Petition für Offenlegung der Verwendung von Kindesunterhalt

  • Hallo,
    Ich habe eine Petition eröffnet und benötige Unterschriften. Es geht darum, dass ich erreichen möchte, dass nicht nur derjenige seine Vermögensverhältnisse offen legen muss, der Kindesunterhalt zahlt, sondern dass auch der Elternteil, der den Kindesunterhalt bekommt, nachweisen muss, dass er/sie den Unterhalt für das Kind verwendet.
    Ich finde das sehr wichtig und bin da selbst betroffen.
    Hier ist der Link:



    Darf auch gerne geteilt werden.
    Viele Grüße
    Mamavonheute

  • Hi, und wo soll die Petion hingehen? Und wie willst du z.B. den Brotaufstrich finanziell nachweisen und greifbar machen? Wie den Stromverbrauch, wie die Heizung für das Kinderzimmer, welcher Anteil an anderen Räumen, wie dem geheizten Wohnzimmer? Es gibt den sog. Warenkorb, durch den ermittelt wird, was der Durchschnittsmensch braucht, auch das Durchschnittskind. Außerdem sollte man sich vielleicht auch damit befassen, dass 50% aller Kinder aus getrennten Beziehungen ohnehin keinen Unterhalt bekommen, weitere 20% zu wenig, um sie davon unterhalten zu können.


    Wir haben gefestigte Gesetze, eine gefestigte Rechtsprechung. Per Pedition wird nicht abgeändert. Mal ins Grundgesetz schauen, wie sowas passiert. Richtig, durch eine Gesetzesänderung. Und die erreicht man, indem man mit dem Abgeordneten seines Vertrauens spricht, und der überlegt dann, ob was sinnvoll ist oder nicht, wird mit der Fraktion beraten. Warum wird nicht der einzige sinnvolle Weg begangen?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Mamavonheute,


    Wie viel Unterhalt zahlst du?


    Link wurde von mir rausgenommen, weil ohne Erlaubnis gesetzt (edy)


    lg edy

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    z.B. "Hallo"
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  • Hallo, ich zahle über 300 Euro und nebenbei auch noch für das Haus, in dem der Kindesvater mit Tochter und Freundin wohnt. Also fallen da auch keine Mietkosten an, die an ihm hängen bleiben.

  • Hi,


    ja und? Es gibt eine Untersuchung des Familienministeriums, etwa 10 Jahre alt, die ganz gut belegt, was Kinder so kosten. Man kommt im Minimum auf etwa 400 € im Monat unter Berücksichtigung der verdeckten Kosten. Wenn wir jetzt noch einmal die Beträge ranzieht, die das Job-Center zahlt, an der Armutsgrenze, dann liegst du gar nicht so weit drüber. Und mir fehlt immer noch der Hinweis auf den Verrechnungsmodus für ein Butterbrot, Strom, u.s.w.


    Abgesehen davon, dass die Nachweisfrage alle paar Jahre wieder hochkommt, genauso regelmässig, wie Weihnachten einmal im Jahr kommt, ist die Sache doch wirklich ausgelutscht.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Mamavonheute,


    in deiner Petition steht sinngemäß:


    der Unterhaltempfänger sollte zumindest zur Hälfte die Verwndung des Unterhalts


    nachweisen.


    Wenn die Hälfte hier 150€ sind, die kommen schnell mit Kosten wie Hausnebenkosten, Strom,Essen/Trinken,Taschengeld usw. zusammen.


    In anderen Fällen fällt auch noch die Miete an.


    lg
    edy

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  • Hallo zusammen.


    Ich bin selber unterhaltspflichtig und sehe die Sache mit dem Kindesunterhalt nur zu 50% wie Mamavonheute.


    Für mich ist das "System" 1962 eingeführt worden(die DDT) aber für die heutige Zeit unpassend entwickelt worden.
    Es kann nur Verlierer geben, egal ob Mann,Frau oder Kind. Alle haben verloren.
    Jetzt zum Thema:
    Jeder Unterhaltspflichtige sollte zu 100% überprüft werden(ähnlich wie eine Buchprüfung beim Finanzamt), dann folgt die Unterhaltsurkunde mit einer Gültigkeit von 12 Monaten. Kann nicht sein dass einige es schaffen nichts zu zahlen. Die andere Seite(Empfänger) kann nicht überprüft werden, weil.....(größere Wohnung, mehr Lebensmittel....).Für mich unmöglich. Außerdem hat die andere Seite genug ausreden(brauche zweites Auto da ich mit Kind zum ..... fahren kann). Kann keiner genau überprüfen.


