Guten Tag,
damit ich bessere Antworten erhalten kann möchte ich die Vorgeschichte erläutern.
Ich habe aus einer vorherigen Beziehung bereits 3 Kinder, die älteste Tochter ( 9 Jahre wohnt bei der Mutter der Kindesmutter zur Pflege ) die anderen beiden 7 und 6 Jahre bei der Kindesmutter.
Die Kindesmutter ist nicht Berufstätig und bezieht ALG2.
Wer trennten uns als sie mit der jüngsten Tochter Schwanger waren.
Circa 6 Monate nach der Trennung wurde ich bei einem Einsatz der Bundeswehr verwundet und war eine ganze Zeit lang Arbeitsunfähig und wurde Ehrenhaft bei der Bundeswehr entlassen.
Nach langer Therapie und wiederaufbau des Körpers habe ich vor 2 Jahren eine Umschulung zum Elektroniker begonnen, da ich nicht länger von Krankengeldern und Ämtern abhängig sein wollte.
Die Ausbildung habe ich jetzt erfolgreich abgeschlossen und beginne meine Arbeitsaufnahme am 1.3.2017 in einem Betrieb.
Ich habe vor 3 Jahren meine neue Partnerin geheiratet und haben im selben Jahr Nachwus bekommen und am 28.12.2016 kam nun unsere zweite Tochter zur Welt.
In dem Betrieb in dem ich in 2 Monaten anfangen werde verdiene ich 2.000€ Brutto mit Steuerklasse 3. Netto sind es circa 1580€
Meine Frau ist nun erst einmal für die Kinder da, da beide noch nicht in einer Einrichtung betreut werden. Sie wird jedoch im Sommer eine neue Arbeit aufnehmen.
Nun zu meiner Frage, wie wird der Unterhalt berechnet? Werden meine Frau und die 2 Kinder Berücksichtigt?
Mir ist es sehr wichtig das alle Kinder Unterhalt erhalten werden, kann ich bei zu wenig verdienst dann auch jedem Kind einen Beispielsbetrag von 50€ als Unterhalt zahlen? Meine Sorge ist das ich nicht genug verdiene um den Unterhalt zu zahlen und ich entweder in Haft muss oder meine Familie nicht mehr ernährt bekomme.
Gibt es außerdem beim Unterhalt rechtliche Konsequenzen für die Mutter, wenn sie Trotz Besuchsrecht ( Umgangrecht mit festen Terminen ) den Umgang verwehrt?!
Gerichtlich komme ich bezüglich des Umgangsrecht nicht sehr viel weiter, da sie bisher immer ausreden wie Krankheit, Einladungen etc hatte und dem Richter diesbezüglich die Hände gebunden sind.
Mfg