Wem gehört was?

  • Guten Tag,


    meine Eltern trennen sich auf Wunsch meines Vaters. Da er zu einer anderen Frau zieht, ist die derzeitige Wohnsituation auch geklärt.
    Meine Mutter möchte noch nicht zu einem Anwalt gehen, da derzeit nur von Trennung und nicht von Scheidung die Rede ist. Ich bin da jedoch etwas skeptisch und möchte informiert sein im Zweifelsfall.


    Nun zu meinen Fragen:
    Nach Eheschließung hat mein Vater von seiner Mutter das Haus geschenkt bekommen, in dem meine Eltern gemeinsam gelebt haben.
    Nun die Frage: Welche Ansprüche hat meine Mutter?
    Während der Ehe sind meine Großeltern väterlicher Seits verstorben und mein Vater hat die Hälfte des Hauses meiner Großeltern geerbt (die andere Hälfte ging an seine Schwester).
    Welche Ansprüche hat meine Mutter hier?
    Und zuletzt: Nachdem meine Eltern bereits geheiratet hatten hat mein Vater eine Lebensversicherung abgeschlossen, die in Kürze ausbezahlt wird.
    Welcher Anspruch besteht hier?


    Vielen Dank im Voraus und für schnelle Rückmeldung bin ich sehr dankbar, da er am Samstag ausziehen wird und ich bis dahin gerne Bescheid wüsste, falls es zum Streit kommt.


    Viele Grüße


    Sarah

  • Hallo,


    meines Wissens:


    Erbschaften fallen nicht unter den ehelichen Zugewinn sondern bleiben Eigentum des jeweiligen Ehepartners. Außer, das Erbe wurde schon zu Ehezeiten verbraten.


    Aus der Lebensversicherung steht dem Partner hälftig der Anteil zu, an dem er in der Ansparphase beteiligt war. Nehmen wir an: Versicherungssumme 20T€, Laufzeit 20 Jahre, davon 10 Ehejahre: dann gehören nach Auszahlung dem Ehepartner, der die Versicherung abgeschlossen hat 15T€, dem anderen 5T€.

  • Hi,


    die Sache ist wesentlich komplizierter. Ich versuche es trotzdem. Erbe und Schekungen bleiben bei dem, der der Begünstigte ist. Allerdings, wenn sich eine Wertsteigerung ergibt, Zinsen z.B., dann ist das im Rahmen des Zugewinns zu teilen. Aber nur insoweit, wie sich der Zugewinn innerhalb der Ehe ergibt. Etwas anderes könnte sich dinglich ergeben, wenn die Mutter irgendwo im Grundbuch eingetragen ist, aber das wissen wir nicht.


    Alles, was in der Ehe erwirtschaftet worden ist, auch die Lebensversicherung, das ist zu teilen. Da gibt es allerdings auch Probleme. Der Antrag auf Ehescheidung ist noch nicht eingereicht, der noch Ehepartner hat zwar sorgfältig mit dem gemeinsam Erwirtschafteten umzugehen, aber was ist sorgfältig?


    Meine dringende Empfehlung ist, dass die Mutter sofort (!) einen Anwalt aufsucht, eine umfassende Beratung in Anspruch nimmt. Dann weiss sie, wo sie steht.


    Herzlichst


    TK

  • Vielen Dank,


    das hilft mir schon mal in so fern weiter, dass ich meine Mama "impfen" muss, dass sie zum Anwalt geht.
    Sie steht nämlich nicht im Grundbuch.
    Also gehört ihr quasi nichts....außer 50% der Lebensversicherung....und auch nur das, was davon übrig bleibt wenn er nicht so ganz sorgfältig mit dem Geld umgeht....
    Oh man, echt vielen Dank für die Antworten...aber meine Hoffnung ist nun dahin. Ich dachte zumindest das Erbe gehört ihr mit zur Hälfte.


    Viele Grüße


    Sarah

  • Hallo,


    auf die Erbschaften ihres Ehemanns hat sie keinen Anspruch (nur auf das, was daraus dann während der Ehezeit wiederum gemeinsam erwirtschaftet wurde, z.B. Mieten, Zinsen, Wertsteigerung, soweit es während der Ehe nicht bereits verballert wurde).


