PKV und nicht erstattete Kosten

  • Hallo Thorsten,


    Ich fände es jedenfalls ziemlich schäbig, mich unter Berufung auf juristischen Kniefieseleien um die Kosten für den Kieferorthopäden meines eigenen Kindes zu drücken.


    Das kann man nur beurteilen wenn man die Verhältnisse kennt.


    edy

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    z.B. "Hallo"
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  • Ja, natürlich hast du damit Recht. Für meine Verhältnisse wäre es beschämend und ich würde alles daran setzen, da finanziell klar Schiff zu machen. Jemand, der finanziell ohnehin schon auf den Felgen fährt, wird das anders sehen, und das ist natürlich zu respektieren. Letztlich muss aber eine Lösung gefunden werden, auch wenn sie zunächst finanziell unbequem ist. Kieferorthopädische Maßnahmen hinauszuschieben wäre vermutlich kaum ein Weg, am Ende wird alles nur noch teurer. Besser also, man setzt sich an einen Tisch und verhandelt.

  • Hallo zusammen.
    Kurz zur Erklärung: Wir haben uns vor 7 Monaten getrennt (ICH habe mich getrennt) und ich habe seit dem die Kinder in Summe 5 Stunden gesehen.
    Meine Frau sitzt beim Gericht und in der Paarberatung und sagt allen "ja, ja, die Kinder müssen auch einen Papa haben" aber sie handelt exakt dagegen und beeinflusst die Kinder negativ.


    Ich muss mir den Umgang mit den Kindern vor Gericht erstreiten und selbst dann findet er nicht statt.
    Sie wohnt im abbezahlten Haus und lässt sich noch auf die Nutzungsentschädigung für meine mir gehörende Hälfte verklagen.
    Warum wir keinen Vertrag machen oder nicht Reden? Siehe oben.
    Warum ich auf solchen Kosten bestehe? Weil ich mich hier nicht endgültig zum Honk machen lassen werde. Sie will formal spielen? Dann bitte sehr.


    Ich hoffe, es wird jetzt klarer.


    Danke und Gruß,
    Martin

  • Hallo


    das ist natürlich schlimm. Für Dich, für sie auch, aber am schlimmsten für die Kinder.


    Aber dennoch bitte, bitte: lebe Deinen Zorn über Deine Ex nicht über die Kinder aus, auch dann nicht, wenn die Ex es tut. Das kann kein Vorbild sein. Die Kinder können ja nix dafür. Wenn eine kieferorthopädische Behandlung notwendig ist und die Ex nicht zahlen will, dann zahl Du es eben erst mal (sofern Du über die Mittel verfügst) und verklag sie gegebenenfalls hinterher. Klar ist die Kohle erst mal weg, aber wenigstens musst Du Dir keine Vorwürfe machen und machen lassen, dass Du Dein Kind nicht ordentlich versorgt hast.


    So würde ich das jedenfalls handhaben.

  • Ich hab die Rechnungen ja bezahlt. Ich will jetzt nur verstehen, wie die Rechtslage ist, damit ich zumindest einen Teil der Kosten, auf denen ich sitzen geblieben bin, wiederbekommen kann.

  • Hi,


    wie man auch aus der oben zitierten Entscheidung sieht, ist es letztlich der Einzelfall, der zu bewerten ist. Und das können wir hier nicht. Auch rein kosmetische Zahlkorrekturen machen Sinn. Aber, dieser Mehrbedarf ist m.E. von beiden Eltern zu tragen, hier hälftig.


    Ich sehe ein ganz anderes Problem. Und das ist die Ausgestaltung des Versicherungsverhältnisses vom Kind. Ob da die 20% Regelung optimal ist, wohl eher nicht. Vielleicht den Fall zum Anlaß nehmen, das alles mal grundsätzlich zu überdenken.


    Herzlichst


    TK

  • Moin Tk,


    das mit der Versicherung sehe ich auch so. Ich hatte gestern für den Fragesteller mal kurz nach kieferorthopädischen Leistungen bei PKVs gegoogelt und es ist tatsächlich so, dass man viel Versicherungsbeitrag sparen kann, wenn man einen Selbstbehalt (beim Fragesteller 150 Euro) und eine gewissen Verzicht auf bestimmte Versicherungsleistungen (beim Fragesteller offenbar 20% bei kieferorthopädischen Leistungen) vereinbart. Und PKVn sind halt teuer. Ich nehme an, das wird der Hintergrund dafür sein.


    Nun lebt das Kind ja bei der Ex. In so fern ist es ja sowieso sinnvoll, wenn es über sie versichert ist. Wenn sie in der GKV wäre, wäre das sicher die günstigere Lösung. Solche Dinge wie Zahn, Brille usw. kann man dann über Zusatzversicherungen abdecken, wenn man das möchte. Frage wäre, ob der Wechsel des Kindes einfach so möglich ist. Normal kommt man ja nicht so leicht wieder die GKV hinein, wenn man erst einmal in der PKV war.

  • Du PKVs für Kinder sind nicht teuer. Nur, dieses Wirrwar von Tarifen. Das ist das eine. Das andere ist halt, dass die PKVs im Gegensatz zu früher eben keine, wirklich keine bessere Versorgung mehr bieten, sondern, wie man hier sieht, eine schlechtere. Da muss man umdenken. Und, das Kind ist nicht "über die Mutter" versichert. Das gibt es nur bei der GKV.


    Mein Rat ist immer in diesen Fällen: wenn ein Elternteil in einer GKV ist und die Voraussetzungen da sind für die Familienversicherung, das Kind da mit rein nehmen. Dann kann man immer noch eine Zusatzversicherung abschließen (auf jeden Fall preiswerter als die gesamte PKV) oder aber das Geld zurück legen. Aber bei der Krankenversicherung zu sparen, das ist töricht.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK,


    sorry, da habe ich mich missverständlich ausgedrückt: ich meinte, es wäre sinnvoll, wenn das Kind über die Mutter versichert wäre (GKV).


    Aber nachdem das Kind ja noch keine Verträge unterschreiben darf, nehme ich an, dass der Vater der Versicherungsnehmer ist und so das Kind aktuell quasi "über den Vater" in der PKV versichert ist (aber natürlich nicht in dem Sinne, wie bei der kostenlosen GKV Familienversicherung).


    Ansonsten entspricht Dein Rat ja meinem: möglichst die GKV nutzen (gegebenenfalls freiwillig) und ggf. Zusatzversicherungen abschließen.

  • Nur so als Tipp, da ich selber gestrauchelt bin: danke an Hannes für den Tipp ( aber Werbelinks sind hier nicht willkommen (edy)


    Dort könnt ihr zum einen schauen ob ihr euer Kind wirklich privat versichern müsst und das ist zum anderen der einzige Makler den ich bei meiner Recherche gefunden habe, der ein Cashback auf die Provision bezahlt, die er erhält für das Kind. Und da das Kind ja teilweise privat versichert werden MUSS (war zumindest bei mir so) kann man sich zumindest Anfangs ein paar Monatsraten sparen.