Kinderzuschuss,Unterhalt und Selbsbehalt BaföG

  • Komplizierte Situation


    Hallo erstmal.
    Ich bin Frühpensionär (Beamter)mit eine Rente von 1560 Euro. Darin sind enthalten 110 Euro Kinderzuschuss die ich bekomme solange mein Sohn ,21 Jahre, Kindergeld bekommt.


    Von diesen 1560 muss ich 190 Euro für meine Krankenkasse bezahlen. So bleiben mir 1370 Euro.


    Ich bin von der Mutter meines Sohnes geschieden und habe wieder geheiratet. Meine jetzige Frau lebt in Polen um ihre Oma zu pflegen. Sie bekommt umgerechnet ca 200 Euro Rente da sie wegen einer Behinderung nicht arbeiten darf. Da die Mieten in Polen stark gestiegen sind ,
    so wie auch viele andere kosten, habe ich in Deutschland einen Kredit
    (Rate 330 Euro) aufgenommen und das Haus der Oma aufstocken lassen. Dort
    wohnt meine Frau jetzt seit 7 Jahren.


    Ich selber bin bei meinen Eltern in Deutschland gemeldet . Bin auch jährlich 1-2 Monate in Deutschland . Dann mache ich Arztbesuche, Behördengänge , usw,usw.


    Meinem Sohn habe ich noch bis vor seinem 21. Geburtstag 304 Euro Unterhalt bezahlt . Zur Zeit macht er nichts. Deshalb bekommt er von mir auch keinen Unterhalt .


    Ich
    hatte für ihn (damals noch mit seiner Mutter) eine
    Ausbildungsversicherung abgeschlossen die seine Mutter jetzt ausgezahlt
    bekommen hatte (ca 3500 Euro).


    Jetzt kommen wir langsam zu meinen Problemen und Fragen.


    Das Verhältnis zur Mutter meines Sohnes ist katastrophal. Sie mischt sich , obwohl sie weiß das es sie nichts angeht immer ein und droht mit Rechtsanwälten.


    Ich hatte meinem Sohn ein Angebot gemacht ,
    das ich ihm jeden Monat für 2 Jahre 50 Euro überweise (80 müsste ich)
    und der Rest (30 Euro) soll er mit der Ausbildungsversicherung
    verrechnen. Das wären dann 720 Euro von den 1750 Euro
    Ausbildungsversicherung. (3500 :2 (Mutter,Vater, obwohl ich alles einbezahlt hatte). Die restlichen 1030 Euro kann er, dann verwenden wie er will. Obwohl wir hin und wieder Kontakt haben ,hat er sich dazu nicht geäußert. Ich hatte ihm das Angebot zum 2. mal gemacht und noch immer keine Antwort bekommen.


    Nun macht seine Mutter Terror und will den Kinderzuschuss haben. Auch will sie für ihren Sohn mehr Kindesunterhalt einklagen da ich ***in Polen lebe***


    Nun die Fragen:


    1. Muss ich den ganzen Kinderzuschuss meinem Sohn geben auch wenn ich unter diese 1300 Selbstbehalt falle?


    2. Welche Chancen hat sie mehr Unterhalt im Namen ihres Sohnes ) einzufordern , wenn sie behauptet das ich in Polen lebe? Und selbst wenn das so wäre wie wird das dann berechnet ?


    3. Versuche ich immer meinen Sohn mit Informationen zu helfen. So habe ich ihm geraten (was er auch machen muss ) Bafög zu beantragen. Jetzt habe ich aber selbst Probleme mit diesen Bafög Rechner. Da kommt immer raus das er nichts bekommt weil ich zu viel Rente bekomme. Seine Mutter hat ungefähr das gleiche Einkommen. Wenn er Bafög nicht bekommt müsste ich ja Unterhalt bezahlen. Wie soll das dann funktionieren da ich ja dann deutlich unter diese 1300 Euro fallen würde ?