    Wenn die Lebensversicherung demnächst fällig ist, hat sie ja sofort nach Auszahlung Anspruch auf ihren Anteil. In so fern ist es ja egal, ob der Ehemann mit Geld umgehen kann oder nicht. Ihren Anteil muss er ihr ja abtreten. Mit dem Rest kann er dann machen was er will.

  • Hallo,


    zur Erklärung: vererbt wird üblicherweise innerhalb der Familie: in der Regel vererben Eltern an ihre Kinder. Die Ehefrau ist aber nicht Kind, sondern "nur" eingeheiratet. Scheitert die Ehe dann, ist es ja nur gerechtfertigt, wenn das Familienbesitztum an das jeweilige Familienmitglied zurückgeht und die geschiedene Ehefrau nicht die Hälfte einfach mitnimmt.


    Auch den vererbenden Eltern (so sie denn noch leben) wäre es vermutlich nicht recht, wenn ihr Nachlass - auch nur teilweise - in eine fremde Familie übergeht --- ins Besondere dann nicht, wenn man nicht gerade im Guten auseinander geht, was bei Scheidungen wohl eher die Regel als die Ausnahme ist. Meistens wird es so sein, dass die Eltern da eher ihren Kindern näher sind als dem geschiedenen Partner, und sie möchten, dass ihr Kind von dem Erbe profitiert, egal, ob und mit wem es nun gerade verheiratet ist.


    In so fern hat das schon alles seine Berechtigung so wie es ist.


    Hinweis in dem Zusammenhang: stirbt der Partner, erbt der hinterbliebene Partner auch keineswegs automatisch alles: die Kinder des verstorbenen Partners erben zuerst! Wenn ein Paar das nicht wünscht, sondern sich gegenseitig bedenken will, muss es das testamentarisch regeln (siehe "Berliner Testament").

  • Wenn die Lebensversicherung demnächst fällig ist, hat sie ja sofort nach Auszahlung Anspruch auf ihren Anteil..


    So einfach ist es m.E. nicht.


    Das Geld gehört zunächst dem "EX". ,er bekommt es in sein Endvermögen.


    Wenn er am Hochzeitstag genung Anfangsvermögen hatte, kann es sein dass durch das Geld aus der Versicherung kein


    Zugewinn entstanden ist. Die Mutter würde nicht davon bekommen.


    Endvermögen minus Anfangsvermögen = Zugewinn.


    Man muss beim Zugewinn berechnen, immer alle Werte des AV und des EV sehen (einzelne Posten rauspicken wie
    hier Versicherung, geht nicht.)


    Die Mutter sollte alle wichtige Unterlagen ( Kontostände,Versichtungen usw) kopieren.


    Es besteht die Möglichkeit eines vorgezogenen Zugewinnausgleiches.( um der "Entreicherung" vorzubeugen).


    lg
    edy

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  • Hallo,


    auf jeden Fall! Und natürlich ist es denkbar, dass Gewinne hier mit Verlusten dort verrechnet werden. Grundsätzlich gilt aber hinsichtlich der Versicherung, dass ihr ihre Beteiligung und mögliche Gewinne aus der Versicherung zustehen. Die Fragestellerin hat anfangs mitgeteilt, dass die LV während der Ehe abgeschlossen wurde und demnach vollständig gemeinsam bespart wurde, also müssten ihr aus der Ausschüttung 50% zustehen (sofern es nicht mit anderen Dingen verrechnet werden muss).


    Prinzipiell jedenfalls. Das letzte Wort hat natürlich das Gericht, und daher ist es auf jeden Fall angebracht, einen RA zu konsultieren. Im Scheidungsfall ja dann vermutlich sowieso.

