Guten Morgen liebe Forum Mitglieder,
ich habe mal ein Problem, welches dringend geklärt werden muss.
Es geht um Unterhaltszahlung, die ich an meine Kinder verrichte.
Ich habe 2 Töchter, die jüngste ist 15 Jahre alt und die älteste gerade 18 geworden.
Es geht um den Unterhalt für meine 18 Jährige Tochter.
Normalerweise werden ab dem 18 Geburtstag des Kindes, beide Eltern zum Barunterhalt verpflichtet, ist für mich verständlich !
aaaaber
Wie sieht es mit der Berechnung des Geldes, von Seiten meiner Exfrau aus ?
Meine Exfrau ist in einem festen Arbeitsverhältnis und arbeitet 40 Stunden in der Woche.
Nun sagt Sie:
Sie möchte ab Januar weniger Arbeiten, um mehr für die Kinder da zu sein.
Deshalb möchte Sie nicht, dass Ihre Einkünfte aus dem Jahre 2016 für die Berechnung des Unterhalts berücksichtigt werden, sondern erst ab Januar, wo Sie weniger arbeitet.
Hier meine eigentliche Frag:
darf Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren, wo Sie jetzt zum Barunterhalt verpflichtet ist?
Wird der Unterhalt nicht aus den letzten 12 Monaten berechnet ?
Ich hoffe jemand kann mir hier ein wenig helfen.
Würde mich sehr freuen.
LG