Kindesunterhalt was muss meinen Mann bleiben?

  • Hallo zusammen,
    mein Mann muss für für seine beiden Kinder aus erster Ehe 16 und 17 Kindesunterhalt zahlen.
    Er hat ein Nettoeinkommen von 1693 Euro Steuerklasse 4
    Er bezahlte bisher monatlich 600 Euro, war mit seiner Exfrau so vereinbart, da sie das Haus bekomemn hat und den ganzen Hausstand!
    Wir haben jetzt vor 4 Monaten geheiratet und da sie darüber wohl nich erfreut ist, will sie jetzt laut Schreiben ihrer Anwältin monatlich 728 Euro haben.
    Wer kann mir da weiterhelfen? Meinem Mann muss doch ein Selbstbehalt von 1080 Euro bleibe, oder? Auch nach erneuter Heirat? Ich verdiene monatlich auch höchstens 600. Seine Exfrau verdient aber 1600 Euro Netto.
    Und mein Mann muss auch noch jeden Tag insgesamt 40 km fahren um zur Arbeit zu kommen.
    Und wie sieht das aus mit der Einkommesteuererklärung? Wir werden wohl eine Steuerrückersttattung bekommen, hat sie da Anspruch drauf? Da ich ja mit meinem Mann zusammenveranlagt bin.
    Ich habe schon einen Termin beim Anwalt gemacht, aber der ist erst in 10 Tagen und mein Mann macht sich jetzt total verrrückt, da er nicht weiß wie er es bezahlen soll.
    Und wie sieht es mit einem Nebenjob aus, mein Mann arbeitet schon 45 Std. wöchentlich, kann da noch verlangt werden das er sich einen Nebenjob suchen muss?
    Wäre über Antworten sehr dankbar...
    LG Claudia

  • Hallo,


    dadurch, dass ihr in einem gemeinsamen Haushalt lebt, kann der Selbstbehalt niedriger sein als 1080 Euro (Ihr teilt Euch ja die Miete und andere Ausgaben). Könnten m.W. durchaus auch nur 850 sein, je nach Einkommensverhältnissen.


    Zur Bestimmung der Unterhaltshöhe: Dein Einkommen und das der Ex Deines Mannes sind erstmal nicht maßgeblich. Fahrtkosten zur und von der Arbeit fallen unter die Einkommensbereinigung, die darf er vom Netto abziehen. Steuerrückzahlungen sind aufs Netto hingegen wieder draufzuschlagen.


    Was den Nebenjob angeht, kann ich es nicht sagen. Ich denke, da wird das Gericht auf den Einzelfall eingehen. Grundsätzlich wird aber erwartet, dass alles unternommen wird, den Unterhalt für die Kinder sicherzustellen.