  • Hallo TZ,


    Die Fragestellerin hat anfangs mitgeteilt, dass die LV während der Ehe abgeschlossen wurde und demnach vollständig gemeinsam bespart wurde, also müssten ihr aus der Ausschüttung 50% zustehen


    Die Versicherung bekommt der Mann ins Endvermögen, einfach teilen ist nicht.Es kann sein dass sie nichts davon bekommt.


    Zugewinn geht anders.


    lg
    edy

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  • Moin edy,


    wieso bekommt der Mann die ins Endvermögen? Zu Beginn der Ehe bringt jeder sein Vermögen mit, das Anfangsvermögen. Dann wirtschaften gemeinsam und am Ende der Ehe zur Scheidung müsste doch dann ein gemeinsames Endvermögen stehen. Das haben sie doch gemeinsam erwirtschaftet, oder nicht? Und demnach die Versicherung gemeinsam bespart? Oder hängt das davon, ob sie den Versicherungsvertrag beide unterschrieben haben?


    Und es ist die Frage, was man damit macht. Wenn sie kurz vor der Auszahlung steht, wartet man dieser sicher besser ab. Anderenfalls kann man sie ja kündigen oder beleihen oder verkaufen, was aber zu Ertragsminderungen führt.

  • Hallo Thorsten,


    Beispiel:
    AV
    Mann 0€
    Frau 0€


    EV
    Mann 100000€ (Versicherung)
    Zugewinn Mann 100 000€


    EV Frau 0€ Zugewinn 0€


    Jeder muss seinen Zugewinn mit dem anderen zur Hälfte teilen.



    weiteres Beispiel:


    AV
    Mann 100 000€
    Frau 0€


    Endvermögen
    Mann 0€ ( Zugewinn 0€)
    Frau 0€ (Zugewinn 0€)-


    Da das AV des Mannes zusammen ausgegeben wurde hat die Frau zur Hälfte davon profitiert. ( vom Geld was
    nicht in der Zugewinngemeinschaft "erarbeitet" wurde.


    lg
    edy

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  • Okay. Ich finde es etwas unlogisch, weil die Versicherungsbeiträge ja vom gemeinsamen Einkommen bestritten worden sind. Aber egal. Hauptsache, die Fragestellerin versteht es.

  • Hallo,

    Ich finde es etwas unlogisch


    Warum unlogisch?


    Nur so kann das AV eines Partners gerecht in die Berechnung einfliessen.


    Selbst wenn beide ein Haus gemeinsam "bauen" würden, aber nur einer ins Grundbuch eingetragen würde, bekäm dieser
    das Haus ins Endvermögen.


    lg
    edy

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  • Hey,


    ja, aber Endvermögen ist doch das, was beide am Ende haben, oder nicht?. Da kann man doch nicht sagen: "Das ist seines." oder "Das ist ihres." Davon ab geht das jeweilige Anfangsvermögen (und alles was darunter fällt) und der Rest geht durch 2, egal, ob Gewinn oder Verlust. In so fern finde ich es unlogisch, dass der Mann in Deiner Rechnung ein Endvermögen hat. Aber egal. Da stimmt wohl irgendwie mein Blickwinkel darauf nicht. Vielleicht fällt der Groschen ja noch.

  • Hallo Thorsten,


    Die Zugewinnberechnung wird für jeden Partner einzeln vorgenommen.


    Man nimmt von jedem Partner sein Endvermögen und zieht sein AV ab (ein evtl.Überschuss ist sein Zugewinn,und nur
    sein Zugewinn).


    Hat einer der Partner bei seiner Berechnung einen Zugewinn, muss er die Hälfte mit dem anderen Partner teilen.


    Hat der andere Partner einen Zugewinn muss er diesen auch mit dem anderen Partner teilen.


    lg
    edy

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  • Huhu.


    Wie stellt man denn das Endvermögen eines der Partner fest? Gibt ja in der Regel nur ein Konto, wo alle Einnahmen draufkommen. Vielleicht noch ein Rangierkonto für Rücklagen, wenn mal was übrig bleibt. Davon werden dann die gemeinsamen Ausgaben bestritten. Wird geschieden, guckt man auf den Kontostand und teilt durch 2. Fertig. Von dem Konto werden die Beiträge für die Lebensversicherung bezahlt und darauf wird sie auch ausgeschüttet. Oder nicht?

