Hallo, mein Lebensgefährte lebt seit fast 5 Jahren von seiner Exfrau getrennt und seit etwas mehr als einem Jahr sind sie geschieden.
Die beiden Kinder 15 und 11 Leben bei ihr und er zahlt auch nach der Düsseldorfer Tabelle den Unterhalt.
Sie selbst geht arbeiten und verdient über 2000€ netto monatlich. Seit neuestem ist sie wohl auch noch selbstständig, wie viel sie dort nebenbei verdient ist uns aber nicht bekannt.
Obwohl sie sich das Sorgerecht teilen hat sie die Kinder ohne ihn zu fragen bei der Waldorfschule angemeldet. Da er dagegen ist und auch nichts unterschrieben hat bezahlt er für die Schule nichts.
In letzter Zeit fängt seine Ex aber an zu spinnen und fordert immer mehr Geld obwohl mein Freund nur noch knapp über dem Selbstbehalt ist (und die Kinder tragen seit 4 Jahren die gleichen Winterschuhe)....
Jetzt fordert Sie von ihm das Geld für die Zahnspange zurück. Diese hat die Tochter schon bekommen als beide noch zusammen gelebt haben, also vor etwas mehr als 5 Jahren. Kann sie das wirklich noch rückwirkend einfordern? Es war ja auch für sie kein unvorhersehbarer Mehraufwand da es noch während der Ehe angeschafft wurde....
Wäre über jede Antwort sehr dankbar. Perfekt wäre wenn es direkt mit Verweis auf Gesetzestexte wäre. Habe leider selber nichts gefunden.