    Die Überprüfung von Unterhaltspflichtigen sollte spätestens nach 13 Monaten neu erfolgen,falls Änderung beim Einkommen dann auch Änderungen bei der Zahlung. Strafen für "Betrug" sollten drastisch sein. Wenn einer wenig verdient, dann kann es auch passieren dass er auch nichts bezahlt. Hier ist aus meiner Sicht der "Knackpunkt": Der heutige Arbeitsmarkt! Es gibt Branchen mit Millionen von Arbeitern, welche aber auch nur 1600,- Brutto verdienen, da nützt auch kein Arbeitsplatzwechsel. Oder ist man dann ein "Verbrecher" weil man durch den Lohn nichts zahlen kann.Am Montag war bei WISO(ZDF) auch eine Sendung über Unterhalt.Zitat vom Jugendamt: Dann soll er 20 Bewerbungen schreiben im Monat. Völliger Blödsinn!!!! Passt vielleicht bei Diplom....
    Allein diese Woche "freut" sich die Leiharbeitsbranche über eine Million Arbeitern. Dort sind Löhne von 9,- völlig normal. Nein, es sind für mich auch keine Einzelfälle wonach dort nur Arbeiter(in) sind ohne Kinder. Aber hier "rennt" die Politik weg von Problemen.
    Die "Schere" ist doch jetzt schon meilenweit auf zwischen Arm und Reich und dies trotz "Vollbeschäftigung" laut Politik! Diese "Politik" trifft auch auf Kinder und Unterhaltspflichtige!


    Was ich interesannt fand bei WISO 50% zahlen nichts, aber genaue Gründe sind unbekannt(nur Vermutungen). Deshalb auch eine extrem genaue Überprüfung des Unterhaltspflichtigen, ohne wenn und aber.


    Ich kenne in meinen Umfeld allein 4 Väter, welche alle arbeiten,Unterhalt zahlen und trotdem knapp unter Selbstbehalt liegen. Wenn so viel Wert auf die DDT gelegt wird, dann sollte zumindest der Selbstbehalt erreicht werden.

  • Hi,


    allgemeine Unmutsäußerungen langen nicht. Abgesehen davon, dass das Rentensystem einen Nachweis von Verwendung grundsätzlich ausschliesst, das ist nun wirklich ausgepaukt, geht es auch familienrechtlich nicht. Alltagsentscheidungen des täglichen Lebens trifft gem. BGB derjenige, bei dem das Kind sich gerade aufhält. Und dazu gehört eben auch die Entscheidung, ob man ein Eis finanziert oder aber die teure Designer-Jeans. Da fast alle Betreuungselternteile den finanziellen Unterhalt mitfinanzieren, weil das, was gezahlt wird, einfach nicht langt, wird das ganze ja noch absurder. Wie soll ich wissen, ob ich jetzt was auch immer von meinem Geld finanziere oder vom Geld des Unterhaltszahlers? Erkläre es.


    Und warum jemand unter dem Selbstbehalt bleibt, nach Unterhaltszahlungen, keine Ahnung. Entweder sind es mal wieder Stammtischparolen oder aber, ganz einfach, es gibt gute Gründe dafür. Abgesehen davon, wer soll bitte schön diesen Kontrollmechanismus, den du vorschlägst finanzieren? Doch wohl kaum der Steuerzahler. Bleiben die Betroffenen, also die Kids und die Zahler. Toller Vorschlag, wirklich.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo.


    Ich wehre mich sofort gegen den berühnten "Stammtisch".


    Diese 4 Väter(ich gehöre auch dazu) zahlen gerne Kindesunterhalt und haben zwischen 973 und 1047 nach Abzug vom Kindesunterhalt übrig. Da der Selbstbehalt 1080,- beträgt ist es für mich knapp darunter. Wo ist dein Problem? Ich "liebe" mein Kind und zahle daher und "bestrafe" mich.


    Der Steuerzahler zahlt übrigens auch für marode Banken oder diverse "Manger" oder "günstige" Flughäfen!
    Der Vergleich "hinkt" aber gewaltig! Wenn, dann müssen alle Unterhaltspflichtige kontrolliert werden! Aber ich kann auch andere Meinungen akzeptieren und stelle solche Leute nicht am "Stammtisch" ab.

  • Hallo,


    Es gibt doch bei allen Themen ein "für" und ein "wider".


    Eine genaue Überprüfung usw. würde doch auch bedeuten dass man immer mehr (als jetzt schon)


    durchleutet wird.Wollen wir das?


    Wer soll denn z.B. festlegen was angemessene und unangemessene Kleidung usw.ist?


    @Mamavonheute sollte versuchen selbst die Betreuung des Kindes zu übernehmen.


