Hallo zusammen,
habe eine Frage zum Aufenthaltsbestimmungsrecht, folgender Fall liegt vor:
Beide Eltern haben das Sorgerecht und auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind.
Das Kind Lebt dauerhaft bei der Mutter.
Der Vater ist von sich aus in eine andere Stadt ca 100km entfern weggezogen.Wen die Mutter mit dem Kind nun in eine andere Stadt wegziehen möchte, muss sie sich trotzdem die Erlaubnis vom Vater einholen, obwohl der Vater selbst von dem Heimatort des Kindes weggezogen ist?
Danke und Grüße
Leho