    Gruß Uwinho

  • Hi,


    mich stimmt hier einiges nachdenklich. Nach meiner Kenntnis wird Kindergeld bezahlt, wenn das Kind unter 21 ist und arbeitssuchend/ausbildungssuchend. Ab 21 ist das mit dem Kindergeld nicht mehr so einfach. Jedenfalls wird für junge Menschen, die nichts tun, also privatisieren, kein Kindergeld mehr bezahlt. Das wäre zu klären. Nicht, dass du dann von der Pensionskasse plötzlich eine Riesenrückforderung bekommst.


    So, des weiteren muss man ab Volljährigkeit nur dann Unterhalt bezahlen, wenn das Kind in der Ausbildung ist. Das ist das Kind im Augenblick nicht, also ist auch nichts zu zahlen. Selbst wenn ein Zahlungsanspruch besteht, so richtet der sich gegen beide Elternteile und wäre anteilig von beiden zu befriedigen. Auch wäre die Rangfolge zu beachten, siehe § 1609 BGB. Er käme nämlich erst nach Befriedigung der Ehefrau dran.


    Für was soll er BaföG beantragen, wenn er nichts tut? Verstehe ich nicht ganz.


    Letztlich wäre noch zu prüfen, ob noch ein Titel in der Welt ist. Der wäre zurück zu fordern. Nicht, dass die Pension plötzlich gepfändet wird.


    Musst du mit der Mutter verhandeln? Wenn sie bevollmächtigt ist (Vollmacht sollte schriftlich vorliegen), dann ist sie befugt, für den Sohn aufzutreten. Ob du das akzeptierst, das ist eine ganz andere Frage.


    So, weiter geht es, wenn du die paar Fragen geklärt hast, die sich aus meinem Beitrag ergeben.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo timekeeper


    "kein Kindergeld mehr bezahlt. Das wäre zu klären. Nicht, dass du dann von
    der Pensionskasse plötzlich eine Riesenrückforderung bekommst."


    Ich bekomme immer ein Schreiben Von meiner Betreuungsstelle das ich ausgefüllt zurücksenden muss.
    Da ich die Kindergeldkasse und Nummer nicht kenne lasse ich das
    immer vom Sohn ausfüllen. Ich setze dann meine Unterschrift und schicke
    das Schreiben zurück .
    Letztens habe ich mal keinen Kinderzuschuss bekommen. Ich habe
    angerufen und wollte wissen warum. Die Betreuungsstelle hatte die
    Familienkasse versucht anzuschreiben um zu erfahren ob
    mein Sohn noch Kindergeld bekommt. Da musste ich also nichts machen. Bei
    der Nächsten Abrechnung kam der Kinderzuschuss doppelt. Was sollte ich da genau machen ? Mich bei der Familienkasse selber informieren ? Dazu muss ich erwähnen das mein Sohn eine Stelle im Jugendheim angenommen hatte. Nach ein paar Wochen hatte er aber aufgehört. Nach meinen jetzigen Informationen macht er jetzt nichts.


    "So, des weiteren
    muss man ab Volljährigkeit nur dann Unterhalt bezahlen, wenn das Kind
    in der Ausbildung ist. Das ist das Kind im Augenblick nicht, also ist
    auch nichts zu zahlen."


    Das ist mir bekannt. Deswegen bezahle ich zur Zeit auch nichts. Aber was ist mit dem Kinderzuschuss ? Hat er ein Anrecht darauf ?


    "Auch wäre die Rangfolge zu beachten, siehe § 1609 BGB. Er käme nämlich erst nach Befriedigung der Ehefrau dran."


    Sonst besteht keinerlei Unterhaltverpflichtung. Meine Ex-Frau hat keinen.Und meine jetzige Frau bekommt auch keinen Unterhalt. Andere Kinder sind nicht vorhanden.


    "Für was soll er BaföG beantragen, wenn er nichts tut? Verstehe ich nicht ganz. "


    Er will ab Oktober studieren. Ich habe ihn informiert das er BaföG beantragen muss. Dabei wollte ich wissen was er bekommt, wie hoch dann ungefähr der Kredit ist, usw,usw. Wenn ich dann den BaföG-Rechner mit meinen Daten füttere (Brutto,Netto,usw,usw) bekomme ich immer das Resultat das er kein BaföG bekommen würde. Und das verstehe ich nicht. Verdiene ich zu viel ?


