Stern TV 11.01.2017 Kindesunterhalt

  • Hallo


    TK, ich kann's Dir nicht genau sagen, warum Menschen aus freien Stücken Verträge unterschreiben, die sie nicht erfüllen können. Unwissenheit, Desinteresse, Vertrauen darauf, dass der andere schon weiß, was er tut. War in der 1. Ehe meiner Frau genauso, naja, und jetzt müssen wir's halt ausbaden. Aus genau dem Grund habe ich ebendiese meine Frau beim Kauf des Hauses für uns außen vor gelassen: sie steht weder im Grundbuch, noch hat sie was mit den Krediten zu kriegen: sie hat ohnehin keine Kohle. Dafür gehört das Haus dann eben im Zweifelsfall mir. Als Kompensation hat sie ein mietfreies Wohnrecht.


    Ein Freund von mir hat seine Ex im Grundbuch stehen, obschon sie seit Jahren geschieden sind. Nun kann er das Haus nicht verkaufen, weil sie sihc nicht austragen lassen will. Dann hatte er später eine Freundin, die bei ihm nicht einziehen wollte, so lange die Ex den Daumen auf dem Haus hat.


    Alles hat seine Vor- und Nachteile.


    Trennen ist immer hässlich.

  • Aus genau dem Grund habe ich ebendiese meine Frau beim Kauf des Hauses für uns außen vor gelassen: sie steht weder im Grundbuch, noch hat sie was mit den Krediten zu kriegen: sie hat ohnehin keine Kohle. Dafür gehört das Haus dann eben im Zweifelsfall mir. Als Kompensation hat sie ein mietfreies Wohnrecht.


    Und das lebenslang und mit einem notariellen Vertrag?


    Und das Geld fürs das Haus oder das Haus hattest du vor der Ehe schon?


    lg
    edy

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  • Und das lebenslang und mit einem notariellen Vertrag?


    Ja, und im Grundbuch verbrieft. Das war richtig teuer, weil ich das gemacht habe, bevor wir geheiratet hatten. Dafür war dann Schenkungssteuer fällig. Ich hatte den Notar noch vorher nach Folgekosten gefragt, aber er hatte darauf nicht geantwortet. Hinterher kam dann die Rechnung vom Finanzamt. Dämlich, aber egal. Da war's dann zu spät.


    Und das Geld fürs das Haus oder das Haus hattest du vor der Ehe schon?


    Ich habe das Haus für uns gekauft, bevor wir geheiratet haben. Da war sie noch nicht geschieden. Dafür habe ich entsprechend Kredite aufgenommen, an denen sie nicht beteiligt ist.

  • Hallo thz2906,


    das war nicht klug von dir.


    Kannst du überblicken welches Risiko du da eingegengen bist?


    lg
    edy

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  • Hallo Torsten,


    Wenn die Eheschließung nach der Familienrechtsreform 2009 war, dann sind auch Kredittilgungen Zugewinn (negatives
    Anfangsvermögen).


    Hast du den Zugewinn für das Haus nicht notariell ausgeschlossen, dann warten weitere erhöhte Risiken auf dich.


    lg
    edy

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  • Schon, aber das ist ja auch nicht ungerechtfertigt, denke ich. Letztlich tilge ich die Kredite von unserem Familieneinkommen, auch wenn das (im Moment ausschließlich und später wieder zum überwiegenden Teil) aus meinem Gehalt besteht. Darauf hat sie ja Anspruch, auch wenn ich es dazu verwende, das Haus abzuzahlen. In so fern habe ich damit kein Problem. Letztlich dient es dem finanziellen Erhalt der mir anvertrauten Familie, ins Besondere für den gemeinsamen Sohn und auch für meine Frau, auch wenn wir geschieden sein sollten --- was aber momentan nicht ansteht ...

  • Hallo Thorsten,


    Bei einer Scheidung müsstest du evtl. das halbe Haus an Sie geben (Auszahlung). Sie hat aber


    weiterhin ein lebenslanges Wohnrecht? ( bin mir nicht ganz sicher).


    Ich sehe schon dass du vieles "gerecht" siehst, aber dann Gerechtigkeit für beide, und nicht freiwillig


    dem Partner mehr "Gerechtigkeit" zustehen lassen.


    Deine Gedanken könnten sich ändern.


    lg
    edy

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  • Hey


    ja ja, ich weiß, ich bin da zu gutmütig und es wird einem im Zweifelsfall auch schlecht gedankt. Aber wenigstens muss ich mir dann keine Vorwürfe machen, verstehst Du? Ich habe dann meine Pflichten mehr als übererfüllt, denke ich.


    Wenn das Haus vollständig abbezahlt ist, müsste ich ihr die Hälfte überlassen, das ist wohl wahr. Es würde ja fast ausschließlich während der Ehezeit abbezahlt. Aber weißt Du was? Da sind wir soo alt, da lassen wir uns bestimmt nicht mehr scheiden ...


