Unterhaltsberechnung ?

  • Hallo erstmal,


    also um es kurz und knapp zu halten habe ich folgenndes Problem.


    Also ab 01.02.17 fange ich in der Küchenmontage an zu arbeiten mein Bruttolohn liegt bei 1943€ also NETTO gehe ich von 1350€ aus STKL 1 mit 1 Kind auf der Karte.
    genau erfahre ich das erst im März was Netto überbleibt.
    Zurzeit wohne ich in einer 4 Zimmer Wohnung auf 76qm mit einer Freundin zusammen die ich schon über 10 Jahre kenne. Wir sind beide Single und ja beim JC hatte ich oftmas das problem das die halt davon ausgegangen sind
    das man in einem Eheähnlichen verhältnis lebe was hier aber nicht zu treffe, als gute Freundin okay aber als Partner ist es auszuschließen dafür kennt man sich zu gut und weiß einfach zu viel :S
    Meinen Sohn sehe ich regelmäßig jeden Freitag von 10-20 Uhr und jedes zweite Wochenende von Freitag 11:30 Uhr bis Sonntag 18 Uhr. Zu meiner Tochter habe ich keinen Kontakt Ex will es nicht und wohnt ca 300 Km on mir entfernt.


    Jetzt ist meine Frage:
    Muss ich meine Freundin mit angeben bzw wird ihr einkommen mit berechnet ? ( Sie ist nur eine Freundin)
    Wird die Mietzahlung berücksichtigt ?
    Wird überhaupt irgendwas berücksichtigt ? zb.B: das mein Sohn regelmäßig bei mir ist ? Muss ja auch Essen, klamotten, Spielsachen usw kaufen :D
    und gibts irgendwelche Tipps infos die mir da vielleicht weiter helfen könnten wollte eigentlich beim JA mal nachfragen aber aus meiner vergangenheit wegen dem Umgang mit meiner Tochter weiß ich das viele Mitarbeiter immer noch altbacken sind und der meinung das dass Kind immer zur Mutter gehöre :thumbdown:


    währe mega wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte


    lg
    CaZpA

  • Hallo CaZpA,


    Den Kindern gegenüber hast du einen Selbsbehalt von 1080€.


    Dieser SB kann aber bei zusammenwohnen gesenkt werden ( da du nur halbe Miete+ Strom usw hast).


    lg
    edy

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  • okay danke erstmal für die schnelle antwort


    was heißt in dem Punkt gesenkt ? das mein Sb statt 1080€ z.B nur noch 950€ sein könnte ?


    oder ist das wieder sowas Amtsprachiges wo dann die senkung als erhöhung gemeint ist ^^

  • Hallo CaZpA,


    dass bedeutet, das man dir evtl. nur noch 950€ oder weniger lässt.


    lg
    edy,

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  • okay ja das hab ich mir auch schon gedacht =( das mein Sohnemann alle 14 Tage von Fr bis So bei mir ist sowie jeden Fr unnd auch an feiertagen die Hälfte der Ferienzeiten usw wird garantiert nicht berücksichtigt ?

  • Hallo,


    ( das mein Sohnemann alle 14 Tage von Fr bis So bei mir ist sowie jeden Fr unnd auch an feiertagen die Hälfte der Ferienzeiten usw wird garantiert nicht berücksichtigt ?


    Bedenke du musst Unterhalt für 2 Kinder zahlen.


    Jedes Kind bekommt bei weitem nicht den Mindestunterhalt.


    lg
    edy

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