    "Letztlich wäre noch zu prüfen, ob noch ein Titel in der Welt ist. Der wäre zurück zu fordern. Nicht, dass die Pension plötzlich gepfändet wird."


    Nein, besteht nicht. Wir haben das immer unter uns ausgemacht. (Düsseldorfer Tabelle) Das dies gestimmt hat weiss ich ,da sich sonst meine Ex-Frau sofort gemeldet hätte.


    "So, weiter geht es, wenn du die paar Fragen geklärt hast, die sich aus meinem Beitrag ergeben."
    Vielen Dank.
    Wichtig wäre es zu wissen wie das mit dem Selbstbehalt von 1300 Euro ist , da ich zwar in Deutschland gemeldet aber doch die meiste Zeit (10-11 Monate) in Polen bin. Meine Frau kann da nicht weg da sie ihre Oma pflegen muss. Die Rente meiner Frau und ihrer Oma sind sehr gering, zum Leben zu wenig. So ist sie auch von meiner finanziellen Unterstützung angewiesen. Das bedeutet dann wieder das ich mir keine eigene Wohnung in Deutschland leisten kann. So
    bin ich also bei meinen Eltern angemeldet. Meine Ex-Frau ist der Meinung , das ich in Polen lebe, und mir deshalb weniger Selbstbehalt zusteht.


    Gruß und Danke für die Mühe
    Uwinho

  • Hi,


    es bleibt vieles ungeklärt. Er ist über 21, also bekommt er kein Kindergeld mehr für die Wartezeit von 8 Monaten bis zu einem möglichen Studienbeginn. Zumal man ja gar nicht weiss, ob er im Wintersemester angenommen wird oder nicht. Zur Zeit sind ja noch nicht mal die Entscheidungen für das Sommersemester gefallen. Ob BaföG, das kann man jetzt auch noch nicht wissen. Da kann er auch noch gar keinen Antrag stellen.


    So, und jetzt zum Kinderzuschuss. Fast alle Beamten sind Landesbeamte, es gibt da verschiedene Regelungen, bei den Kirchenbeamten dann wieder andere u.s.w. Keine Ahnung, wie das bei euch geregelt ist. In meinem Land ist es so, dass dieser Zuschuss an die Eltern geht, bzw. an das beamtete Elternteil. Es ist kein Anspruch des Kindes, ist also nicht weiter zu leiten. Allerdings sind die Voraussetzungen recht eng. Das Kind muss entweder im Haushalt des Beamten leben, bzw. nur wegen der Ausbildung/wegen des Studiums auswärts untergebracht sein, muss in einer Ausbildung sein. Wie es bei dir abzuwickeln ist, keine Ahnung. Da musst du in deine Bestimmungen schauen. Ich würde mir von der Bewilligungsbehörde schriftlich geben lassen, dass das rechtens ist.


    Wenn denn das Kind irgendwann mal ausbildungstechnisch in die Puschen kommt, erst dann ist wieder zu rechnen. Du bekommst dann ein BaföG Formular, welches du ausfüllen musst. Das muss dann aber auch die Mutter ausfüllen, bis dahin sehe ich keinen Handlungsbedarf.


    Ob du die Mutter als Bevollmächtigte anerkennst, das ist deine Sache. Ich würds wahrscheinlich nicht tun, einfach, weil der Krach ja vorprogrammiert ist. Vielleicht geht es ja mit dem Sohn problemloser.


    Was mir wirklich Kopfschmerzen bereitet, das ist das Kindergeld. Du unterschreibst was, dessen Inhalt du nicht kennst. Und dann wird das nach Gutdünken ergänzt. Sowas ist brandgefährlich. Nicht, dass dann irgendwann eine Rückforderung an dich kommt. Das kann durchaus passieren. Zuständig ist die Familienkasse bei der Agentur für Arbeit in der Stadt, in der er wohnt. Kümmere dich da ganz dringend persönlich drum und unterschreibe vor allen Dingen nichts mehr blanko. Denn, wie schon geschrieben, es besteht derzeit kein Anspruch auf Kindergeld.


