Wie werden uneheliche und im Haus lebende Kinder berechnet?

  • Hallo Community!


    ich hoffe ich finde hier eine Antwort auf meine Frage :)


    Ich habe 3 Kinder , jedes von einer anderen Frau (ja das gibt es :) )
    2 leben nicht bei mir und der jüngste ( 03.02.17) lebt bei mir und natürlich meiner Partnerin .
    bis zur Geburt habe ich jedem der beiden Kinder Unterhalt zu je 270 € bezahlt bei einem Lohn von 1450€.
    jetzt meine Frage(n)
    bei einem Mindestlebensunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle (1080€) hab ich bis heute zu viel bezahlt?
    und wie wird das neue Kind jetzt mit berechnet da es in meinem Haushalt wohnt?


    vielen Dank schonmal für antworten

  • Hallo Tony,


    Dein Einkommen muss zunächst bereinigt werden.


    Alles was vom bereinigten EK bis auf 1080€ übrig bleibt, wird auf die 3 leiblichen Kinder


    aufgeteilt.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Danke für deine Antwort


    Ja ich bekomm vom AG 1450€ raus!
    das bedeutet ja das die restlichen 370€ (1450€ - 1080€) auf 3 Kinder verteilt werden? Das wäre ja nur 123€ pro Kind .


    Wen muss ich dafür anrufen um das so zu melden?
    ich hab die Vaterschaft und das halbe Sorgerecht beim Jugendamt schon gemeldet.
    Passiert das automatisch? Das wollte mir meine ex Partnerin verklickern obwohl das mehr danach klingt das sie Angst hat nicht mehr die jetzigen 270 zu bekommen