ab wann berechnet sich derUnterhalt für Volljährige ?

  • Ich weiß, das ab dem 18. Lebensjahr des Kindes beide Elternteile Unterhaltspflichtig sind.


    Ist Zustand: Kind wohnt bei der Mutter, Vater zahlt Kindesunterhalt


    Meine Frage wäre jetzt, ab wann das in Kraft tritt:


    - ab dem Monat, in dem das Kind 18 wird


    - ab dem Tag, an dem das Kind 18 wird


    Angenommen, das Kind wird am 15. des Monats 18. Zahlt der Kindesvater den Unterhalt bis zum 30. und ab dem 01.des Monats, in dem das Kind 18 wird, zahlen beide Eltern.
    Oder zahlt der Vater Unterhalt bis zum 14. des Monats einschliesslich und ab dem 15. wird der Unterhalt dann neu berechnet und beide Eltern zahlen dann anteilig ?

  • Hallo Krillehb ,


    Der Barunterhalt für beide Elternteile wird am 18.Geburtstag des Kindes fällig.


    Bis zum Geburtstag muss noch der Elterteil bei dem das Kind nicht wohnen alleine zahlen


    google mal hier:


    BGH, FamRZ 1988, 604


    lg
    edy

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  • Hi,


    ich weiss nicht, ob das noch so ganz aktuell ist. Seitdem ist das Familienrecht grundsätzlich reformiert worden, es gibt die neuen Regelungen im Schuldrecht. Und ich weise auch mal auf § 1612 Abs. 3 BGB hin. Also aus den schuldrechtlichen Regelungen, der genannten familienrechtlichen Regelung kann man auch zu einem anderen Ergebnis kommen.


    Meine Überlegungen. Im Gegensatz zu anderen Rechtssystemen haben wir bei regelmässig wiederkehrenden Leistungen das Monatssystem. Dies zeigt sich z.B. auch bei der gesetzlichen Rente. Wenn jemand im Monat stirbt, einerlei wann, wird noch die volle Rente ausgezahlt, obwohl diese erst am Monatsende ausgezahlt wird, nicht am Anfang.


    Und, auch wenn ein Kind stirbt, im Laufe des Monats, dann muss der zum Unterhalt Verpflichtete am Anfang desselben Monats den vollen Unterhalt zahlen. Eine wie auch immer geartete Verrechnung findet nicht statt. Es ist eben das Monatssystem, was wir haben. Wenn schon unvorhersehbare Ereignisse keinen Einfluss haben, dann müssen vorhersehbare auch keinen Einfluss haben. Die einzige Frage die bleibt, die ist, ob in dem Monat schon die Volljährigenberechnung greift oder noch die Minderjährigenberechnung.


    Lohnt es sich deshalb, einen Aufstand zu machen? Um wie viel Geld geht es?


    Herzlichst


    TK

  • Danke schön für eure Antworten.


    @timekeeper
    da steht aber auch "(3) Der Unterhalt einer höheren Altersstufe ist ab dem Beginn des Monats maßgebend, in dem das Kind das betreffende Lebensjahr vollendet."
    das könnte man wiederum so deuten, das beide Elternteile ab Monatsbeginn Zahlungspflichtig sind

  • Hi,


    in der Richtung hab ich mich ja auch etwas vage ausgedrückt. Fakt ist, dass auf jeden Fall nicht innerhalb des Monats gequotelt wird, das wollte ich rüberbringen. Und ansonsten hast du mich ans arbeiten gebracht. Ich hab in meinem Archiv genau darüber die Entscheidung eines Amtsgerichts. Meinst du, ich finde das Teil? Deshalb vorsichtig aus dem Gedächtnis wiedergegeben.


    Das Amtsgericht hat sich seinerzeit auf die Stichtagregelung zurückgezogen. Es gilt also jeweils für den Zeitraum (hier Monat) der Zustand, der an dem Tag vorliegt, an welchem die wiederkehrende Leistung fällig wird. Und das ist der 1. Tag des Monats. Die Altersstufe per se ist ja ganz was anderes, eine ganz andere Rille. Man sollte nicht Äpfel mit Birnen vermengen.


    Um wieviel Geld geht es eigentlich? Ist das schon klar?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    Es geht noch um keine Beträge, ich wollte es rein informativ wissen. Ist noch ein bisschen, bis es soweit ist.

  • Ich hab in meinem Archiv genau darüber die Entscheidung eines Amtsgerichts. Meinst du, ich finde das Teil?


    Gibt die AG-Entscheidung auch Aufschluss darüber, auf wessen Konto der Unterhalt am 1. des Monats der Volljährigkeit des Kindes schuldbefreiend zu zahlen ist? :D