Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, die vielleicht schonmal gestellt wurde, ich konte es aber nicht finden...
Ich lebe derzeit getrennt von meiner Frau, die Scheidung kommt im Sommer.
Die Kindsmutter hat (wenn ich bei mir den Kindesunterhalt abziehe) ein etwa gleich großes Nettogehalt wie ich.
Ich zahle Unterhalt nach dem Höchstsatz der Düsseldorfer Tabelle
Ich zahle auch die PKV-Beiträge für beide Kinder.
Mir ist klar, dass der Selbstbehalt (z.B. fix 150 Euro im Jahr) auch von mir zu tragen ist.
Was ist aber mit Leistungen, die die PKV nicht, oder nur anteilig bezahlt?
Insbesondere: Meine große Tochter bekommt jetzt eine Zahnspange, die Kosten für Kieferorthopädie werden von der PKV nur zu 80% getragen.
Die fehlenden 20% gibt es auch nach Ende der Behandlung NICHT zurück.
Sind diese 20%, die ja schon einen heftigen Betrag ausmachen können, bei einer Zahnspange, Mehraufwand, der anteilig zwischen den Eltern aufgeteilt wird, oder muss ich den ganz alleine tragen? Gibt es dazu Urteile?
Danke und Gruß,
Martin