    Wenn er dann mal ausbildungstechnisch in die Puschen kommt, muss neu gerechnet werden. Und jetzt zu deiner anderen Frage, wie geht es ab Oktober weiter, wenn er denn dann studieren sollte. Es ist einerlei, wo du gemeldet bist, familienrechtlich. Du lebst in Polen, so dass sich die Frage stellt, wie das Einfluss auf den dann entstehenden Unterhaltsanspruch hat. Der BGH hat 2014 entschieden, dass eine Anpassung der Unterhaltsansprüche nicht nur dann möglich ist, wenn das Kind im Ausland lebt, sondern auch dann, wenn es der Unterhaltszahler tut. Es könnte dann im Oktober also sein, dass dein Selbstbehalt gekürzt wird. Da du aber nicht der einzige Unterhaltsverpflichtete bist, ist dann völlig neu zu rechnen. Und, nicht vergessen, es ist nicht nur die Kindsmutter unterhaltstechnisch mit im Boot, sondern der Sohn hat sich ganz hinten anzustellen, § 1609 BGB. Vorher ist der Unterhaltsanspruch deiner Frau zu befriedigen.


    So, wir kommen doch langsam weiter, oder?


    LG


    TK

  • Hi,
    "So, wir kommen doch langsam weiter, oder?"


    Absolut :thumbup:


    (1)"Ob BaföG, das kann man jetzt auch noch nicht wissen. Da kann er auch noch gar keinen Antrag stellen."


    Das mit dem BaföG ist jetzt auch nicht so wichtig. Ich war nur neugierig . Das soll hier auch nicht mehr das Thema sein.


    (2)"Ob
    du die Mutter als Bevollmächtigte anerkennst, das ist deine Sache. Ich
    würde es wahrscheinlich nicht tun, einfach, weil der Krach ja
    vorprogrammiert ist. Vielleicht geht es ja mit dem Sohn problemloser."


    So sehe ich das auch. Das Verhältnis zum Sohn ist besser als zur Mutter.


    (3)"Was
    mir wirklich Kopfschmerzen bereitet, das ist das Kindergeld. Du
    unterschreibst was, dessen Inhalt du nicht kennst. Und dann wird das
    nach Gutdünken ergänzt."


    Nein, so ist das nicht. Das Formular bekomme ich von meiner Betreuungsstelle . Ich fülle alles aus. Nur ob mein Sohn Kindergeld bekommt, kann ich nicht wissen. Das gesamte Kindergeld, bekommt meine Ex-Frau ,wo mein Sohn noch wohnt. Mein Sohn füllt nur die Adresse der Familienkasse und macht das Kreuz ob er das Kindergeld bekommt. Dieses Formular schicke ich dann unterschrieben an die Betreuungsstelle.


    (4)"sondern der Sohn hat sich ganz hinten anzustellen, § 1609 BGB. Vorher ist der Unterhaltsanspruch deiner Frau zu befriedigen."


    Das verstehe ich jetzt nicht ? Welchen Unterhaltsanspruch meiner Frau meinst du ? Meine Frau ist Polin und lebt in Polen. Sie bekommt wegen einer Behinderung ca umgerechnet 200 Euro Rente. Jetzt verstehe ich nicht was du mit Unterhaltsanspruch meinst, da wir weder geschieden noch getrennt sind ?


    Du hast mir schon sehr geholfen. Dafür nochmal vielen Dank.


    Punkt (1) ist klar und erledigt


    Punkt (2) ist erledigt


    Punkt (3) werde ich meine Betreuungsstelle kontaktieren und mich informieren was zu tun ist. Also Erledigt


    Das einzige was du mir noch erklären könntest wäre Punkt (4) das mit dem "Unterhaltsanspruch meiner Frau"


    MfG Uwinho

  • Guten Morgen,


    habt Ihr es auch so bitter kalt, da in Polen?


    Mit dem Unterhaltsanspruch der Frau meine ich den Unterhaltsanspruch der Ehefrau, mit der du ja zusammen lebst. Und der ist vorrangig gegenüber dem eines nicht priviligierten aber unterhaltsberechtigten Kindes. Und das ist dein Sohn, wenn er denn im Herbst sein Studium aufnimmt.


