Unterhaltsvorschuss zurückzahlen nach Vaterschaftsanerkennung

  • Hallo liebe Mitglieder,


    ich habe zu folgendem Sachverhalt eine Frage:


    Aus einem One-Night-Stand von M und F geht ein gemeinsames Kind hervor.


    F lebte in einer Beziehung und gab zunächst jemand anderen als Vater an. Nach 2 Jahren verließ sie der Andere, da er herausfand, dass er nicht der Vater ist. Der Vater galt zunächst als unbekannt.


    F beantragte Unterhaltsvorschuss und gab M als vermeintlichen Vater an.
    M wurde bis dato von keiner Behörde angeschrieben und wurde auch weder belehrt noch in Verzug gesetzt. Auch eine Aufforderung zum Vaterschaftstest hat M nie erhalten.


    F hat einen Vaterschaftstest über das Jugendamt bezogen und möchte nun mit dem vermeintlichen Vater unter Hinzuziehung von einem Arzt, Rechtsanwalt, ... eine Test durchführen.


    Fällt der Test positiv aus und war M in der Zeit des Bezuges von Unterhaltsvorschuss leistungsfähig, ist er dann dazu verpflichtet den UV rückwirkend zurückzuzahlen obwohl er nie in Verzug gesetzt wurde?
    Oder spielt es hier keine Rolle, da die in Verzugsetzung erst erforderlich ist, wenn die Vaterschaft fest steht.

  • Hi,


    also Du meinst, dass eine Beistandsschaft für das Kind beim Jugendamt eingerichtet wurde, und dass das sich jetzt um die Klärung der Vaterschaft bemüht. Da gibt es jetzt zwei Möglichkeiten. Die eine ist, dass die Vaterschaft geklärt wird, das ist die preiswertere, oder aber, dass ein Gerichtsverfahren angestrengt wird, und im Rahmen dieses Verfahrens der Test durchgeführt ist. Das ist die treurere Option, wenn er denn der Vater ist. Das ist seine Entscheidung, wie er es machen will. Die Unterhaltsfrage wird ab dem Zeitpunkt interessant, da er weiss, dass er der Vater ist bzw. sein könnte.


    Herzlichst


    TK

  • D.h. der Unterhaltsvorschuss, der von F vor dem Ergebnis des Vaterschaftstests bezogen wurde, kann vom Jugendamt nicht rückwirkend von M eingefordert werden?