Kindesunterhalt bei erneuter Heirat

  • Hallo zusammen.
    Ich bin bisher fleißiger Kindesunterhaltszahler, ohne dass ich mein Kind sehe.
    Im Sommer wird mein Kind 6 Jahre und er rutscht in die nächste Stufe.


    So nun zu meinem Problem.
    Ich werde dieses Jahr noch heiraten. Meine zukünftige Frau verdient aber weniger als ich. Daher muss ich doch für meine zukünftige Frau mit aufkommen oder?
    Das heißt doch, dass ich dann mein Nettoeinkommen mit meiner Frau teilen muss, oder? Wenn ja, wie berechnet man das dann?
    MfG.Yankie

  • Hallo Yankie,


    Im Unterhaltrecht gibt es eine Rangfolge.


    Zuerst kommen die minderjährigen leiblichen Kinder, dann die Kinderbetreuende Partner usw.


    erst wenn nach Kindesunterhaltszahlung noch Geld über ist, dann kommt deine zukünftige Frau dran.


    Wenn du dein Kind sehen willst, musst du evtl. den Umgang einklagen


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)