Hallo zusammen,
ich hab da ein Anliegen und zwar geht es um folgendes, meiner Meinung nach kann man doch nicht seine Fahrkosten zur Arbeit bei der Steuererklärung und auch bei der Unterhaltsberechnung angeben oder? Das wäre ja doppelt gespart oder sehe ich das flasch? Es kann ja nicht sein das man Fahrkosten bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt und deshalb weniger Unterhalt zahlen muss man aber auch in der Steuererklärung diese angibt und da dann wieder was zurück bekommt. Das wäre doch Abzocke oder nicht? gibt es dazu falls ich richtig liege ein Gesetz oder irgendwas was das untersagt oder gerichtsurteile etc. Soweit ich weiß gehen ja auch beim unterhalt nur gewisse km pro Monat die man einberechnen lassen kann beziehungsweise ein %Satz der abgezogen werden darf vom Netto einkommen?!
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Hoffe mir kann jemand weiter helfen.
Danke