Unterhalt bei neuer Ehe und weiteren Nachwuchs

  • Guten Tag,


    damit ich bessere Antworten erhalten kann möchte ich die Vorgeschichte erläutern.


    Ich habe aus einer vorherigen Beziehung bereits 3 Kinder, die älteste Tochter ( 9 Jahre wohnt bei der Mutter der Kindesmutter zur Pflege ) die anderen beiden 7 und 6 Jahre bei der Kindesmutter.


    Die Kindesmutter ist nicht Berufstätig und bezieht ALG2.


    Wer trennten uns als sie mit der jüngsten Tochter Schwanger waren.
    Circa 6 Monate nach der Trennung wurde ich bei einem Einsatz der Bundeswehr verwundet und war eine ganze Zeit lang Arbeitsunfähig und wurde Ehrenhaft bei der Bundeswehr entlassen.
    Nach langer Therapie und wiederaufbau des Körpers habe ich vor 2 Jahren eine Umschulung zum Elektroniker begonnen, da ich nicht länger von Krankengeldern und Ämtern abhängig sein wollte.
    Die Ausbildung habe ich jetzt erfolgreich abgeschlossen und beginne meine Arbeitsaufnahme am 1.3.2017 in einem Betrieb.


    Ich habe vor 3 Jahren meine neue Partnerin geheiratet und haben im selben Jahr Nachwus bekommen und am 28.12.2016 kam nun unsere zweite Tochter zur Welt.


    In dem Betrieb in dem ich in 2 Monaten anfangen werde verdiene ich 2.000€ Brutto mit Steuerklasse 3. Netto sind es circa 1580€
    Meine Frau ist nun erst einmal für die Kinder da, da beide noch nicht in einer Einrichtung betreut werden. Sie wird jedoch im Sommer eine neue Arbeit aufnehmen.


    Nun zu meiner Frage, wie wird der Unterhalt berechnet? Werden meine Frau und die 2 Kinder Berücksichtigt?
    Mir ist es sehr wichtig das alle Kinder Unterhalt erhalten werden, kann ich bei zu wenig verdienst dann auch jedem Kind einen Beispielsbetrag von 50€ als Unterhalt zahlen? Meine Sorge ist das ich nicht genug verdiene um den Unterhalt zu zahlen und ich entweder in Haft muss oder meine Familie nicht mehr ernährt bekomme.


    Gibt es außerdem beim Unterhalt rechtliche Konsequenzen für die Mutter, wenn sie Trotz Besuchsrecht ( Umgangrecht mit festen Terminen ) den Umgang verwehrt?!
    Gerichtlich komme ich bezüglich des Umgangsrecht nicht sehr viel weiter, da sie bisher immer ausreden wie Krankheit, Einladungen etc hatte und dem Richter diesbezüglich die Hände gebunden sind.



    Mfg

  • Hallo DocAimbro.


    Dei Netto muss dann noch bereinigt werden ( ist dann unterhalsrelevant noch niedriger).


    Dein Selbstbehalt ist 1080€. D.h. alles was über 1080€ ist, wird auf alle Kinder aufgeteilt.


    Unterhalt wird auf ALGII angerechnet. Deiner EX kann es also egal sein ob sie Unterhalt bekommt oder nicht.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hey danke für deine Antwort.



    Das bedeutet: 1580€ - 1080€ = 500€
    500€ / 5Kinder = bleibt pro kind über den Daumen gepeilt 100€ an Unterhalt.


    Meine Frau wird nicht berücksichtigt? Die Arme wird hungern dürfen :D
    Meine Mutter sagte mir dann noch das dann Freibeträge für Arbeit abgerechnet werden und das Kindergeld das meine Ex bekommt geteilt wird?! Verstehe ich nicht wirklich.



    Nachtrag: Wird das künftige meiner Frau dann auch berechnet?

  • Hallo,


    Meine Frau wird nicht berücksichtigt? Die Arme wird hungern dürfen


    Beim Unterhalt gibt es eine Rangfölge, zuerst die leiblichen Kinder, dann weitere Personen.


    Meine Mutter sagte mir dann noch das dann Freibeträge für Arbeit abgerechnet werden und das Kindergeld das meine Ex bekommt geteilt wird?! Verstehe ich nicht wirklich.


    Das "abrechnen" nennt sich Bereinigung.


    Das Kindergeld was deine EX-Frau erhält kann sie voll behalten.


    Wenn du genug Geld verdienen würdest, dann könntest du vom Bedarf laut Düsseldorfer-Tabelle das hälftige


    Kindergeld abziehen.Müsstest also z.Z. 95€ weniger zahlen als die DT anzeigt.( uns hättest somit die Hälfte des KG).


    lg
    edy

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  • Hi,


    bei dem Verdienst und der Kinderanzahl ist es müssig, irgendwas großartig zu rechnen. Im Prinzip ist zu quoteln, d.h. die Kinder über 6 und unter 12 bekommen anteilig mehr als die kleineren Kids. Schau mal in die Anmerkungen der Düsseldorfer Tabelle, da findest du alles. Außerdem schaust du mal in §§ 1609 ff BGB, insbesondere in § 1612 b BGB.


    Bei der Kinderschar und dem Verdienst stell dich mal darauf ein, dass du die nächsten 20 Jahre im Minimum nicht über den Selbstbehalt hinauskommen wirst.


    Herzlichst


    TK