  • Hallo,


    Bei gemeinsamen Konten bekommt jeder die Hälfte ins Endvermögen.


    Beim Haus wenn beide zu 50:50 ins Grundbuch eingetragen sind, bekommt jeder die Hälfte ins Endvermögen.


    siehe auch hier im Forum:


    lg
    edy

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  • Hallo,
    das habe ich doch von Anfang an gesagt ... !?


    Und wenn die Eigentumsverhältnisse wie im Grundbuch geregelt sind, ist es ja ohnehin klar.


    Wobei das auch nicht wirklich eine nach meinem Empfinden gerechte Regelung ist. Sagen wir, der Mann verdient den Großteil des Einkommens, weil Frau ihm in jungen Jahren "den Rücken freigehalten hat" und arbeiten gegangen ist, damit er studieren kann. Haus gekauft oder gebaut und 50:50 eingetragen. Dann kamen die Kinder usw., wo Frau dann vielleicht je nach Zahl der Kinder drei bis sechs Jahre ausgesetzt und nix verdient hat, um die Kids zu betüdeln. Mitte dreißig: die Kinder sind aus dem Quark, das Haus zur Hälfte abbezahlt. Er General Manager in irgendeinem Konzern, sie sitzt im Supermarkt um die Ecke an der Kasse. Scheidung. Prompt sitzt die Frau auf der Hälfte der Schulden und kann sich abplagen, sie abzubezahlen, während der Herr Gemahl mit seiner 20-jährigen Blondine das zweite Haus in Angriff nimmt ...


    Da wäre es ja eigentlich fairer, wenn die Restschulden nach einem Einkommensschlüssel aufgedröselt werden.


    Aber es ist halt wie es ist. Wir werden es nicht ändern.


    Schönes Wochenende!

  • Hallo,


    Es steht doch jedem offen ob er eine Zugewinngeimeinschaft eingeht ? will man dies nicht


    kann man ja einen Ehevertrag machen ( und darin so ziemlich alles regeln).


    Die Zugewinngemeinschaft ist halt eine "Pauschale" für die meisten. Eheverträge und deren Auswirkungen


    würden viele nicht durchblicken (erst wenn der worst case eintritt).


    Und man muss auch immer an den evtl. nachehelichen Unterhalt und den Versorgungsausgleich denken.


    Es ist bestimmt nicht alles gerecht.


    edy

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  • Hi,


    irgendwie .... ich weiss nicht so recht, wie du in der Wirklichkeit lebst. Fakt ist, dass die Frau keinen Kreditvertrag unterschreiben muss und als Mithafterin nur dann akzeptiert wird, wenn sie auch zumindest theoretisch mit haften kann. Da gab es vor vielen Jahren eine Entscheidung, in dem Fall ging es um die Frau eines hochverdiendenden Börsenmaklers, der dann den Hauskredit nicht mehr leisten konnte, sie konnte es auch nicht, wegen der Kinderschar und exclusiver Dummheit. Also, nichtverdiendende Frau als Kreditnehmer nur, wenn zumindest die reale Möglichkeit besteht, dass sie auch zahlen kann.


    In deinem Beispiel hat er immerhin Jahrelang die Schulden des Hauses alleine getilgt. Dennoch wird es auch auf ihren Kreditanteil angerechnet. Er hat nach dem von beiden gewählten Haushaltsmodell seine Verpflichtungen erfüllt, für beide. Und, nach deinem Modell, er Millionär, sie das Aschenputtel, geh mal davon aus, dass während der Ehe viel zusätzlich angespart worden ist, und das wird auch noch halbiert. Bekommt sie also auch noch die Hälfte. Die Frau ist gut versorgt. Wirklich, zumal ja zumindest während der Trennungszeit noch der Unterhalt dazu kommt.


    Die arme Kassiererin, mittelose hilflose Ehefrau vom Bankmillionär. Zeig sie mir.


    Herzlichst


    TK