Kindesunterhalt, wenn betreunde Person krank und unterhaltspflichtiger die Betreuung übernimmt

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,


    kurz zu meiner Situation:

    • Ich bin Vater einer 5jährigen Tochter, die bei Ihrer Mutter lebt.
    • Die Kindesmutter und ich sind noch verheiratet, seit ca. 1 Jahr getrennt lebend, Scheidung ist eingereicht (in gegenseitigem Einvernehmen).
    • Das Kind kommt (ausbezahlt an die Mutter) von mir monatlich Kindesunterhalt geleistet, Kindergeld bekommt die Mutter in voller Höhe
    • Unsere Tochter ist tagsüber von 8 bis ca. 14 Uhr im Kindergarten
    • Die Mutter wird in absehbarer Zeit einen Klinikaufenthalt für die Dauer von ca. 4-8 Wochen haben, in der sie die Betreuung unserer Tochter nicht übernehmen kann.
    • Es steht zur Diskussion, ob ich während der Krankheit die Betreuung übernehme (oder die Großeltern oder von der Krankenkasse vermittelte Haushaltshilfe), Entschiedung liegt letztendlich bei der Kindsmutter und ihrer Krankenkasse
    • Dazu müsste ich meine Wochenarbeitszeit von 40 auf 20 Stunden reduzieren. Dazu müsste mein Arbeitgeber zustimmen und die Krankenkasse meiner Noch-Frau/Kindsmutter, da diese meinen Verdienstausfall übernehmen müssten.
    • Unklar ist, was passiert in der Zeit mit dem Kindesunterhalt? Der Anteil des Kinderzimmers in der Miete fällt auch wärend der Krankheit der Kindsmutter an, aber die sonstigen Kosten (Nahrung, Kleidung, etc.) würden in dem Zeitraum ja von mir übernommen werden.

    Weiß jemand, wie mit so einer Situation üblicherweise umgegangen wird? (Ich vermute mal, dass ich der Mutter trotzdem den Unterhalt zahlen muss, aber mir im Gegenzug die ausgelegten Kosten bei ihr wieder holen kann, oder?)


    Danke & Grüße,
    Werner

  • Hallo,


    also, wenn die Mutter für die Zeit den Kindesunterhalt nicht beansprucht, gibt es ja keinen Streitfall. Dann würde ich mit ihr zu vereinbaren versuchen, dass Du für die Zeit den Unterhalt einbehältst, oder doch zumindest einen Teil (das Kind kostet sie ja auch dann Geld, wenn es mal eine Zeit lang nicht bei ihr lebt, wie z.B. für Schule, Versicherungsbeiträge, anteilige Miete, Vereinsbeiträge usw, die ja vermutlich über ihr Konto laufen).


    Juristisch, fürchte ich, geht das vor allem dann nicht so einfach, wenn ein Titel existiert. Der ist auf jeden Fall zu bedienen, sonst kann sie ihn jederzeit vollstrecken lassen, wenn es zum Streit kommt. In dem Fall würde ich auf jeden Fall überweisen und einen Teil des Unterhaltsgeldes zurückfordern.

  • Hallo Torsten,


    vielen Dank, so hatte ich es vermutet.


    Einen Titel gibt es, da wir einen notariell beglaubigte Trennungsvereinbarung abgegeben haben in der unter anderem auch die Höhe und Dauer des Trennungsunterhalts festgelegt ist.


    LG,
    Werner

  • Hallo,
    aber der Trennungsunterhalt ist davon ja nicht betroffen, oder? Es geht nur um das Kind. Es muss einen Titel für den Unterhalt des Kindes geben. Da kann man vielleicht etwas aushandeln, was Du zurück bekommst für die Zeit, in der das Kind kontinuierlich in Deiner Obhut ist. Ich nehme an, der Trennungsunterhalt ist trotzdem zu zahlen, auch wenn die Ex in der Klinik ist.

  • Beim Trennungsunterhalt haben wir eine Klausel in der Trennungsvereinbarung drin: Dieser wird reduziert, wenn Sie die Betreuung des Kindes nicht wahrnehmen kann und ich deswegen meine Arbeitszeit reduzieren muss. Das ist also geregelt.