Hallo,
ich bin in einer Scheidung und habe folgende Frage: Muss meine Ex-Frau meinen Nachnamen, also den Ehenamen nach der Scheidung ablegen?
Vielen Dank,
Rupert
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Guten Abend,
die klare Antwort lautet: nein. Nach den Namensregelungen kann der alte Ehename sogar zum Familiennamen in einer neue Ehe werden. Beispiel: Ein neuer Ehemann könnte den Nachnamen des Ex-Mannes tragen, wenn die Ex-Frau nach der Scheidung den alten Familiennamen behalten und nicht ihren Mädchennamen wieder angenommen hat. Will der geschiedene Partner seinen Ehenamen loswerden und seinen Geburtsnamen wieder annehmen, so muss er dies beim Standesamt beantragen und hierfür eine Gebühr zahlen.
Gruss,
M.T. -
Hi,
kurze knappe Antwort: nein muss sie nicht. Sie kann, wenn sie will.
Herzlichst
TK
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Grüß Gott.
Deine Exfrau kann den Geburtsname nach der Scheidung wieder annehmen oder deinen Namen behalten.
Es gibt aber noch ein paar andere Möglichkeiten.
Den Nachname, der bis zur Namensänderung bei der Ehe geführt wurde (etwa der Nachname aus der letzten Ehe), wieder annehmen.
Aber auch den Geburtsname oder Nachname, der bis zur Namensänderung bei der Ehe geführt wurde, dem aktuellen Ehenamen als Begleitnamen voranstellen oder anfügen (Doppelname).
Und den Begleitname, der während der Ehe dem vorherigen Nachnamen vorangestellt oder beigefügt wurde, widerrufenvg marilin