Haus erben

  • Hallo zusammen.
    Möchte dieses Jahr meine Lebenspartnerin heiraten.
    Sie hat zei Kinder und ich einen unehelichen Sohn.
    Sie bringt ein Haus (Wert 300.000€) mit in die Ehe und ich nur mein monatliches Einkommen.
    Wir haben noch ca. 20 Jahre bis zur Rente.


    Nehmen wir mal an ich sterbe bis zur Rente, dann erbt mein unehelicher Sohn ein Teil vom Haus.
    Muss dann meine zukünftige Frau dann das Haus verkaufen, um meinen unehelichen Sohn auszahlen zu können? Wenn ja wieviel?
    Vielen Dank für die Antworten im Voraus.

  • Hallo,


    Ehepartner sind nicht "automatisch" Erben, vererbt wird zunächst in gerader Linie, und das sind Kinder. Also: weder Du noch Dein Sohn erbt, sondern allein ihre beiden Kinder.


    Du erbst m.W. 50% vom dem, was Ihr in der Ehe erwirtschaftet habt, die anderen 50% gehen an ihre leiblichen Kinder. Dein Sohn erbt es dann von Dir. Oder aber Ihr macht ein "Berliner Testament" (googeln!), bei dem ihr Euch gegenseitig als Alleinerben einsetzt und die Kinder erst erben, wenn der zweite von Euch beiden verstorben ist.

  • THZ, das stimmt so nicht ganz.


    Gesetzliche Erben sind nicht nur die Kinder, sondern auch die Ehepartner. Hier vermengst Scheidungsrecht (Zugewinnausgleich) mit Erbrecht. Also, Ehepartner erbt 50%, die anderen 50% gehen an die leiblichen Kinder, nicht an Stiefkinder. Allerdings kann diese gesetzliche Regelung ausgehebelt werden, indem man ein Testament schreibt und eine andere Regelung trifft. Dann bleiben aber trotzdem in der Regel Ehepartner (Witwer) und Kinder pflichtteilsberechtigt, d.h. sie erhalten einen Geldanspruch gegen den/die Erben in der Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.


    Mein Rat in so Fällen ist immer, eine Beratung bei einem Rechtsanwalt oder Notar in Anspruch nehmen. Der erklärt auch gleich, was man tun kann, damit ein Testament nach dem Tod nicht verschwindet. Außerdem sollte man von Zeit zu Zeit überprüfen, ob das Testament noch den Vorstellungen entspricht.


    Herzlichst


    TK

  • Guten Morgen Timekeeper,


    irgendwie sehe ich auf Anhieb nicht den Unterschied zu dem, was ich geschrieben habe. Aber egal.


    Wichtig ist, dass das Haus nicht an den Ehepartner vererbt wird, sondern nur an ihre leiblichen Kinder. Darum scheint es dem Fragesteller ja zu gehen.


    Notar/Rechtsanwalt ist nützlich. Aber teuer. Ein "Berliner Testament" kann man aber auch selber aufsetzen, das ist recht einfach, wenn keine Sonderfälle zu berücksichtigen sind, und dazu gibt es Vorlagen im Internet. Man sollte es dann auf dem Nachlassgericht hinterlegen, damit es nicht im Zweifelsfall plötzlich irgendwo "verschwunden" ist, wenn es benötigt wird.

  • Natürlich bin ich mir sicher. Im Fall der Scheidung ist beim Zugewinn die Kiste anders, da ist der Ehepartner bei der Konstellation außen vor. Da nimmt er nur an einer Wertsteigerung während der Ehe teil.


    Vielleicht mal ein praktischer Fall aus meiner unmittelbaren Umgebung, auch um klar zu machen, warum eine gute Beratung wichtig ist. Kinderloses Ehepaar hat ein kleines Haus auf großem Grundstück in Ost-Berlin. Testament wurde gemacht, die Nichte und der Neffe sollten erben. Mann stirbt. Frau heiratet neu, einige Jahre später. 6 Monate später stirbt die Frau, das Testament gibt es angeblich nicht. Also gesetzliche Erbfolge, der Ehemann erbt alles. Er stirbt einige Monate später, seine Kinder erben alles. Jetzt ist bei einer Praxisauflösung das ursprüngliche Testament aufgetaucht, die Ausfertigung, die zu Hause lag, die ist natürlich verschwunden. Die über 2000 qm in bester Lage in Berlin sind natürlich inzwischen verkauft .....


