Versorgungsausgleich bei teilweise getrennten Konten

  • Hallo zusammen,


    mein Mann und ich leben bereits seit einiger Zeit getrennt, wir werden bald den Scheidungsantrag einreichen.
    Wir hatten bis vor der Trennung ein gemeinsames Haushaltskonto. Da wir beide während der Ehe berufstätig waren zahlten wir beide Geld auf dieses Haushaltskonto ein, einen kleinen Teil unserer Einkommen (ca. 10% des Einkommens) konnte jeder frei verwalten (ohne dem anderen in irgendeiner Form Rechenschaft darüber abzulegen). Dies hatten wir so mündlich vereinbart. Nun habe ich über 13 Ehejahre lang dieses Geld angespart, mein Mann offensichtlich nicht.
    Kürzlich hat mich mein Mann aufgefordert den Betrag aus dieser Ansparung "offenzulegen", damit dies bei der Berechnung des Versorgungsausgleich berücksichtigt werden kann. Muss ich das tun oder gilt hier die mündliche Absprache, dass dieses Geld kein Gemeinschaftsgeld ist?
    Moralisch ist das doch verwerflich, oder etwa nicht?


    Vielen Dank für die Kommentare.

  • Hallo,
    kannst Du denn im Zweifelsfall beweisen, dass Ihr das vereinbart habt?


    Und: vermutlich will die Behörde das wissen, die den Versorgungsausgleich berechnet. Vielleicht hat er selber da wenig Einfluss drauf. Weiß ich aber nicht.

  • Hallo rachel,


    Du meinst bestimmt den Zugewinnausgleich? Und nicht den Versorgungsausgleich.


    oder gar den Unterhalt?


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • thz2906 : nein, kann ich nicht beweisen. War wie gesagt eine mündliche Vereinbarung, ich denke aber, dass er genug Anstand hat dies auch zuzugeben.
    Mich hätte nur interessiert, wie hier die Rechtsprechung im Zweifelsfall wäre. Vielleicht weiß das jemand.

  • Sehe ich auch so.


    Wenn man Glück hat, gerät man vielleicht an einen Richter, der einem das abkauft. Aber ich glaube da kannst Du Dich eher an Deinen zukünftigen Ex wenden.

  • Hallo,
    Vielen Dank für die nützlichen Infos.
    Mein noch-Ehemann zeigte sich fair und einsichtig. Er hat zugesagt dieses Geld - obwohl explizit keine Gütertrennung vereinbart wurde - nicht zu berücksichtigen und somit auf eine Aufteilung zu verzichten.
    Grüße