Unterhaltsvorschuss für mein Kind - wird mein neuer Ehepartner belastet?

  • Guten Tag
    Ich habe eine kurze Frage bezüglich des Unterhaltsvorschusses.


    Ich studiere (außeralb der Regelstudienzeit) und bin selbständig mit einem Kleingewerbe, das ich versuche auszubauen. Mein Kind bekommt von mir seit der Trennung 2008 240 Euro von mir. Das habe ich nach Absprache mit dem anderen Elternteil freiwillig ohne Jugendamt usw. gezahlt. Das war damals zu viel im Monat, wie ich heute weiß, und ist heute zu wenig. Ich hatte in der Zeit nie mehr als 850 Euro im Monat, von denen dann die 240 Euro Unterhalt 160 Euro Krankenkassenbeitrag noch abgingen. Fragt mich nicht, wie ich das geschafft habe:-/ Ich habe aber auch an drei Nachmittagen mein Kind betreut und bin folglich weder anständig zum Arbeiten, noch zum Studieren gekommen. Anrecht auf Bafög hatte ich nicht mehr.
    Seit ein paar Jahren lebe ich in einer neuen Lebenspartnerschaft und habe vor zwei Jahren geheiratet.
    Nun hat sich der andere Elternteil an das Jugendamt gewandt wegen Unterhaltsvorschuss. Ich kann einfach nicht mehr als die genannte Summe zahlen, denn ich bin ja schon ohne die Unterhaltszahlung unter meinem Selbstbehalt.
    Nun zu der eigentlichen Frage.
    Mein Ehepartner verdient etwas über 3000 Euro Netto und ich nie über 850 Euro im Monat. Wenn jetzt das JA Vorschuss leistet, habe ich ja ab dem Zeitpunkt Unterhaltsschulden.
    Muss der/die Ehepartner/in für die Schulden aufkommen?
    Ich habe gelesen, dass man den Unterhaltsvorschuss nicht zurückzahlen muss, wenn man in dem Zeitraum nicht zahlungsfähig war. Gelte ich denn überhaupt als nicht zahlungsfähig, wenn das Gesamthaushaltseinkommen so hoch ist? Soweit ich weiß, kann man nur selbst für seinen Unterhalt herangezogen werden. Ist es aber eine andere Sachlage, wenn daraus Schulden entstehen? Denn für die sind ja beide Ehepartner verpflichtet, oder?


    Für eine Antwort bin ich sehr dankbar.
    Vielen Dank und beste Grüße
    Superfluse

  • Hallo,


    meines Wissens hat Dein neuer Partner mit dem Unterhalt Deines Kindes nichts zu kriegen. Unterhaltsvorschuss, der gezahlt worden ist, weil Du nicht leistungsfähig warst, muss auch nicht zurückgezahlt werden. Das JA wird Deine Einkommenssituation daraufhin überprüfen. Das Einkommen Deines Partners ist dabei nicht relevant, soviel ich weiß. Allein bei der Höhe der Unterhaltsberechnung kann es sein, dass man dir einen geringeren Selbstbehalt zubilligt (statt der aktuell 1080 Euro), weil Du ja weniger für Lebenshaltung aufwenden musst, als wenn Du allein wärst. Aber ich glaube, das sind dann mindestens immer noch 850 Euro, und das ist ja mal gerade das, was Du verdienst.


    Und: Ehepartner stehen nicht für die Schulden des Partners ein, außer, z.B. ein Miet- oder Kreditvertrag wäre von beiden unterschrieben, dann haften sie gesamtschuldnerisch. Das liegt hier aber nicht vor.

  • Hi,


    also dass man in neun Jahren der Trennung es nicht schafft, in die Puschen zu kommen, finanziell, das ist schon bemerkenswert. Da kann dann die Vorschußkasse auch mit einem fiktiven Einkompmen arbeiten. Oder den Ehepartner in die Unterhaltspflicht nehmen, für den Mann, so dass der von seinem Einkommen Unterhalt zahlen kann.


    Herzlichst


    TK

  • Hi,


    derjenige tut es doch. Der unterhält das Kind doch. Und die Unterhaltsvorschusskasse, das ist ein ganz schematisiertes Verfahren. Er zahlt nicht, also bekommt die Mutter das Geld. Die Mutter hat bisher das Kind und sich alleine unterhalten. Jetzt bekommt sie eine finanzielle Unterstützung auf der Ebene des öffentlichen Rechts, um sie zu entlasten. Das hat mit familienrechtlichen Ansprüchen gar nichts zu tun.


    Herzlichst


    TK

  • Ok. Vielen Dank für die Tipps! Ich warte dann einfach mal ab, was da von der Vorschusskasse kommt. Wollte nur wissen, mit was ich rechnen muss.

  • Hallo,


    ich sehe die Sache wie folgt:


    Der UVG beträgt bei Alter des Kindes 6-12 Jahre , Höhe 201€.


    Die Mutter ist wieder verheiratet.Damit hat sie einen Unterhaltsanspruch ihrem Ehemann gegenüber,
    ihr Bedarf ist somit evtl gedeckt.Ihr EK kann sie nun für den Unterhalt verwenden.


    Oder sie hat zumindest einen Taschengeldanspruch + ihr EK.


    Ich denke die Unterhaltskasse wird bevor sie zahlt,per Jugendamt eine Unterhaltsforderung prüfen.


    lg
    edy

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