Hallo,
die (tschechische) Mutter meiner 6-jährigen Tochter lebt seit geraumer Zeit wieder mit der Tochter in Prag.
Die Mutter hat bis dato zwar ihren Wohnsitz in Deutschland (Wohnort ihrer Schwester) gemeldet, aber nachdem meine Tochter seit September 2016 in Prag in die Schule geht, hat inzwischen auch das deutsche Jugendamt die Beistandschaft beendet, weil nicht mehr zuständig. Obwohl meine Tochter bereits seit Jahren in den Kindergarten in Prag gegangen ist, hat es entsprechend lange gedauert, bis die deutschen Behörden (Jugendamt) endlich eingesehen haben, das die Mutter zwar (theoretisch) in Deutschland gemeldet ist, aber faktisch ausschließlich in Tschechien lebt.
Nun hat meine Ex einen deutschen Anwalt eingeschaltet, der unter Androhung eines Vollstreckungsbescheids den Unterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle für sie einfordert.
Das ich Unterhalt für meine Tochter bezahlen muss & auch will, steht natürlich außer Frage, ABER ...
- immer noch nach der Düsseldorfer Tabelle oder
- nach einer tschechischen Regelung oder
- der Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministerium zu § 33 a EStG, wo Tscheschien in der Ländergruppe 2 eingestuft ist, was z. Zt. 3/4 des in Deutschland üblichen Satzes bedeuten würde.
Wie sollte ich diesbezüglich fortfahren?
Da es offensichtlich nicht ohne Anwalt geht, wäre ich für Empfehlungen bzgl. sehr guter (Familien-) Anwälte in & um München äußerst dankbar!
Vorab vielen Dank für die Unterstützung
VG aus Bayern, Ralf