Aufenthaltsbestimmungsrecht, wenn der Vater wegzieht....?

  • Hallo zusammen,


    habe eine Frage zum Aufenthaltsbestimmungsrecht, folgender Fall liegt vor:


    Beide Eltern haben das Sorgerecht und auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind.
    Das Kind Lebt dauerhaft bei der Mutter.
    Der Vater ist von sich aus in eine andere Stadt ca 100km entfern weggezogen.Wen die Mutter mit dem Kind nun in eine andere Stadt wegziehen möchte, muss sie sich trotzdem die Erlaubnis vom Vater einholen, obwohl der Vater selbst von dem Heimatort des Kindes weggezogen ist?


    Danke und Grüße
    Leho

  • Hallo leho, herzlich willommen bei uns.


    Nun zu deiner Frage. Das kann man so pauschal nicht beantworten. Grundsätzlich sieht es so aus, dass man bei fehlendem Einvernehmen eine Gerichtsentscheidung herbeiführen muss. Also, solange die Eltern sich einig sind, interessiert es niemanden, wohin das Kind mit dem Elternteil zieht, bei dem es wohnt. Es interessiert auch nicht, ob das andere Elternteil wegzieht. Und ein "weil du weggezogen bist, mache ich dasselbe" so funktioniert das nicht.


    Im Streitfall wird das Gericht entscheiden, was dem Kindeswohl entspricht. Kann also sein, dass das Kind zum anderen Elternteil kommt, auch dass Umgangskosten vom Betreuungselternteil zu tragen sind, das weiss man hier alles nicht.


    Herzlichst


    TK