    Schlimmer schätze ich das Risiko ein, dass sie das Haus nicht verlassen wollen würde, obwohl sie es sich nicht leisten kann, nicht mal, wenn sie nur die Nebenkosten bestritte (wozu sie ja verpflichtet wäre). Ich hoffe, dass sie das im Zweifelsfall nicht tun würde, schon allein, weil sie sich darin unwohl fühlen würde, und ihre Kinder und unser Kind wohl auch. Wenn sie ausziehen würde, denke ich, würde sie das Wohnrecht zurückgeben, was soll sie dann noch damit, außer mich zu ärgern?


    Spannend und ungeklärt ist für mich: würde die Schenkungssteuer dann erneut anfallen? Sie schenkt es mir ja dann quasi zurück (vorausgesetzt, sie tut es, und ich muss es ihr nicht abkaufen --- DAS ist ein wesentlich größeres Risiko, denke ich, und das fände ich dann ziemlich unfair. Aber naja, wer ist schon fair, wenn man sich scheiden lässt?). Weißt Du das zufällig?

  • Hallo Thorsten,


    Szenario:


    Deine Frau hat des lebenslange Wohnrecht. Irgendwann muss sie evtl. ALGII oder Sozialgeld beantragen ?


    Dann kann sie das eingeräumte Wohnrecht nicht so einfach zurückgeben.


    lg
    edy

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  • Hallo,


    bis zu dem Zeitpunkt hat sie es ja dann hoffentlich schon zurückgegeben. Sie hat ja einen Unterhaltsanspruch mir gegenüber, für ihre Kinder aus 1. Ehe gegen ihren Exmann und sie hat das Pflegegeld für das in Pflege genommene Enkelkind. Wenn unser Sohn 3 Jahre alt ist, will sie auch wieder auf ihre alte Stelle zurück. Also würde sie wohl bis zum Auszug aus unserem Haus und der Rückgabe des Wohnrechts hoffentlich keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen müssen.


    Edy, wenn der Hund nicht ... hätte er den Hasen gefangen. ;) Meine Entscheidung damals birgt ein gewisses Risiko, falls die Ehe schief geht, aber das ist in keiner Ehe anders. Meine Sicherheit in diesen Belangen hätte meine Frau damit bezahlen müssen, dass sie in unserem Heim nur zu Gast wäre mit dem Risiko, dass sie kein Recht auf Wohnen in unserem Heim hätte, ins Besondere dann nicht, wenn mir etwas zugestoßen wäre, ehe wir geheiratet hatten und jemand ganz anderes sie vielleicht hätte hinauswerfen wollen oder können (Bank oder Erben).


    Man kann sich nicht gegen alles absichern. Und das muss man auch nicht. Man muss eben lernen, mit den Folgen zu leben, wenn es denn so ist. Und da habe ich schon ganz andere Dinger hinnehmen müssen. MIr ist wichtig, dass es meinen Lieben gut geht, und wenn es ihnen ohne mich besser geht, dann ist das traurig, aber nicht zu ändern und kein Grund, ihnen finanziell das Wasser abzugraben.


    So. Und nun ist es gut, edy, ich habe Dich nicht um Rat gebeten, nur eine Frage weiter oben gestellt, und die hast Du nicht beantwortet. Es steht keine Trennung, Scheidung und kein Auszug oder sonst irgend etwas in der Art an.


    Alles gut.

  • Thorsten, du hast eine Sache sehr schön auf den Punkt gebracht. Es gibt eben auch Schicksal und damit muss man leben können. Diese Erkenntnis geht aber vielen jungen Menschen heute ab. Wenn sie in der Misere drinne sind, dann wird nicht zunächst überprüft, wie man selbst da raus kommt, sondern es wird als erstes gefragt, was einem denn so zustehe. Diese Reihenfolge stimmt einfach nicht. Ich bin ja inzwischen Rentnerin, arbeite aber noch, und beobachte diese Entwicklung praktisch seit Jahrzehnten. Ich empfinde sie als extrem ungesund. Wir ziehen uns junge Menschen heran, die eine Prioritätensetzung haben, die letztlich extrem ungesund ist. Und in dieses Weltbild (der Staat wirds schon richten, das steht mir zu) passt natürlich auch die fehlende Verantwortung für das, was man "angerichtet" hat. Es muss das Auto sein, die teure Handy-Ausstattung, der neueste PC u.s.w. Und der Rest ist dann uninteressant.


    Ich komm mal zu dem zurück, was m.E. machbar ist.


    1. Wir müssen unsere Töchter genauso erziehen und ausbilden wie unsere Söhne. Die Blickrichtung darf nicht, und das nimmt leider wieder zu, sein, es ist ja eh nur bis zum ersten Kind, dass das Mädel arbeitet. Besonders schlimm finde ich, dass da die Mütter mitmachen. Gerade sie sollten doch einen Blick darauf haben, dass ihre Töchter zu lebenstüchtigen Menschen erzogen werden, die ihren Unterhalt selbst verdienen können, und zwar ein Leben lang. Das ist für mich die Grundlage für jedwede Lebensplanung. Ganz klar: ich verknüpfe eine gute Ausbildung nicht mit der Verpflichtung, auch ein Leben lang zu arbeiten. Aber die Option sollte da sein.


