Unterhalt ab 18

  • Guten Morgen liebe Forum Mitglieder,


    ich habe mal ein Problem, welches dringend geklärt werden muss.


    Es geht um Unterhaltszahlung, die ich an meine Kinder verrichte.


    Ich habe 2 Töchter, die jüngste ist 15 Jahre alt und die älteste gerade 18 geworden.


    Es geht um den Unterhalt für meine 18 Jährige Tochter.
    Normalerweise werden ab dem 18 Geburtstag des Kindes, beide Eltern zum Barunterhalt verpflichtet, ist für mich verständlich !


    aaaaber


    Wie sieht es mit der Berechnung des Geldes, von Seiten meiner Exfrau aus ?


    Meine Exfrau ist in einem festen Arbeitsverhältnis und arbeitet 40 Stunden in der Woche.
    Nun sagt Sie:
    Sie möchte ab Januar weniger Arbeiten, um mehr für die Kinder da zu sein.
    Deshalb möchte Sie nicht, dass Ihre Einkünfte aus dem Jahre 2016 für die Berechnung des Unterhalts berücksichtigt werden, sondern erst ab Januar, wo Sie weniger arbeitet.


    Hier meine eigentliche Frag:
    darf Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren, wo Sie jetzt zum Barunterhalt verpflichtet ist?
    Wird der Unterhalt nicht aus den letzten 12 Monaten berechnet ?


    Ich hoffe jemand kann mir hier ein wenig helfen.
    Würde mich sehr freuen.


    LG

  • Hi,


    doch es spielt schon eine Rolle. Dann ist das Kind nämlich priviligiert, allerdings nur, wenn es die klassische Schule mit Ziel Abitur/mittlere Reife besucht. Würde es z.B. eine Schule "Makramee für Fortgeschrittene" besuchen oder aber die berühmte Schule von Loriot, in welcher man das Jodeldiplom als Abschluß bekommt, dann sähe es etwas anders aus.


    So, also von einem der klassischen Abschlüsse ausgehend, sieht es wie folgt aus: da muss auch die Mutter alles tun, um den Unterhalt des Kindes sicher zu stellen. Jetzt weiss ich nicht, wie viel die Mutter verdient, wie viel du verdienst. Ganz sicherlich kann sie auch mit einem fiktiven Gehalt in die Berechnung eingehen. Da ist die Rechtsprechung nicht ganz einheitlich. Kommt eben auf den Einzelfall an. Und schau mal in die Düsseldorfer Tabelle. In den meisten Fällen glauben die Betroffenen zwar, dass eine Reduzierung des Einkommens automatisch auch rein rechnerisch eine Reduzierung des Unterhalts zur Folge hat, ist aber wegen der großen Gehaltssprünge oft nicht der Fall. Bitte auch nicht vergessen, dass das Kindergeld auch bei einem priviligierten Kind ab Volljährigkeit voll anzurechnen ist. Und dass der Unterhalt auf ein Konto des Kindes zu zahlen ist, nicht an die Mutter.


    Ja, wenn sie dauerhaft weniger verdient, wird mit dem aktuellen Gehalt gerechnet. Allerdings müssten dafür dann auch Nachweise da sein, und es kann gegebenenfalls auch fiktiv mit dem alten Gehalt gearbeitet werden.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    Sorry vergessen zu schreiben, auch wenn es bei meiner Frage keine Rolle spielt.


    Das ist zunächst die wichtigste Frage überhaupt.


    Sonst ist doch unklar ob die Tochter unterhaltberechtigt ist.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)