HALLO,
Ich habe im August geheiratet und meine Steuerklasse gewechselt. Jetzt hat mich das Jobcenter angeschrieben und möchte einen Gehaltsnachweis des Arbeitgebers von mir. Diesen habe ich von der Personalabteilung zurück bekommen, jedoch ist dieser ja gar nicht relevant, da das Gehalt vor der Heirat doch noch wesentlich höher war als das aktuelle.....
Muss ich dennoch den Kindersunterhalt gemessen am Durchscnittseinkommen der letzten 12 Monate zahlen?
Warum berufen sich eigentlich alle auf die Düsseldorfer Tabelle? Wie ich gelesen habe ist dies nur eine Richtwerttabelle und gar keine gesetzliche Grundlage?
LG smiff82