Guten Tag
Ich habe eine kurze Frage bezüglich des Unterhaltsvorschusses.
Ich studiere (außeralb der Regelstudienzeit) und bin selbständig mit einem Kleingewerbe, das ich versuche auszubauen. Mein Kind bekommt von mir seit der Trennung 2008 240 Euro von mir. Das habe ich nach Absprache mit dem anderen Elternteil freiwillig ohne Jugendamt usw. gezahlt. Das war damals zu viel im Monat, wie ich heute weiß, und ist heute zu wenig. Ich hatte in der Zeit nie mehr als 850 Euro im Monat, von denen dann die 240 Euro Unterhalt 160 Euro Krankenkassenbeitrag noch abgingen. Fragt mich nicht, wie ich das geschafft habe:-/ Ich habe aber auch an drei Nachmittagen mein Kind betreut und bin folglich weder anständig zum Arbeiten, noch zum Studieren gekommen. Anrecht auf Bafög hatte ich nicht mehr.
Seit ein paar Jahren lebe ich in einer neuen Lebenspartnerschaft und habe vor zwei Jahren geheiratet.
Nun hat sich der andere Elternteil an das Jugendamt gewandt wegen Unterhaltsvorschuss. Ich kann einfach nicht mehr als die genannte Summe zahlen, denn ich bin ja schon ohne die Unterhaltszahlung unter meinem Selbstbehalt.
Nun zu der eigentlichen Frage.
Mein Ehepartner verdient etwas über 3000 Euro Netto und ich nie über 850 Euro im Monat. Wenn jetzt das JA Vorschuss leistet, habe ich ja ab dem Zeitpunkt Unterhaltsschulden.
Muss der/die Ehepartner/in für die Schulden aufkommen?
Ich habe gelesen, dass man den Unterhaltsvorschuss nicht zurückzahlen muss, wenn man in dem Zeitraum nicht zahlungsfähig war. Gelte ich denn überhaupt als nicht zahlungsfähig, wenn das Gesamthaushaltseinkommen so hoch ist? Soweit ich weiß, kann man nur selbst für seinen Unterhalt herangezogen werden. Ist es aber eine andere Sachlage, wenn daraus Schulden entstehen? Denn für die sind ja beide Ehepartner verpflichtet, oder?
Für eine Antwort bin ich sehr dankbar.
Vielen Dank und beste Grüße
Superfluse