    Sprichwort:


    Mit Vegetarier solltest du diskutieren wenn sie eine Wurstfabrik geerbt haben.


    lg
    edy

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  • Ja die Betreuung übernehmen, würde ich gerne, da sie aber in die Schule geht, ist das nicht so einfach. Am Anfang der Trennung gab es Gründe, sie nicht mitnehmen zu können und jetzt wo die Möglichkeit besteht, geht es halt wegen sozialem Umfeld etc nicht so einfach.


    Nicht falsch verstehen, mir geht es nicht darum, welcher Pulli gekauft wird, sondern lediglich darum, dass da nicht zum Beispiel die Zigaretten von meinem Exmann finanziert werden. Also das Geld nicht bei ihr landet.
    Er könnte das Geld, was er monatlich nicht braucht, auch auf ein Konto legen, falls sie mal ein neues Zimmer braucht, alles kein Problem. Nur ich will wissen, dass ich nicht ihm Unterhalt zahle, sondern meiner Tochter. Wenn er mir nachweisen würde, dass er mehr Geld braucht, um sie zu versorgen, würde ich das auch machen. Ich will ja, dass es meinem Kind gut geht.
    Und ich werde ja auch kontrolliert, indem ich meine Finanzen offen legen muss. Warum dann nicht Gleichberechtigung für beide Elternteile?

  • Hallo Mamavonheute,


    Natürlich hast du deine Sichtweise (nicht falsch verstehen),meine ist halt anders.


    Ein Kind eines ALGII-Empfängers bekommt Regelbedarf:


    RL für Kinder von 6 bis unter 14 Jahre291 €


    zusätzlich noch die KdU (Kosten der Unterkunft).dürften bei günstiger Wohnung mindestens


    100€ betragen.


    Du solltest für den Anteil deines Hauses Nutzungsentschädigung (Miete vom EX und seiner
    Freundin fordern).


    lg
    edy

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  • Zum einen hat TK recht, denke ich, zum anderen ist es auch nicht praktikabel. Mal angenommen das Kind wächst bei der Mutter in einer Patchwork-Familie mit neuem Mann und neuen Kindern auf, da gibt es eine ganze Reihe von Zahlungseingängen (Gehälter, Kindergeld, Unterhalte, vielleicht Sozialleistungen usw.), von denen als Ganzes die Ausgaben eben auch als Ganzes bestritten werden. Dazu gehören direkte und indirekte Ausgaben für das fragliche Kind, aber eben gegebenenfalls auch die Zigaretten für den neuen Lebenspartner oder die Ausgaben für dessen Kinder oder was auch immer. Die Lebenshaltungskosten für alle im Haushalt lebenden Personen halt. Die schwanken ja auch: es gibt teure Monate, und Monate, in denen dann vielleicht auch mal was übrig bleibt.


    Wer soll denn da aufdröseln, wieviel genau nun für gerade DIESES fragliche Kind ausgegeben worden sein soll? Zumal --- wie TK ja schon feststellte --- der Unterhalt im Zweifelsfall sowieso nicht ausreicht, selbst wenn er voll bezahlt wird.


    Da muss man dann eben darauf vertrauen, dass das schon so richtig ist, wofür das Geld ausgegeben wird.

  • @ THZ: hier sind wir nun wirklich einer Meinung. Es geht einfach nicht. Und - es wird immer unterschätzt, was Kinder so tatsächlich kosten. Die Klassenfahrten gehen eben nicht mehr in die Jugendherberge um die Ecke, sondern nach Prag, London, Rom u.s.w. Und vieles andere mehr. Und, wie das Geld ausgegeben wird, das ist ganz klar eine Alltagsentscheidung des täglichen Lebens. Ein neues Gesetz müsste also nicht nur die Regelungen über regelmässige Rentenzahlungen komplett neu definieren (dazu käme dann noch eine Abänderung des Grundgesetzes), sondern auch noch das Familienrecht. Eben, was Alltagsentscheidungen sind, das müsste neu gefasst werden. Und als Konsequenz davon müsste dann noch geregelt werden, wie die gerichtliche Überprüfung aussehen soll. Denn eine verbindliche Regelung muss nun mal auch überprüfbar sein. Also, die Klamotten sind zu teuer, zu preiswert, zu bunt, zu auffällig zu .....all das müsste dann durchs Gericht überprüft werden. Auch da habe ich grundrechtliche Bedenken.


    Und, diese Frage ist nun wirklich ausgepaukt. Von Gerichten, durch Fachleute. Warum das jetzt wieder hoch kommt? Wahrscheinlich, weil es Dank des www so einfach ist. Ist natürlich bequemer, als sich mal in eine Uni-Bibliothek zu setzen, und sich die Materie sauber fachlich zu erschliessen.


    Herzlichst


    TK