    Nochmals zum Kindergeld. Es kommt nicht darauf an, wer das Kindergeld ausgezahlt bekommt, sondern wer auf den Formularen als Bezugsberechtigter eingetragen ist. Deshalb musst du dich darum kümmern. Ist bei meinen Kindern zwar schon einige Zeit her, aber ich war Bezugsberechtigte, obwohl das Geld ab Studienbeginn auf das Konto der Kinder ging. Ich hab auch seinerzeit das Formular unterschrieben. Also, pass da auf!


    Herzlichst


    TK

  • Guten Morgen,


    wir haben Temperaturen von -2 bis -8 am Tag und bis zu -20 in der Nacht.


    "dem Unterhaltsanspruch der Frau meine ich den Unterhaltsanspruch der Ehefrau, mit der du ja zusammen lebst"


    Sorry, ich stehe jetzt total auf der Unterhaltsleitung


    Mir war das nicht bekannt das meine Frau einen Unterhaltsanspruch während der Ehe hat. (Sie kontrolliert sowieso mein ganzes Geld *lach*)


    wie viel soll/kann das sein?



    "Nochmals zum Kindergeld. "


    Darum werde ich mich kümmern.


    Mir ist da noch etwas eingefallen.


    "Du lebst in Polen,...........Es könnte dann im Oktober also sein, dass dein Selbstbehalt gekürzt wird."


    Zu besseren Verständnis. Ich mache alles in Deutschland. Ich bin in Polen
    auf keinster weise gemeldet. Mein Name taucht nirgends auf. Ist
    eigentlich wie Urlaub bei der eigenen Ehefrau.


    Jetzt die Frage: Wenn der Selbstbehalt gekürzt wird, weil ich meine Zeit
    hauptsächlich in Polen verbringe, kann ich dann auch den Kredit, den ich
    in Deutschland aufnehmen musste damit meine Frau und ich in Polen leben
    können, anrechnen lassen ? Wir haben das Haus aufstocken müssen. Das Haus der Oma war für uns nicht bewohnbar. Die Mieten sind stark angestiegen (300 Euro +Heizung,Strom,Wasser,usw). Aus diesem Grund haben ich mein erspartes in das alte Haus der Oma investiert und mit einem Kredit in Deutschland , die Wohnung bewohnbar gemacht. Das müsste man doch anrechnen lassen können ?


    Schönen Sonntag wünsch ich


    MfG Uwinho

  • Hi,


    nein, der Kredit spielt keine Rolle, der ist im Selbstbehalt enthalten. Und wo du gemeldet ist, das ist auch einerlei. Hier geht es um Familienrecht, und das hat nun mal eigene Spielregeln. Miete, Strom, Darlehen, das ist im Selbstbehalt enthalten, von wenigen Ausnahmen abgesehen. Anders ausgedrückt: man kann sich nicht verschulden, um den Unterhalt eines Kindes zu drücken. Aber warten wir doch mal ab, was im Oktober passiert.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    "und das hat nun mal eigene Spielregeln. Miete, Strom, Darlehen, das ist im Selbstbehalt enthalten"


    Ich meinte das auch nur im Falle, wenn man mir den Selbstbehalt von 1300 Euro abstuft, weil ich in Polen "lebe". Ich kann in Polen nur "leben" weil ich mit diesem Kredit die Wohnung wohnbar gemacht habe.


    "Anders ausgedrückt: man kann sich nicht verschulden, um den Unterhalt eines Kindes zu drücken."


    Das war auch nicht mein Gedanke. Ich habe immerhin jahrelang Unterhalt und Kredit bezahlt. Und vermutlich habe ich mehr Unterhalt bezahlt als ich müsste. Gedankt hat man es mir nicht.


    Ich denke ich habe da etwas gelesen das ein Kredit der für die Wohnung ist abrechenbar ist. Es darf eben kein Kredit für Luxus sein.


    Aber ist jetzt nicht so wichtig weil : "Aber warten wir doch mal ab, was im Oktober passiert." :thumbup:


    Ich bedanke mich herzlichst für die Mühe. Bin jetzt einiges schlauer und hoffe das ich nach Oktober nicht wieder hier schreiben muss.


    MfG
    Uwinho