    Herzlichst


    TK

  • Auch wenn es ihr Elternhaus ist, das sie geerbt oder geschenkt bekommen hat? Ich meine, das wäre so geregelt, dass das dann im Eigentum der jeweiligen Familie bleibt und nicht an den Ehepartner vererbt wird. Genau wie ein Lottogewinn. Oder bringe ich da was durcheinander?

  • Ja, du bringst was durcheinander. Trenne einfach mal Erbrecht von anderen familiären Auseinandersetzungen. Auch der Lottogewinn ist nur, wirklich nur im Fall der Trennung von Interesse. Und wenn er vor Einreichen der Scheidung kommt, dann fällt er auch noch in den Zugewinn, sofern sich die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht geändert hat, in den letzten Jahren.


    Es kann sein, dass sich die Erbschaft auch auf 25% reduziert, da gibt es Regelungen im Gesetz. Aber das lassen wir jetzt aussen vor. Und der Ehepartner ist Familie! Wenn man das nicht will, dass z.B. eine Immobilie in die Hände des Ehepartners fällt, dann regelt man das durch Testament, indem man den Ehepartner auf den Pflichtteil setzt. Das ist dann ein rein schuldrechtlicher finanzieller Anspruch, die Erben müssen ihn dann auszahlen.


    Herzlichst


    TK

  • Okay.


    Das heißt, wenn die Eltern einer Familie dieser das Elternhaus überlässt, kann der Fall eintreten, dass, wenn der familienzugehörige Partner stirbt, der angeheiratete Partner aus dem Haus nicht hinauszubekommen wäre. Am besten noch, wenn der sich dann einen neuen Partner sucht und mit dem dann dort unter der Nase der Eltern des verstorbenen Ex-Partners lebt. Ich war der Meinung, dass solche Konstellationen erbrechtlich ausgeschlossen sind, aber da bin ich dann wohl einer Fehlinformation aufgelaufen.


    Sorry.

  • Hi,


    siehst du, deshalb sollte man sich einmal umfassend beraten lassen. Alles andere kann sehr, sehr teuer werden. Man sollte sich auch Gedanken darüber machen, wo man ein Testament deponiert. Denn wenn man z.B. jemanden enterbt, der dann Zugang zur Wohnung des Verstorbenen hat, das Testament vernichtet ....


    Herzlichst


    TK

  • Ja, klar. Wenn man denn mit der gesetzlichen Regelung nicht einverstanden ist, auf jeden Fall. Deponieren auf jeden Fall beim Nachlassgericht. Das kann man selber machen. Notar/Rechtsanwalt ist halt teuer.

  • Hi,


    natürlich kostet der RA/Notar Geld. Aber bei einer allg. Erstberatung sind das derzeit, wenn ich es richtig im Kopf habe, knapp 200 €. Das Testament kann man dann ja selbst erstellen. Ist also nicht teurer als ein hochwertiges Kleid oder ein Großeinkauf. Und wenn es wie hier um einen erheblichen Wert im 6-stelligen Bereich geht, dann sollte man dieses Geld wirklich in die Hand nehmen. Das nicht zu tun, wäre nämlich sehr, sehr teuer.


    Herzlichst


    TK

  • Hi,


    na ja aber die Betroffenen, für die man sich ja verantwortlich fühlt, die leben doch noch. Man will doch, dass es ihnen gut geht, oder? Vielleicht in diesem Zusammenhang noch ein Tipp. Es geht ja nicht nur darum, wer was wann bekommt, sondern auch darum, wer z.B. bis zur Ausschüttung des Erbes dasselbe verwaltet. Z.B. der Ex, der nicht mit Geld umgehen kann, oder ein Anwalt oder eine andere Person, der man vertraut.


    Herzlichst


    TK