Abzug zu bringen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    Haben Väter keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?


    doch haben sie natürlich, aber Mütter auch nur bis das Kind 12 Jahre alt ist.


    lg
    edy

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  • Und was ist mit den 450Euro die sie selber verdient?

  • Hallo,

    Und was ist mit den 450Euro die sie selber verdient?



    Die braucht man hier gar nicht zu berücksichtigen.


    Anders wäre es wenn dein relevantes Einkommen für den TU höher wäre.


    Wenn dein relevantes EK 2200€ wäre und sein EK 450€ ging die Rechnung folgend:


    2200 + 450€ = 2650€ / 2 = 1325€


    Es soll also jeder 1325€ haben.Er hat bereit 450€ also bekommt er von dir noch 875€.



    lg
    edy

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  • 2200 + 450€ = 2650€ / 2 = 1325€


    Es soll also jeder 1325€ haben.Er hat bereit 450€ also bekommt er von dir noch 875€.


    Auch beim TU ist bei beiden der Erwerbstätigenbonus zu berücksichtigen. Also 1/7 bzw. 1/10, je nach OLG.


    Was'n los mit dir, edy? Weiblein und Männlein haste auch verwechselt.

  • Hallo,


    Also, relevantes Einkommen sagen wir mal 1650 Euro.
    Einkommen Frau 450 Euro
    1650 + 450 = 2100 Euro davon die Hälfte entspricht 1050 Euro
    1050 - 450 = 600 Euro TU
    soweit richtig??

  • Hallo harry,


    Rechnung soweit o.k. aber,


    da der Selbstbehalt 1200€ ist ( gezahlt werden muss nur bis SB) ergibt sich nur der Betrag von


    1650- 1200 (Selbstbehalt) = 450€


    lg
    edy

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  • Hallo (so viel Zeit sollte man haben)


    Bereinigtes Nettoeinkommen 1650
    Bereinigtes Nettoeinkommen 450
    Differenzbetrag 1200
    Monatlicher Unterhaltsanspruch A (3/7 der Differenz) 515 Euro


    Solche Rechnungen finde ich im Netzt. Was stimmt nun??
    die Hälfte oder 3/7 ???

  • Hallo harry,


    Bei 1650€ relevantes Einkommen und einem SB von 1200€ sind i.d.R. nur 450€ Zahlung nötig.


    Solche Rechnungen finde ich im Netzt. Was stimmt nun??
    die Hälfte oder 3/7 ???


    Wenn du einem Forum nicht vertraust, solltest du die Berechnung beim Anwalt deines Vertrauens vornehmen lassen.


    lg
    edy

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