    2. Da wir so viele Alleinerziehende haben, wünsche ich mir eine Neudefinition des grundgesetzlich geschützten Begriffs "Familie." Nach meinen Empfinden bin ich mit meinen beiden Kindern ein Leben lang eine Familie gewesen. Aus dem Schutzgedanken heraus (Art. 6 GG) ist ja dann auch die Steuerklasse III entstanden. Würde man das Ehegattensplitting eben auf Familie anwenden können, so hätten wir viele AlleinerzieherInnen aus den finanziellen Engpässen raus. Ich verstehe auch nicht, dass ein Ehepaar ohne Kinder, bei welchem nur einer verdient so viel besser gestellt ist als ein Alleinerziehender mit Kind, da verdient ja auch nur einer. Damit hätten wir das ganze Unterhaltsvorschußproblem für die Gruppe, die zwar arbeiten, aber wenig verdienen, weitestgehend geregelt. Und - nach meinem Rechtsempfinden auch gerechter als alles andere. Denn im Augenblick verschiebt der Bund ja nur Schulden/Belastungen von Bund auf die Länder und die Gemeinden. Bei einer allgemeinen steuerlichen Belastung wären alle Menschen betroffen, die in Deutschland Steuern zahlen, sei es nun über die Einkommensteuer oder aber über die Mehrwertsteuer.


    3. Vor ca. 15 Jahren wurde die Wiedereinstiegsförderung von Arbeitssuchenden weitestgehend abgeschafft. Dies bedeutet, dass z.B. Frauen, die lange ausgesetzt haben in der Berufstätigkeit mit Auffrischungskursen oder Weiterbildungskursen nicht mehr gefördert werden. Ich wünsche mir spezielle Programme für Männer/Frauen, die wegen der Kinder zu Hause geblieben sind und deshalb den Anschluß verloren haben.


    4. Ich wünsche mir flexiblere Öffnungszeiten in Kitas. Etwa von 6.00 Uhr in der Frühe bis 20.00 Uhr am Abend. Achtung, die Kids, die um 6.00 Uhr kommen, die sind mit Sicherheit nicht mehr um 20.00 Uhr da. Das ermöglicht den Eltern eine stressfreie Fahrt zur Arbeit, und wenns am Nachmittag mal ein paar Minuten länger mit dem Job dauert, dann ist das auch kein Problem.


    5. Ich wünsche mir eine Abänderung der bescheuerten Regelung hinsichtlich der Kinderkranktage. 50 Tage im Jahr, oder 20 Tage pro Kind, das ist schwer zu verkraften. Da ohnehin die Krankenkasse alles finanziert, im Fall von längerer Erkrankung eben auch die Familienpflegerin stellt und finanziert, denke ich, man könnte diese Tage radikal kürzen und die Familienpflegerin schneller stellen. Würde eine Entlastung der Arbeitgeber bedeuten und die Krankenkassen auch nicht mehr kosten.


    Das wären so meine Hauptwünsche. Ich kann das noch beliebig erweitern.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo timekeeper.


    Kann dir nur zustimmen.


    Zu Punkt 2: Diese Regelung sollte längst abgeschaft werden. Es kann nicht sein dass man mit Kindern weniger Geld hat(gleichzeitig Unterhalt zahlt)als ein Paar ohne Kinder. Ist aber wohl politisch so gewollt, weil es kein Umdenken bei "uns" gibt.
    Zu Punkt 3: Ich bin "Aufstocker" durch Zahlung von Kindesunterhalt, gelte damit aber nicht als arbeitslos. Somit gibt es auch keine Förderund für "solche Leute". Ich habe schon mehrmals nachgefragt beim Amt, ist aber rechtlich soweit in Ordnung.
    Hier "krankt" das System!


    Grüße

  • Zu Punkt 3: Ich meine was anderes als du. So bis vor (gefühlten) 15 Jahren gab es spezielle Programme für Eltern, die eben länger wegen der Kinder zu Hause waren und dadurch den Anschluß verloren hatten. Finanziert wurde das ganze von der Agentur für Arbeit, die Job-Center gab es ja noch nicht. Diese Programme wurden dann zwar nicht direkt eingestellt, aber letztlich erfüllte keine Mutter, die 3 Jahre ausgesetzt hatte, die Voraussetzungen für die Förderung. Man musste in den letzten 5 Jahren nämlich mindestens 3 Jahre Beiträge eingezahlt haben. Peng, das ging so ganz heimlich, wurde von der Masse der Betroffenen so gar nicht realisiert. Und im Bürobereich ist ein Aussetzen von 3 Jahren häufig ja eine Katastrophe. Wär schon sinnvoll, wenn da was neu aufgelegt würde.


    Du bist ein ganz anderer Fall. Du hast einen Job, bist wegen des Unterhalts Aufstocker. Für dich gelten andere Voraussetzungen für Weiterbildung/Umschulung.


    Herzlichst


    TK

  • Um meine Frage von oben selbst zu beantworten: ja, die Schenkungssteuer würde erneut zu entrichten sein, allerdings nicht, so lange wir verheiratet sind. Für Verheiratete gelten Freibeträge, unterhalb derer der Wert des Wohnrechts liegt.