Bin auf der Suche nach meiner Zukunft ?

  • Servus zusammen...


    Ich hoffe das mir in meiner momentanen Situation hier etwas geholfen werden kann. Wenn nicht, muss ch weiter suchen. Kann man ungefähr sagen was ich an Unterhaltskosten zu leisten habe wenn die folgende Situation, sich sicher bald darstellt.
    Ich stehe vor dem Beginn des Trennungsjahres. Das bedeutet , meine Frau versucht noch kommende Woche einen Termin beim Anwalt zu bekommen um diverse Rechnungen auf zumachen. Ich bin 45 Jahre alt und mit meiner Frau genau 16 Jahre verheiratet. Wir haben zwei Kinder mit 19 und 16 Jahren. Meine Frau war die letzten 20 Jahre nur gelegendlich auf 450 euro Basis arbeiten. Momentan ist sie auch beschäftigt auf 450 euro. Wir haben eine Haus und diverse finazielle Polster...All die materiellen Dinge, sowie Finanziellen Dinge haben wir geklährt. Ich ziehe aus, die Frau und die Kinder bleiben hier und ich überschreibe meiner Frau das Haus usw. Das bedeutet, meine Frau wird mich auszahlen. Ok gut, das habe ich hoffentlich schomal realisiert. Jetzt aber zu meiner eigentlichen Frage:
    Kann man grob sagen, was ich zumindest im Trennungsjahr ,für Frau und zwei Kinder zahlen muss ?? Beide Kinder sind 2017 noch Schühler, das ist sicher . Ob sie studieren oder ähnliche , stellt sich raus. Mein monatliches Nettoeinkommen beläuft sich auf ca. 3500 euro. Ich bin nur auf der Suche nach Werkzeugen , mit dem ich meine finazielle Zukunft etwas planen kann.
    Mir ist klar das mir das hier keiner sogenau sagen kann. Aber Erfahrungswerte gibt es doch bestimmt oder ? Ansonsten rechne ich eben mit der der mindest Summe und das sind glaube ich zumindest um die 1100 euro die mir bleiben müssen oder ? Wäre zwar hart, aber hilft eben nix....Vielleicht gibt es jemand der eine vergleichbare Finanzielle Situation hat und mir ein paar Zahlen sagen kann. Das wäre sehr net.


    Ich würde mich über ein bischen Feedback freuen....Dankeschön

  • Hi,


    was zu zahlen ist, das können wir hier nicht abschätzen. Dazu sind die Angaben zu schwammig. Vielleicht mal soviel vorneweg. Ab dem 1. Januar ändert sich die Steuerklasse. Bitte das nicht vergessen. Dann ist auf dieser Basis das Jahresgehalt zu ermitteln, und zwar inklusive aller Prämien, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Steuerrückzahlungen, was weiss ich. Dieser Netto-Betrag ist durch 12 zu dividieren, dann haben wir das monatliche Entgelt. Das ist zu bereinigen, zumindest um berufsbedingte Aufwendungen. Dann hast du in etwa das, was zur Verfügung steht und zu verteilen ist. Da ein Kind schon volljährig ist, wenn auch priviligiert, haben wir hier einen Sonderfall. Beide Elternteile sind gleichermaßen zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet, und das Kindergeld ist voll anzurechnen. Ob die Mutter jetzt auf die Schnelle einen Job findet, um hier ihren Verpflichtungen nachzukommen, keine Ahnung. So, dann kommt das 2. Kind. Für das musst du zahlen. Hier ist nur die Hälfte des Kindergeldes anzurechnen, da noch nicht volljährig. Die Einzelheiten kannst du der Düsseldorfer Tabelle + den Anmerkungen deines OLGs entnehmen.


    So, jetzt kommen wir zur Frau. Gem. § 1609 BGB kommt die Frau erst jetzt dran. Die 3/7 Regelung setze ich mal als bekannt voraus. Ihr bereinigtes Netto-Einkommen wird mit deinem "Rest" addiert und eben verteilt. Dir sollte auf jeden Fall ein Betrag von 1200 € bleiben, das ist der Selbstbehalt gegenüber Ehepartnern.


    Jetzt noch ein Kniff. Wenn sie denn so viel hat, dann kann sie natürlich am Kindesunterhalt für das volljährige Kind beteiligt werden. Das wäre dann auch zu berechnen.


    Wie lange Exenunterhalt: ganz sicherlich bis zur Scheidung. Hinterher, angesichts der Länge der Ehe auch noch eine gewisse Zeit. Aber nicht ewig. Also, alles nicht so deprimierend.


    Wegen der "Waffengleichheit" würde ich empfehlen, auch einen Anwalt aufzusuchen. Dann, wenn die Berechnung der Anwältin der Frau vorliegt.


    Mir fällt gerade noch etwas ein. Es gibt eine steuerrechtliche Möglichkeit, den Exenunterhalt abzusetzen. Dadurch hast du dann auch noch mal eine erhebliche Ersparnis. Die Ex wird dann quasi als deine Angestellte geführt. Du müsstest sie dann nur von der Zusatzbelastung hinsichtlich des Finanzamtes befreien. Also, nochmals. Ab zum Anwalt.


    Herzlichst


    TK

  • Es freut mich schon sehr sofort eine Antwort bekommen zu haben...Dankeschön. Aber wenn ich ehrlich bin versteh ich nur das Thema Jahresgehalt. Alles andere sind im Moment spanische Dörfer für mich. Trotzedem recht herzlichen Dank ...

  • Hi,


    ich habs vorhin schon mal jemand anderem geschrieben. Es ist hier üblich, sich freundlich zu begrüßen und zu verabschieden. Eine Frage des Respekts voreinander.


    Okay, dann also ab zum Anwalt, was sonst? Es erstaunt mich immer wieder. Die Eheschließung kann nicht teuer genug sein, bei der Scheidung, bei der es wirklich um Geld geht, um die Zukunft, kann es nicht preiswert genug sein. Und das kann dann richtig teuer werden.


    Herzlichst


    TK