Hallo zusammen,
hier mal eine grundsätzliche Frage bezüglich Kindesunterhalt für Volljährige Kinder.
Bei minderjährigen, und diesen gleichgestellten, privilegierten volljährigen Kindern, gilt für den Unterhaltspflichtigen ja eine verschärfte Erwerbspflicht. So weit klar.
Wie verhält es sich aber bei einer Unterhaltspflicht gegenüber volljährigen nicht privilegierten Unterhaltsberechtigten.
Folgende Situation:
23 jähriger in der Erstberufsausbildung befindlicher Unterhaltsberechtigter, der im Haushalt der Mutter lebt.
Auf eigenem Wunsch des Unterhaltspflichtigen erfolgt eine Umstellung von Vollzeittätigkeit auf Teilzeittätigkeit, dadurch verringert sich der Verdienst und entsprechend natürlich auch der für unterhaltszwecke zur Verfügung stehende Betrag.
Könnte das FG dem Unterhaltspflichtigen nun z.B. ein fiktives Einkommen hinzurechnen, da er freiwillig "weniger verdient" als vorher?